Bank tätigt unatorisiert Überweisungen, rechtens?

Servus,

gibt es wie bereits mehrfach erwähnt höchstwahrscheinlich nicht.

Jetzt nimmst Du halt mal den Kontoauszug, schwärzst darauf Name, Kontonummer, Saldo, Teile des Namens des Notars, machst davon einen Scan und stellst ihn hier rein. Dann lässt sich dazu mehr sagen.

Dass die Löschung erst später erfolgt und nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Löschung, liegt übrigens auf der Hand.

Und die früheren Vorgänge, die Du für nicht beauftragte Überweisungen hältst, hätte ich auch gerne mal gesehen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

ich denke mal, die UP versteht nicht, dass das ein Unterschied ist und schlaltet deswegen mehr oder weniger auf Durchzug.

die Franzi

Bei der Löschung einer Grundschuld läuft das wie folgt ab: sofern das betreffende Kreditinstitut mit der Löschung einverstanden ist, beauftragt das Kreditinstitut einen Notar mit der Durchführung der Löschung. Dieser Auftrag muß seitens der Bank von zwei Personen unterzeichnet werden, die dazu berechtigt sind. Deren Unterschriften sind beim Notar hinterlegt und der Notar beglaubigt dann, daß die Unterschriften unter dem Auftrag mit den hinterlegten Unterschiften übereinstimmen. Genau diese Beglaubigung kostet das Geld, das nun zu bezahlen war. Ob die Kostennote des Notars nun per Lastschrift oder Überweisung über Dein Konto bezahlt wurde, ist eigentlich sekundär. Tatsache ist, daß die Kostennote von demjenigen bezahlt werden muß, der die Löschung wollte und das bist anscheinend Du.