Bank vergisst konto zu kündigen

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe jemand hat Erfahrung damit.

Ich habe ein Girokonto bei der Postbank eröffnet und dabei wurde mir der Kontowechselservice angeboten, den ich dankend angenommen habe.
Nach einem halben Jahr bekomme ich ein Schreiben meiner alten Bank mit der Aufforderung, mein Konto auszugleichen, d.h. das Konto wurde nicht wie besprochen von der Postbank gekündigt und lief ein halbes Jahr weiter und ist jetzt mit 350 Euro im minus.
Da ich einen Beleg von der Postbank habe, indem das genau Datum der Kündigung drinsteht müsste die Postbank doch eigentlich jetzt auch für den entstandenen Schaden aufkommen oder wie ist das?
Wie soll ich jetzt vorgehen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Konto wurde nicht wie besprochen von der Postbank gekündigt und lief ein halbes Jahr weiter und ist jetzt mit 350 Euro im minus.

Die 350€ sind aber keine Kontoführungsgebühr, sondern Buchungen, die Du vergessen hast umzuziehen. Die neue Bank kann leider Deine Buchungen nicht umziehen.

Deine Unfähigkeit, alle Buchungen zum neuen Konto umzuziehen, willst Du Dir also von der neuen bezahlen lassen?

Wenn Du auf mich in meiner Filiale mit einem solchen Anliegen zukommen würdest, würde ich Dein neues Konto sofort ordentlich kündigen, und den Vorgang zur juristischen Prüfung an den Rechts- Referendar weiterleiten. Solche Kunden wie Dich braucht keine Bank.

Sorry, aber das ist meine ehrliche Meinung.

Erdbeerzunge

das eigentliche problem dabei ist, dass dies buchungen waren, die ich nie genehmigt habe und auch immer zurückbuchen habe lassen, nur wenn ich davon ausgehe, dass das konto gekündigt ist, (wie es offiziell vereinbart wurde) dann ist es ein wenig problematisch die buchungen zurück zu holen.

trotzdem danke für deine „wertfreie“ meinung.

lassen, nur wenn ich davon ausgehe, dass das konto gekündigt ist, (wie es offiziell vereinbart wurde) dann ist es ein wenig problematisch die buchungen zurück zu holen.

Und wenn das Konto nicht gekündigt wurde, dann läßt Du eben die unberechtigten Lastschriften zurückgehen. Das geht ohne Fristen. Wo ist das Problem? Natürlich wird die Bank verlangen, daß Du Strafanzeige gegen denjenigen stellst, der unberechtigt abbucht.

trotzdem danke für deine „wertfreie“ meinung.

Immer wieder gern.

Erdbeerzunge