Bank verkauft Aktien doppelt

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
ich hätte eine Frage zu Banken. Was passiert eigentlich wenn ich Aktien oder Optionsscheine verkaufe und die Bank lässt zu, dass ich sie 2 Mal verkaufe? Weiss da jemand Bescheid?
Konkret: Ich verkaufe einen Optionsschein und bekomme Geld von der Bank. Am nächsten Tag ist er Schein immer noch im Depot und ich verkaufe ihn erneut. Wer bezahlt den Schaden?

Hallo,

welchen Schaden?

Hast Du die Scheine 2 mal mit Gewinn verkauft? Hast Du die Scheine zwei mal mit Verlust verkauft?

Das ist zu beantworten, erst dann kann man unrteilen.

Grüße
Steffen

Hallo,
zweimal mit Gewinn verkauft.

Hallo,
zweimal mit Gewinn verkauft. Das Geld ist derzeit voll verfügbar, aber noch nicht verrechnet. Ich möchte nichts, was mir nicht zusteht, würde mich nur interessieren, ob da die Bank der Dumme ist.
Grüsse
Michael

Hi,
na dann haben wir keinen Schaden, sondern einen realisierten Gewinn. Herzlichen Glückwunsch.

Entweder ist alles rechtmäßig und Du hattest doppelt so viele OS als Du dachtest, oder die Bank, was ich nie erlebt habe, hat sich tatsächlich getäuscht. Dann wird Sie die, sollte es wirklich so sein, irgend wann das Geld wieder wegnehmen, bis dahin arbeitest Du mit dem Geld. Oder noch besser, Du überweist alles Geld weg, dann kann sie Dir das Geld nicht von heute auf morgen wegnehmen. Und verbrochen hast Du auch nichts.

Viel Erfolg!

Viele Grüße
Steffen

Hallo „Gemeinde“ zurück

die wahrscheinlichkeit ist 0! D.h. ich kann nur das verkaufen was im Depot ist, ich kann keine doppelte verkäufe tätigen, wenn kein Bestand vorhanden ist.

Ganz einfach, und es gibt somit auch keinen Schaden.

Gruss

Dürfte bei der Bank aber normalerweise nicht passieren.

Hallo Michael,
der Vorgang ist schon etwas merkwürdig. Ich kann das nicht beurteilen, da dies eine rechtliche Frage ist.

Hallo Michael,

der Vorgang ist schon etwas merkwürdig. Ich kann das nicht
beurteilen, da dies eine rechtliche Frage ist.

Hallo,
danke für die vielen Antworten. Leider nichts konkretes dabei. Ich würde es nicht schreiben, wenn es nicht passiert wäre. Hätte mich halt die Rechtslage interessiert. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Bank das Geld irgendwie zurückholt. Aber darf sie das rein rechtlich?

Hallo Michael,
habe hierzu keine Erfahrung. Aber so ein Schaden entstanden ist, vermute 2x Veräußerungsgebühren, würde ich denken, daß die Bank schuld ist, da sie es versäumt hat, Aktien/Optionsschein sofort auszubuchen.
Grüße B.

Absolut keine Ahnung.
MfG
Mic

Hi,Ihnen ist ja zunächst kein Schaden entstanden. Es handelt sich dabei um einen Fehler den die Bank sicherlich korrigiert. Gruß MT

Hallo, Herr Bronner!

Wie Sie sicher wissen, sind Optionsscheine und Aktien zwei sehr unterschiedliche Wertpapiere. Allerdings unterscheiden sie sich beim Kaufen und Verkaufen nicht im Verbuchungsprocedere: Wertpapiere werden - sofern sie über eine Börse gehandelt werden - in Deutschland regelmäßig mit einer Valuta von 2 Tagen gebucht. Das bedeutet, dass die Wertpapiere beim Kauf erst nach zwei Werktagen ein- bzw. beim Verkauf erst zwei Werktage später aus dem Depot ausgebucht werden. Das gleiche gilt natürlich für die jeweils entsprechenden Geldbuchungen.

In der Zwischenzeit gilt der Bestand im gehandelten Wertpapier als „schwebend“. Dieser Zustand macht es normalerweise technisch unmöglich, einen Verkauf doppelt durchzuführen. Seit Mitte 2010 sind solche sogenannten ungedeckten Leerverkäufe sogar gesetzlich verboten und die Bank muss normalerweise darauf achten, dass nur verkauft wird, was wirklich im Depot ist.

Moin,

ich stelle mir an dieser Stelle die Frage, wie das technisch ablaufen soll? Sollte das /aus welchen Gründen auch immer) Wenn Du im Übrigen bewußt so einen Doppelverkauf durchführst, bist Du haftbar und unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig.

Viele Grüße

Hallo,

entschuldigen Sie die späte Rückmeldung!

Das Risiko würde ich nicht eingehen, den auch wenn die Bank dies zulässt, aus wechem Grund bzw. Fehler auch immer, haben Sie bei der einrichtung Ihres Depots unterzeichnet, dass Sie in vollem Umfang geschäftsfähig sind! Das bedeutet auch, dass Ihnen sowas auffallen würde! Daraus würde die Bank Ihre „Absicht“ zu diesem Schritt herleiten und Sie zur VErantwortung ziehen. Ich weiß nicht wieviel für Sie dabei herauskommt, jedoch wenn es nicht genug ist um einen GUTEN Anwalt mit dem Sachverhalt zu beauftragen dann würde ich das Risiko nicht eingehen mich mit der Bank und dann im zweiten Schritt mit deren Anwälten auf eine Konfrontation einlassen.

MfG

Sorry - hier kann ich nichts beitragen.