Hallo ihr Wissenden,
folgendes Problem hat ein Freund:
Er hat ein Geschäft angemietet, welches mit nachweislichen Mängeln behaftet ist,
wie z.B. zu schmale Treppenstufen (von Gewerbeaufsicht sogar bemängelt) dann Feutigkeit und sogar Schimmel an den Wänden.
Jetzt die Sachlage: Der Vermieter fordert Geld von ihm weil er Mietkürzungen vorgenommen hat. Folge: Klage des Vermieters vor Amtsgericht. Mein Freund reicht Gegenklage ein weil er Forderungen gegen seinen Vermieter stellt. (Kosten wegen verspäteter Eröffnung (war Renovierung des Geschäftes) und andere Kosten die er tragen musste. Ergebniss: Klage des Vermieters geht zum Landgericht.
Soweit so gut. Termin ist nächste Woche. Jetzt das unfassbare:
Der Vermieter fordert von seiner Bank die Mietschuld zu begleichen, da die Bank eine Mietbürgschaft ausgestellt hat.
Die Bank sagt: wir müssen begleichen und überweist den Betrag von seinem Konto an dem Vermieter.
Kann er garnichts dagegen machen ? Ist das Verfahren vor dem Landgericht jetzt hinfällig? Und kann mann der Bank rechtlich solche Überweisungen verbieten? Darf der Vermieter im schwebenden Verfahren dem Richter überhaupt vorgreifen?
Danke für Eure Antworten im voraus. Ich bin gespannt.
Arwed aus Rostock