Eine Bank verlangt Nachweise (Unterschriften) von Kunden, dass man abbuchen darf. Muss man das mitmachen? Was macht man bei Fernabsatzverträgen ohne Unterschrift?
Was passiert, wenn man der Bank nichts schickt?
Gibt es für diesen Fall, wenn er in Österreich wäre, andere Antworten?
Eine Bank verlangt Nachweise (Unterschriften) von Kunden, dass
man abbuchen darf. Muss man das mitmachen? Was macht man bei
Fernabsatzverträgen ohne Unterschrift?
in Deutschland enthalten die „Vereinbarungen über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften“ zwischen Kreditinstitut und Einreicher einen Passus, nach dem a) nur Lastschriften eingereicht werden dürfen, wenn eine schriftliche Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt und b) diese auf Verlangen des KI auch vorgelegt werden muß.
Was passiert, wenn man der Bank nichts schickt?
Dann wird der Kunde wohl keine Lastschriften mehr einreichen können.
Eine Bank verlangt Nachweise (Unterschriften) von Kunden, dass
man abbuchen darf. Muss man das mitmachen? Was macht man bei
Fernabsatzverträgen ohne Unterschrift?
Was passiert, wenn man der Bank nichts schickt?
Gibt es für diesen Fall, wenn er in Österreich wäre, andere
für österreich:
es gibt zwei möglichkeiten, sich am konto eines kunden zu bedienen:
lastschriftverfahren
einzugsverfahren
beim lastschriftverfahren gibt ein kunde per formular/unterschrift seine zustimmung, vom konto abzubuchen. das formular geht an die hausbank und kopie an die des kunden, die somit informiert ist.
beim einzugsverfahren braucht es keine unterschrift eines kunden gegenüber einer bank. der einziehende verpflichtet sich seiner eigenen bank gegenüber zur korrekten ausführung und darf dann bei fremden konten beträge einfordern. hier gilt das recht auf rückbuchung innerhalb von 42 tagen.
wird wohl in deutschland ziemlich ähnlich sein. vermutlich meinst du ein lastschriftverfahren und das geht nur mit unterschrift.