Bank verweigert Geschäftskonto wegen Berufsgruppe

Die DKB bietet nur bestimmten Berufsgruppen die Führung eines Geschäftskontos an, genauer gesagt diesen:

  • niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer,  Notare, Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte

  • Haus- und Immobilienverwalter, beratende Bauingenieure, Architekten und Stadtplaner

  • Tierärzte

Ist das überhaupt erlaubt? Darf die Ban, auch wenn man schon längere Zeit dort Kunde, dies tun?

Hallo,

ja

hth

Ist das überhaupt erlaubt?

Ja, Stichwort ist: Vertragsfreiheit.

Darf die Bank, auch wenn man schon längere Zeit dort Kunde, dies tun?

Ja.

Hallo zusammen.

Interessant, ich weiß aus sicherer Quelle, dass auch Kunden anderer Geschäftszweige dort Geschäftkonten führen. Woher stammen denn deine Informationen? Bist du dir sicher, dass du nicht falsch verstanden hast?

Gruß Milton