Bank überweist ohne meinem Auftrag

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Bank hat am 30.07.09 - eine Belegüberweisung von 15.-€ getätigt.

Ich habe diese Überweisung aber erst 14 Tage später Online auf meinem Konto gesehen.

Ein Auftrag wurde von mir aber nie erteilt. Nach Recherche und Vorsprache in der Filiale und Erhalt der Unterlagen ergab sich folgendes:

Empfänger ist eine Stadtverwaltung in NRW
(hat schon gefaxt das Sie nicht zurück überweisen)
Auf Überweisungsbeleg ist Kfz.-Kenzeichen u. Bearbeitungsnr. angegeben
Grund Verkehrsordnungswidrigkeit -(in einer Stadt wo ich noch nie war)

Überweisungsbeleg liegt Bank vor. Kein Absender angegeben nur meine Kontonummer mit falscher Unterschrift. Überweisung wurde trotz fehlender Angaben ausgeführt.

Bank sagt nun zu mir ich müsse bei der Polizei Anzeige erstatten.

Wie, Was - Ich habe jetzt die Arbeit, obwohl von mir keine Überweisung veranlaßt wurde, ist das nicht Sache der Bank. ?

Desweiteren, wer ersetzt mir die Kosten für den Wiedererhalt meines Geldes. ?

Aussage Bänker: Bei 15,-€ schaut man nicht so genau hin. !!!

Ich hätte mal gerne eure Meinung dazu gehört, wie ich mich weiter verhalten soll. Habe Montag erstmal einen Termin beim Verbraucherschutz gemacht, da ich keine Rechtschutzvers. habe.

mfg

Ithome

Hallo,

Auf Überweisungsbeleg ist Kfz.-Kenzeichen u. Bearbeitungsnr.
angegeben
Bank sagt nun zu mir ich müsse bei der Polizei Anzeige
erstatten.

Ist das schon gemacht? Mit dem Kennzeichen ist das dann ja kein Problem mehr den Halter zu bestimmen. Ich ahne zwar, wie das weitergeht, aber das gehört nicht mehr hierher sondern ins Rechtsbrett.

Aussage Bänker: Bei 15,-€ schaut man nicht so genau hin. !!!

Dann sollen sie das aber auch auf Kulanz bereinigen, wenn sie schon einen Fehler gemacht haben und sich die Forderung abtreten lassen.

Cu Rene

Hallo,

Aussage Bänker: Bei 15,-€ schaut man nicht so genau hin. !!!

Dann sollen sie das aber auch auf Kulanz bereinigen, wenn sie
schon einen Fehler gemacht haben und sich die Forderung
abtreten lassen.

IMHO keine Kulanz sondern Pflicht.

Grüße

Hallo,

Ich hätte mal gerne eure Meinung dazu gehört, wie ich mich
weiter verhalten soll. Habe Montag erstmal einen Termin beim
Verbraucherschutz gemacht, da ich keine Rechtschutzvers. habe.

Einen Termin beim Verbraucherschutz? Wegen EUR 15,-? Das ist nicht dein Ernst, oder?

Ich würde noch einmal zur Bank gehen und dort unmissverständlich (und nicht unbedingt zu leise) am Schalter die Erstattung der EUR 15,- fordern. Eben mit der Begründung, die du uns hier gegeben hast. Die Bank hat einen Fehler gemacht, also muss die Bank ihn auch korrigieren. Wenn die Bank dann Anzeige erstatten will, ist das deren Sache.

Zusätzlich dazu würde ich mal in mich gehen, ob ich mit dem Konto bei dieser Bank überhaupt zufrieden bin …

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

doch ist mein Ernst. Bank wurde klar gemacht das ich darauf reagieren werde. Auf Hinweis, verschulden der Bank, wurde mit Ignoranz und Hinweis Polizei reagiert.

Ob diese Bank die richtige ist, frage ich mich jetzt auch. Ärgerlich ist nur das ich erst vor 3 Monaten zu dieser Bank gewechselt habe.

Da ich aber mittlerweile Bedenken zwecks korrekter Abwicklung von Zahlungen bei dieser Bank habe, werde ich mal nun an ein anderes Institut wenden müssen.

mfg

Hallo,

Empfänger ist eine Stadtverwaltung in NRW
(hat schon gefaxt das Sie nicht zurück überweisen)
Auf Überweisungsbeleg ist Kfz.-Kenzeichen u. Bearbeitungsnr.
angegeben
Grund Verkehrsordnungswidrigkeit -(in einer Stadt wo ich noch
nie war)

Ist das denn Dein KFZ- Kennzeichen?
Hast Du vorher keinen Anhörungsbogen/Bescheid erhalten?

Woher hat jemand Deine Kto- Nr. und die Bankverbindung oder sehe ich etwas falsch?

Gruß:
Manni

Hallo,

weder mein Kfz.-Kennzeichen noch Wohnort, lebe in Bayern.

Überweisungsträger ist direkt von der Stadt, wurde nur in NRW die Kontonummer eingetragen und dort ohne Absender offentsichtlich in den Hausbriefkasten der Bank eingeworfen.

Dann wurde von der Bank ohne weitere Prüfung der Betrag einfach überwiesen.

Ist doch Klasse oder ?

mfg

Hi

Überweisungsbeleg liegt Bank vor. Kein Absender angegeben nur
meine Kontonummer mit falscher Unterschrift.

Wenn es definitiv und offensichtlich nicht Deine Unterschrift ist, dann gehe noch mal zur Bank und verlange die Rückerstattung der 15 EUR.
Warum eine Anzeige? Es muß ja noch nicht mal Böswilligkeit vorliegen. Ich erlebe es bei uns auch immer wieder, daß ein Kunde einen Zahlendreher beim Ausfüllen seine Kontonummer macht und durch Zufall geht die Prüfziffer auf und wenn es die Kontonummer dann bei uns auch noch vorhanden ist, kann es dann vorkommen, daß die Überweisung vom falschen Konto durchgeführt wird.
Es stimmt schon, bei 15 EUR sind die Prüfungshandlungen nicht allzu hoch. Der Aufwand steht nicht dafür, denn allzu oft kommen solche Fehler nicht vor.
Aber wenn mal was passiert, dann bekommt der Kunde problemlos sein Geld wieder gut geschrieben.

Ich hätte mal gerne eure Meinung dazu gehört, wie ich mich
weiter verhalten soll.

Bei der Bank energisch auf eine Rückzahlung der 15 EUR bestehen, wenn klar ersichtlich ist, daß es nicht Deine Unterschrift ist und dann schleunigst die Bank wechseln.

Habe Montag erstmal einen Termin beim
Verbraucherschutz gemacht, da ich keine Rechtschutzvers. habe.

Hm, also das würde ich jetzt aber dennoch mit Kanonen auf Spatzen schießen nennen.

Gruß
Edith

Hallo,

weder mein Kfz.-Kennzeichen noch Wohnort, lebe in Bayern.

Überweisungsträger ist direkt von der Stadt, wurde nur in NRW
die Kontonummer eingetragen und dort ohne Absender
offentsichtlich in den Hausbriefkasten der Bank eingeworfen.

Dann wurde von der Bank ohne weitere Prüfung der Betrag
einfach überwiesen.

Ist doch Klasse oder ?

Dann gehe dagegen an. So einen „Beschiss“ darf man sich einfach nicht gefallen lassen.

Gruß:
Manni

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Hallo,

Du hast der Bank keinen Überweisungsauftrag erteilt. Da die Bank offensichtlich einen Fehler gemacht hat, ist sie zur Erstattung verpflichtet (nix Kulanz; ist schließlich Dein Geld).

Ich würde noch einmal hingehen und klar auf diese beiden Tatsachen hinweisen. Parallel solltes Du einen Brief an die Interne Revision der Bank verfassen und einmal als Original und einmal in Kopie mitnehmen. Wenn Du im Gespräch keinen Erfolgt hast, übergibst Du das Anschreiben mit der Bitte um Weiterleitung an die Interne Revision. Auf der Kopie lass’ Dir möglichst bestätigen, dass der Brief übergeben wurde (einfach einen Vermerk „Originalschreiben am … erhalten“ darunter schreiben und Stempel+Unterschrift des Bankers geben lassen).

Im Schreiben an die Interne Revision stellst Du den Sachverhalt noch einmal dar. Du kannst vorsorglich schon einmal darauf hinweisen, dass Du den nächsten Rechnungsabschluss zu Deinem Konto wegen Deiner Forderung gegenüber der Bank nicht anerkennst. Falls nach der Überweisung schon ein Rechnungsabschluss erstellt wurde, musst Du dem halt widersprechen (Fristen beachten!) - Kontoauszüge prüfen!

Du könntest Dich natürlich auch gleich direkt an die Interne Revision wenden (über Zentrale anrufen), in der Geschäftstelle hast Du es ja schon erfolglos probiert. Theoretisch müsste sich das sogar am Telefon schon recht schnell klären lassen.

Ich versteh’ die Haltung der Bank nicht ganz - wegen 15€ so einen Aufwand und die Verärgerung des Kunden heraufzubeschwören …

Ich drück’ die Daumen.

Gruß
Jani

Hallo Ithome,

was ist denn nun beim Verbraucherschutz-Termin herausgekommen?

Die haben - vermute ich - auch den Gang zur Polizei vorgeschlagen, denn das ist die einzige Möglichkeit, um den Namen des Halters zum Kfz-Kennzeichen zu ermitteln. Und erst dann wird sich ergeben, ob es ein Betrugsversuch oder ein Versehen (Zahlendreher bei der Kontonummer) war.

Empfänger ist eine Stadtverwaltung in NRW
(hat schon gefaxt das Sie nicht zurück überweisen)
Auf Überweisungsbeleg ist Kfz.-Kenzeichen u. Bearbeitungsnr.
angegeben
Grund Verkehrsordnungswidrigkeit -(in einer Stadt wo ich noch
nie war)

Wie, Was - Ich habe jetzt die Arbeit, obwohl von mir keine
Überweisung veranlaßt wurde, ist das nicht Sache der Bank. ?
Desweiteren, wer ersetzt mir die Kosten für den Wiedererhalt
meines Geldes. ?

Keiner, das nennt man persönliches Pech. :wink:

Aussage Bänker: Bei 15,-€ schaut man nicht so genau hin. !!!

Welcher Kunde würde höhere Kontoführungsgebühren bezahlen wollen, nur damit die Bank bei jedem popeligen Betrag die Unterschriften auf jedem Überweisungsträger prüft?

Ich hätte mal gerne eure Meinung dazu gehört, wie ich mich
weiter verhalten soll. Habe Montag erstmal einen Termin beim
Verbraucherschutz gemacht, da ich keine Rechtschutzvers. habe.

Meiner Meinung nach war der Termin Zeitverschwendung.

Daß Du Deine € 15,- wiederbekommen sollst, steht für mich außer Frage, aber auch, daß nicht Deine Bank, sondern der Halter des Kfz dafür aufkommen muß.

Gruß Gudrun

Hallo Ithome,

weder mein Kfz.-Kennzeichen noch Wohnort, lebe in Bayern.

aha.

Überweisungsträger ist direkt von der Stadt,

Das ist üblich, daß mit der „Knöllchen-Rechnung“ gleich ein Ü-Träger mitgeschickt wird.

wurde nur in NRW
die Kontonummer eingetragen

Woher weißt Du das?
Und überhaupt: welche Kontonummer? Deine?

und dort ohne Absender

Wo „dort“?

offentsichtlich in den Hausbriefkasten der Bank eingeworfen.

Also in den Hausbriefkasten Deiner Bank an Deinem Wohnort?
Ich schmeiß’ meine Ü-Träger auch immer ohne Absender in den Hausbriefkasten meiner Bank, sogar ohne Umschlag (das spart den Bankmitarbeitern Zeit).

Dann wurde von der Bank ohne weitere Prüfung der Betrag
einfach überwiesen.

Was hätte denn die Bank Deiner Meinung nach prüfen müssen?
Ob das im Verwendungszweck genannte Kfz-Zeichen zu Deinem Auto paßt?

Ist doch Klasse oder ?

Wenn Du nur mit Deiner Bank rumstreitest, sorgst Du dafür, daß der wirkliche Falschparker (oder was immer derjenige in NRW mit seinem Auto „angestellt“ hat) ungeschoren davonkommt.

Gruß Gudrun

Daß Du Deine € 15,- wiederbekommen sollst, steht für mich
außer Frage, aber auch, daß nicht Deine Bank, sondern der
Halter des Kfz dafür aufkommen muß.

Das sehe ich anders. Er hat den Anspruch gegenüber seiner Bank! Die Bank wiederum hat einen Anspruch gegenüber demjenigen, der die Überweisung abgegeben hat.