Bank tätigt unatorisiert Überweisungen, rechtens?

Wir haben einen Hausfinanzierung bei der VOBA laufen, seit Jahren waren wir noch keinen Cent im Rückstand. Doch immer wieder kommt es vor, dass die Bank einfach eine Überweisung tätigt von der wir nicht informiert werden.

Aktuell, wir liesen eine Grundschuld löschen von dem Haus meiner Mama. Es wurde uns gesagt das natürlich Notar Kosten anfallen. Wir dachten es kommt (wie beim Hauskauf auch) eine Rechnung vom Notar und wir Überweisen. Heute sehe ich, dass die Bank eine Überweisung von unserem Konto an den Notar getätigt hat.

Bin stink sauer, ist so was rechtens?

Das ist mir in den letzten 29 Jahren nicht ein einziges Mal passiert.

Das wird keine Überweisung sein, sondern vermutlich eine Lastschrift. Habt ihr beim Notar womöglich ein Formular unterschrieben, dass er die Gebühren einziehen darf? Woher soll sonst die Bank wissen, wie hoch die Gebühren überhaupt sind. Die Rechnung wird kaum an die Bank gegangen sein.

Kann es sein, dass Du einen leichten Knick in der Optik hast?

Das hat die Bank ganz sicher nicht getan.

Jetzt schau halt nochmal genau nach, was da eigentlich gelaufen ist, und dann berichtest Du bitte wieder hier.

Schöne Grüße

MM

Wahrscheinlich hast du auch in den letzten 29 Jahren keine Grundschuld löschen lassen.

Die Bank hat die Kosten für die Beglaubigung der Urkunde an den Notar zu entrichten, sie belastet diese Kosten aber an den Kunden weiter. Darum wird es sich wohl hier handeln. Das ist ganz normal, eine Belastung des Kontos, aber keine Überweisung.

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Der Notar erbringt hier - so klingt der Sachverhalt für mich - ein Beglaubigung für die Bank, deswegen hat er sein Geld auch von der Bank zu bekommen. Die Bank holt sich das Geld dann von dir zurück, durch Belastung deines Kontos, wie jede andere Gebühr der Bank auch. Es handelt sich dann technisch gesehen nicht um eine Überweisung. Autorisiert ist die Bank dafür wohl durch ihre Kontoführungsbedingen, die du wahrscheinlich irgendwann mal unterschrieben hast.

Auslagenersatz beim Geschäftsbesorgungsvertrag ist ganz profan in § 670 BGB geregelt und die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten in § 387 BGB. Das ganze ist also nicht einmal etwas banktypisches. Immer unterstellt, daß Du mit Deiner Interpretation der Ereignisse (die ich teile) recht hast.

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Doch es ist eine Überweisung

Du hast schon gelesen, worauf sich meine Aussage bezog?

Und doch, ich habe auch eine Grundschuld löschen lassen, aber wir haben für alles Rechnungen des Notars bekommen, die wir selbst bezahlt haben.

Das hört sich schon realistisch an. Allerdings wird gleichzeitig der grundbucheintrag gelöscht und ich hatte eine Rechnung des Notars erwartet die ich zu bezahlen habe. Nicht eine Überweisung der Bank von meinem Konto. Und es ist definitiv eine Überweisung und keine Lastschrift.

So ist es auch richtig

Den Knick gebe ich gern an dich zurück :yum:, ich kann schon lesen und eine Lastschrift von einer Überweisung unterscheiden

Allerdings bezieht sich die Löschung des eintrages im Grundbuch auf das Haus meiner mittlerweile verstorbenen Mutter, die für mich Bürge war. Es geht hier nicht um die Beglaubigung für die Bank sondern für mich. Es ist alles nicht so einfach.

Nein wir haben nichts unterschrieben, die Bank hatte sowieso einen Termin beim Notar und dafür müssten wir gar nicht mit

Da hilft nur eines - bei der Bank nachfragen.
Das wäre übrigens das Erste gewesen, was ich getan hätte, bevor ich mich im Netz umhöre.

Eventuell hast Du dann ja auch gelesen, dass ich nicht „Lastschrift“ vorgeschlagen habe.

Bevor Du nicht präzise und konkret schilderst, was Sache ist, schlage ich goarnix vor. Sicher ist allerdings, dass die Bank ohne Auftrag keine Überweisung vom laufenden Konto eines Kunden vornimmt.

Schöne Grüße

MM

Isses, durchaus:

Wer bestellt, bezahlt.

Und jetzt erklärst Du vielleicht auch noch, was

konkret bedeutet. Bisher hast Du von einem einzigen Fall gesprochen, indem die Bank ihre Auslagen Eurem Konto belastet hat.

Und die anderen angeblichen unautorisierten (mit u) Überweisungen, was war das genau?

Schöne Grüße

MM

Was glaubst du was ich getan habe. Hätte ich den zuständigen erreicht. Super Hilfe!!!

Dann sag mir welche Informationen dir fehlt? Ich meinte es deutlich geschildert zu haben. Ich bat die Bank die Bürgschaft die meine Mutter mir zur Hausfinanzierung zu Lasten ihres Hauses zu löschen. Aufgrund dessen, dass wir bereits genügend Kredit zurück bezahlt haben, stimmte der Banker dem zu. Er meinte in 2 Wochen wäre Notar Termin der Bank und es würde der Eintrag im Grundbuch gelöscht. Natürlich erwähne er Kosten des Notars und das wir dann die Bestätigung der Löschung erhalten würden. Bisher erhielten wir gar nichts, ausser die Überweisung von unserem Privatkomto

Rumschimpfen und Dislikes verteilen wird dir kaum weiterhelfen. Die Infos (insbesondere meine Erläuterung mit der Ergänzung von C.) hast du bekommen, wenn sie dir nicht gefallen, dann erfinde doch einfach eigene. In einer Traumwelt kannst du dein eigenes Recht erschaffen und deine Bank nach deiner Pfeife tanzen lassen!

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hi,

du sprichst immer noch von Überweisung, also von deinem Konto auf ein anderes Konto, um die Rechnung zu begleichen.
Es wird aber vermutet, dass es keine Überweisung ist, sondern das Abbuchen von deinem Konto zugunsten der Bank.

Daher wohl die mehrfache bitte, sich das nochmal genau anzusehen.

Zum Thema „unterschrieben“:
du wirst das Konto eröffnet und einem mehrere Seiten langem Vertrag zugestimmt haben. Und da wird eben drin stehen, dass derartige Auslagen verrechnet werden dürfen.

Ein bloßes

dürfte bei einem Konto falsch sein, das wirst du einsehen.

grüße
lipi