Bank und sparkarte

darf eine bank für das ausstellen einer sparkarte geld verlangen - hintergrund ist der verlust einer alten karte die aber am kontoauszugsdrucker sowiso nicht mehr akzeptiert wurde - wie sieht es generell mit solchen gebühren aus muss man mich vorher auf die kosten hinweisen - bekomme ich eine rechnung usw - ohne karte kann ich das konto nicht nutzen -
gruß und dank fritz d9e

Guten Tag Fritz,

die Gebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Sicher darf eine Bank für Ihre Dienstleistungen (Ausstellung einer neuen Karte) Geld verlangen. Es spielt dabei keine Rolle, warum eine neue Karte erstellt werden muss.
Eine Rechnung wird i.d.R. nicht erstellt, aber der Betrag wird dem Girokonto auf dem Auszug belastet.
Eine genaue Auskunft kann nur die Bank erteilen, da diese nach Ihren AGB handelt.

Ich hoffe, ich konnte mit der Antwort etwas weiter hlefen.
Gruß
Manfred

Hallo,

sehen Sie doch mal in den AGBs der Bank nach.
Wenn dort nichts steht, kann auch nichts verlangt werden. Und falls der Sachbearbeiter drauf besteht und der Betrag tatsächlich Ihrem Konto belastet werden sollte, ist eine Beschwerde „eine Stufe höher“ beim Abteilungsleiter sicher hilfreich - es gibt ja noch andere Banken, glücklciherweise - aber es gibt nur eine
begrenzte Zahl Kunden :wink: , das sollten sich die Bänker mal hinter die Ohren schreiben…
VG
Heinz

Hallo!
Bei Verlust der Karte kann die Bank für das Sperren und für eine Neubestellung natürlich Geld verlangen!
Wie viel das ist hängt von der Bank selber ab!
Der Bank entstehen durch das Prägen von neuen Karten natürlich auch Kosten, die dementsprechend an den Kunden weitergegeben werden (meist mit Aufschlag!).

In der Regel sollte man bei Bestellung der neuen Karte darauf hingewiesen werden wie viel die Karte kostet, wenn das nicht der Fall ist liegt aber in der Bank ein Preis- Leistungsverzeichnis bereit in der diese Gebühren auch für den Kunden ersichtlich sind!

MfG
boneyard

hallo,

warum sollte eine bank eine karte kostenlos ausstellen? daß banken dies tun (karten kostenlos ausgeben) ist ein entgegenkommen der bank, daraus läßt sich aber kein allgemeinanspruch ableiten.

wesentlich ist, warum eine karte neu ausgestellt werden muß. liegt die neuausstellung in der verantwortung der bank, muß diese i.a. dafür die kosten tragen; liegt die verantwortung beim kunden, i.a. dann der.
wenn ich dein schreiben richtig interpretiere, hast du die karte verloren - dafür erfolgt eine neuausstellung, deren kosten i.a. von dir getragen werden müssen. daß die bank dir kulanterweise nicht entgegenkommt, ist betrüblich, aber eher eine verhandlungssache.
du hast, als du das konto eröffnet hast, einen vertrag unterschieben. in diesem (in verbindung mit den agb) ist eben auch geregelt, wer was zahlen muß, wenn eine kartenneuausstellung nötig wird. lies dir den vertrag mal durch, dann wirst du´s genau wissen.

es gibt natürlich immer noch die möglichkeit, das konto zu kündigen und zu einer bank zu wechseln, die derlei geschäftsgebahren NICHT hat. die kündigung und übertragung muß kostenfrei für den kunden erfolgen.

saludos, borito

Hallo,
für das Ausstellen nein; für die Ersatzkarte m.E. ja. Näheres ist den AGB zu entnehmen.
Dass man über eine Spareinlage per Kontokarte am Automaten abheben kann, ist mir neu. Wenn’s um Auszugdrucken geht, ok.
Heutzutage lohnt es sich aber mal mit der Bank - mit Verweis auf die Konkurrenz - in Verhandlungen über den Gebührenverzicht für die Ersatzkarte zu reden!

Gruß

randori01

Guckst Du in das Preis- und Leistungsverzeichnis, das Bestandteil Deines Karten- und Girovertrages ist. Dort steht der Preis für eine Ersatzkarte wegen Verlust usw. Die Karte muss durch die Bank gesperrt werden, was Kosten verursacht, an denen Du beteiligt wirst.

Gruß, Torsten

Hallo Fritz,
die Kosten einer von Dir verlorenen Karte kann die Bank tatsächlich verlangen. Rechnung bekommst Du in der Regel keine, die Buchung auf dem Kontoauszug reicht eigentlich. Die sollten Dich vorher auf sowas hinweisen, müssen abr nicht. Bei Kontoeröffnung akzeptierst Du die AGB und die wiederum verweisen auf das Preisverzeichnis. Da stehen die Kosten drin, das reicht rein rechtlich.
Gruß Thommy

Hallo Fritz,
natürlich darf die Bank Kosten für eine Ersatzkarte verlangen. Üblicherweise sind diese Kosten auch im Gebührenverzeichnis aufgeführt.
Beste Grüße
HJR

Hallo, eine Bank verfährt nach Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in welchen alle Dienstleistungen inklusive ihrer entstehenden Gebühren aufgelistet sind.
Normalerweise wird eine (für den Kunden) kostenfreie Karte ausgestellt und im Turnus von vier Jahren durch die Ausgabe einer neuen Karte erneuert. Wenn in der Zwischenzeit die Funktionalität der Karte nicht mehr gegeben ist, kommt es darauf an, warum sie nicht mehr geht. Wenn der Kunde die Karte falsch handhabt (zerkratzen, zerbrechen, oder auch verlieren der Karte) muss er normalerweise für eine neue Karte aufkommen. Nur wenn die Karte einen Defekt ausweist, wird normalerweise (kostenfrei) eine neue Karte ausgestellt.
Sicherlich wäre es schöne, wenn vor der Bestellung der neuen Karte Sie auf eventuelle Kosten hingewiesen werden, ob eine Pflicht hierzu besteht ist mir allerdings nicht bekannt und kann ich mir in diesem Kontext auch nicht vorstellen.
Grundsätzlich können Sie auch weiterhin Ihr Konto nutzen-Sie können nur die Annehmlichkeiten (wie z.B. Geldabheben) nicht mehr am Autmaten vornehmen, sondern müssen an den Schalter

Ich denke, Sie sollten nmit den jeweiligen Institut und/oder Ihren Kundenberater in Kontakt treten und über diesen Weg die Angelegenheit klären.

Grüße

Hallo,

ja, das darf sie.
Die Bank hat Dich bei Abschluss auf die AGB hingewiesen und das Preis- und Leistungsverzeichnis hängt in deren GEschäftsräumen aus, bzw. ist im Internet zugänglich.
Damit ist sie allen Pflichten nachgekommen.

Grüße

Uwe

Hallo,
ob die Bank Gebühren für Karten allgemein und Ersatzkarten im besonderen berechnet, ist aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (muss auf Verlangen ausgehändigt werden) ersichtlich. Ein weiterer Hinweis darüber hinaus vor einer Gebührenberechnung muss damit allerdings nicht erfolgen.
Gebühren für Ersatzkarten dürfen nur berechnet werden, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat. Das dürfte in Ihrem Fall der Fall sein.