Bank wandelt eigenmächtig Privat-in Geschäftskonto

Hallo,

vor einigen Monaten mußte ich feststellen, daß die Postbank
ohne vorherige Mitteilung mein privates Girokonto in ein Geschäftskonto umgewandelt hatte. Erst auf meine Anfrage hin wurde dies damit begründet, daß meine Zahlungseingänge in letzter Zeit uberwiegend Honorare waren. Dies trifft auch zu;ich fand dies trotzdem unangemessen, weil es nicht um das Konto eines Unternehmens handelt, sondern ich als Einzelperson mit geringem Umsatz über Gewerbeschein arbeite und ansonsten das Konto für private Zahlungen verwende (Wohnungsmiete, Telefonrechnung für privaten Anschluß, EC - Karten Zahlung im Supermarkt). Auf meine enntsprechende Reklamation hin wurdem meine Sichtweise zunächst vom Kundenservice bestätigt. Später jedoch kam ein Standardschreiben, in dem mich die Postbank wissen ließ, daß bei Honorareingängen zwingend die Führung als Geschäftskonto nötig sei. Ich habe mich dann noch einige weitere Male beschwert und insbesondere auf die erste anderslautende Auskunft verwiesen, ich erhielt aber immer nur die gleichen Standardschreiben ohne Bezugnahme darauf. Ich habe bei diesen Reklamationen auch immer wieder ausdrücklich gesagt, daß ich kein Geschäftskonto wünsche,
nicht bereit bin, die Gebühren dafür zu zahlen und für den Fall, daß es nicht in den alten Status zurückgesetzt wird, die Auflösung des Kontos wünsche.

Dennoch wurden mir nun die Geschätfskontogebühren für das letzte Quartal abgebucht. Verärgert schrieb ich am 30.09.( über die Option „Mitteilung senden“ im Onlinebanking ) nochmal an die Postbank, verlangte die Rückzahlung der Gebühren und anschließende sofortige Auflösung. Die Gebühren wurden nicht erstattet, das Konto aber dennoch zum 06.10. aufgelöst. Dabei wurde nochmals für den Oktober die volle Gebühr erhoben.
In einem gestrigen Telefonat mit der Pstbank Hamburg wurde mir vorgehalten, ich hätte das Konto eher schriftlich kündigen müssen, wenn ich mit den neuen Konditionen nicht einverstanden gewesen sei . Das habe ich nur deswegen nicht getan, weil ich auf einer expliziten Stellungnahme zu der ursprünglichen Auskunft, die Umstellung sei irttümlich geschehen, beharrt habe.-

Was kann ich unternehmen, um die Gebühren zurückzuerhalten ( bzw. die Differenz zu den erlaubten Gebühren für ein Privatkonto)?

Ist die Vorgehensweise der Postbank, das Konto eigenmächtig umzuwandeln, rechtens? Nach meiner Auffassung hätten die PB,
wenn ihr die alten Konditionen nicht mehr passen, lediglich stattdessen das Privatkonto kündigen und mir ein neues Konto zu Geschäftskundenkonditionen anbieten dürfen, bzw, mich vor die Wahl Geschäftskonto oder Auflösung stellen können.

vielen Dank für hilfreiche Beiträge

Stefan Busch

Hallo,

die Postbank hat einen guten Grund dafür, warum sie zwischen Privat- und Geschäftskunden unterscheidet. Den jeweiligen Produkten stehen nämlich völlig verschiedene Kalkulationen zugrunde. Ob Du jetzt mit Deinen paar Umsätzen die Bank geschädigt hast, steht gar nicht zur Debatte. Du hast auf Deinem Konto gewerbliche Umsätze abgewickelt, was Dich billiger kam, als wenn Du ein Geschäftskonto unterhalten hättest. Damit hast Du die Vereinbarung zwischen Dir und der Bank verletzt.

Dennoch wurden mir nun die Geschätfskontogebühren für das
letzte Quartal abgebucht. Verärgert schrieb ich am 30.09.(
über die Option „Mitteilung senden“ im Onlinebanking ) nochmal
an die Postbank, verlangte die Rückzahlung der Gebühren und
anschließende sofortige Auflösung. Die Gebühren wurden nicht
erstattet,

Warum auch? Das Konto war ein Geschäftskonto, für das eben gewissen (andere) Gebühren anfallen.

Was die Kommunikation zwischen Dir und der Bank angeht, kann man das von hier aus nicht beurteilen. Auch daß die Umstellung ganz ohne Mitteilung abgegangen ist, halte ich für zumindest nicht erwiesen. Auf den Kontoauszügen wird sich schon was finden lassen und wie schnell wirft man bei der ganzen Werbung auch mal ein wichtiges Schreiben weg.

das Konto aber dennoch zum 06.10. aufgelöst. Dabei
wurde nochmals für den Oktober die volle Gebühr erhoben.

Tja, so kanns gehen. Ist bei einem Geschäftskonto absolut in Ordnung.

In einem gestrigen Telefonat mit der Pstbank Hamburg wurde mir
vorgehalten, ich hätte das Konto eher schriftlich kündigen
müssen, wenn ich mit den neuen Konditionen nicht einverstanden
gewesen sei . Das habe ich nur deswegen nicht getan, weil ich
auf einer expliziten Stellungnahme zu der ursprünglichen
Auskunft, die Umstellung sei irttümlich geschehen, beharrt
habe.-

Der Grund ist egal, entscheidend ist, daß Du nicht schriftlich gekündigt hast.

Was kann ich unternehmen, um die Gebühren zurückzuerhalten (
bzw. die Differenz zu den erlaubten Gebühren für ein
Privatkonto)?

Das gleiche wie immer. Freundlich mit den Leuten reden. Ich fürchte allerdings, daß Du mit den bisherigen Attacken schon zuviel Porzellan zerschlagen hast.

Ist die Vorgehensweise der Postbank, das Konto eigenmächtig
umzuwandeln, rechtens?

Naja, Du hast das Konto vertragswidrig genutzt und die Bank hat das Konto Deiner Nutzung angepaßt. Ich kann da nicht viel rechtswidriges erkennen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
danke für deine Antwort.

Ich bin aber weiterhin anderer Ansicht: Nicht ich hätte das Geschäftskonto ausdrücklich kündigen müssen, sondern die Postbank hätte es nicht eigenmächtig einrichten dürfen. Natürlich steht es der PB frei zu sagen, daß sie das Konto nicht zu den bisherigen Konditionen weiterführen wolle weil ihrer Meinung nach die Kriterien dafür nicht mehr erfüllt seien; nur darf die Konsequenz nicht eine eigenmächtige Umwandlung des Vertrages sein. Als korrekte Vorgehensweise hätte ich angesehen ( wie gesagt) , daß die PB den bestehenden Vetrag kündigt und mir dann einen neuen Vertrag mit Geschäftskundenkonditionen anbietet. Zudem hatte ich ja, wie berichtet, zunächst auf meine sofortige Reklamation die Antwort erhalten, daß das Konto doch weiterhin als Privatkonto geführt werden könne, da Einzelpersonen mit Einkünften über Gewerbeschein kein Geschäftskonto erforderlich machen (sondern nur Firmen, Gesellschaften, etc.). Die Auflösung des Kontos hat sich verzögert, weil ich mich immer wieder ausdrücklich auf diese Auskunft berufen aber immer nur Standardantworten erhalten habe, die darauf keinen Bezug nahmen.

Meiner Meinung nach setzt die Berechnung als Geschäftskonto unter allen Umständen einen Vertrag über ein solches voraus, und der ist durch die einseitige Benachrichtigung über Umstellung eben nicht geschlossen.

Übrigens war die PB selber auf Anfrage nicht in der Lage, präzise anzugeben, wo und wie die Unterscheidung zwischen Geschäfts-und Privatkonto schriftlich geregelt ist.

Ich habe auch kein Porzellan zerschlagen, sondern war zunehmend verärgert über diese kundenfeindliche Vorgehensweise.

Ich werde mich jetzt nochmal schriftlich bei der PB Zenrale in Bonn beschweren.

beste Grüße und bitte weitere Stellungnahmen und Anregungen…

Stefan

Hallo Stefan,

Christian hat Recht, auch wenn Du weiterhin anderer Ansicht bist. Es gibt bei einem Kontovertrag zwei Dimensionen von Kontoinhabern : natürliche und juristische Personen. Juristische „Personen“ sind, vereinfacht gesagt, eingetragene Firmen.

Nun liegt der Rückschluss nahe, dass Konten von natürlichen Personen (also einzelnen Menschen) alles „Privatkonten“ sind. Das stimmt aber nicht. In diesem Bereich gibt es die „Otto-Normal-Kontoinhaber“, also die Nichtselbständigen, für die es die preiswerten Kontomodelle gibt. Unter die Natürlichen Personen fallen aber auch die Selbständigen und Freiberufler. Diese zahlen wesentlich mehr; der Aussage von exc zu den Gebührenmodellen ist nichts mehr hinzuzufügen.

Dein Irrtum ist Folgender : Es bestand (bis zur Kündigung) weiterhin Dein Antrag auf Führung eines Kontos auf Basis einer natürlichen Person. Dieser ist die Basis für die Kontobeziehung. Diesen bestehenden Vertrag hat die Postbank nicht geändert, sondern nur das Gebührenmodell. Hierfür gibt es sicherlich in den entsprechenden AGB Regelungen.
Was Du meinst, ist sicherlich, dass die Postbank nicht aus einer natürlichen Person ein „Firmenkonto“ machen kann. Das stimmt zwar, aber das hat sie ja auch nicht gemacht.

Ergo : Die Postbank ist im Recht. Wenn Du Geschäftsumsätze hast, wirst Du bei keinem Kreditinstitut die Kontoführung zu Preisen bekommen, die den normalen Verbrauchern gewährt werden. Kann sein, dass Du das Konto erstmal bekommst, aber auf mittlere Frist wird es Dir genauso ergehen wie bei der Postbank.

Gruss Hans-Jürgen

Hallo Hans - Jürgen,

es sei noch einmal klargestellt: die Auskunft, daß eine Einzelperson
trotz gewerblicher Einkünfte weiterhin ein Privatkonto führen könnte,
stammt vom Kundenservice der PB selber, auf meine erste Reklamation in der Sache hin. Dies allein hielt mich damals von sofortiger Kündigung ab. Später wurde, obwohl ich mich darauf immer wieder ausdrücklichst berufen habe, auf diese Hinweise nicht einnmal bezug genommen. Ich meine, daß die PB damit die Angelegenheit (zumindest fahrlässig) verschleppt hat, so daß ich jetzt zusätzliche Gebühren zahlen muß. Ich habe von vornherein klargestellt, daß ich entweder Rückstellung auf den alten Status oder Auflösung wünsche, und habe eben, gestützt auf die erste Auskunft,noch einige Zeit auf diese Rückstellung gehofft, bis ich dann die bedingungslose Auflösung verlangt habe.
Deine Aussage, es sei nur das Gebührenmodell geändert worden, aber nicht der Vertrag, halte ich für falsch; denn die Entgeltregelung ist Bestandtteil des Vertags. Du meinst es wohl in dem Sinne, daß jetzt quasi ein anderer der in eine und demselben Vertrag geregelten Fälle für den Status eines Kontos anzuwenden ist; meines Wissens gibt es für Privat- und Geschäftskonto aber getrennte Verträge.

Wenn aber die Postbank wirklich meinte, das Konto ohne meine ausdrückliche Zustimmung ändern zu dürfen, hätte sie dies spätestens auf auf meine Reklamation präzise begründen sollen; dieser Nachweis ist mit widersprüchlichen Auskünften vom Kundenservice und dem fehlenden Anführen von AGB, die dies legitimieren, nicht erbracht.-Übrigens habe ich nun außerdem von einer PB - Beraterin die Auskunft bekommen, daß auch das Verwenden des Kontos für sämtliche private Zahlungen ( wie es bei mir der Fall war) das Klassifizieren als Privatkonto mit sich bringt.

danke für deinen Beitrag

Stefan

Hi Stefan !

vor einigen Monaten mußte ich feststellen, daß die Postbank
ohne vorherige Mitteilung mein privates Girokonto in ein
Geschäftskonto umgewandelt hatte. Erst auf meine Anfrage hin
wurde dies damit begründet, daß meine Zahlungseingänge in
letzter Zeit uberwiegend Honorare waren. Dies trifft auch
zu;ich fand dies trotzdem unangemessen, weil es nicht um das
Konto eines Unternehmens handelt, sondern ich als Einzelperson
mit geringem Umsatz über Gewerbeschein arbeite und ansonsten
das Konto für private Zahlungen verwende (Wohnungsmiete,
Telefonrechnung für privaten Anschluß, EC - Karten Zahlung im
Supermarkt).

Bei allen mir bekannten Banken gilt: Schon die geringsten Umsätze gewerblicher Art verhindern die Weiterführung als Privatkonto. Das ist eigentlich nicht schlimm, weil im Umkehrschluß die Kosten für ein betriebliches Konto ab dann steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, auch wenn dort noch ebenso private Umsätze getätigt werden.

Mir stellt sich hier die Frage nach der Angemessenheit Deiner Welle. Du nutzt ein Privatkonto nicht mehr nur privat, weigerst Dich aber, für ein Geschäftskonto zu zahlen und kündigst stattdessen die Bankverbindung. Und jetzt? Gehst Du zur nächsten Bank und ziehst da das gleiche Spielchen nach zwei Monaten ab?

jens

nur mal interessehalber…
…von welchen Beträgen reden wir hier eigentlich?

Gruß,
Christian

Hallo Stefan,

das eine Thema ist, dass man Dir zu Anfang eine falsche Auskunft gegeben hat, auf die Du Dich dann später berufst. Das Problem ist, dass Du das wahrscheinlich nicht beweisen kannst.

Ob Du es glaubst oder nicht : Der Vertrag ist zustandegekommen durch Deinen Antrag (da ist das Formular, was ausgefüllt wurde) und durch die Annahme der Bank. Der Antrag, und somit auch die Vertragsbeziehung, bezieht sich auf das Führen eines Kontos für eine natürliche Person. Bei einer deutschen Grossbank (bei der ich arbeite) gibt es da keinen Unterschied zwischen „richtig privat“ und „freiberufliche Nutzung“. Ich gehe davon aus, dass das bei allen Kreditinstituten so ist. Der Zweck ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Die Entgelte ergeben sich (nach §12 der AGB, die Du mit dem Antrag anerkannt hast) nach dem Preisaushang der Bank. Den kann die Bank jederzeit ändern, anständigerweise informiert sie ihre Kunden aber hierüber, der hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht. Die Bank ist auch nach §315 BGB geschützt, wonach sie im Bedarfsfall über den Preisaushang hinaus Gebühren nach „billigem Ermessen“ in Rechnung stellen kann.
Wenn, wie Du vermutest, die Konditionen Bestandteil des Vertrages wären, müssten wir z.B. jetzt eine Million Kontoverträge mit unseren Kunden ändern, weil wir ein neues Preismodell eingeführt haben. Bitte nicht…

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

Du hast eine Meinung, die Postbank eine andere.

Für einen Vertrag braucht man zwei übereinstimmende Willenserklärungen (1. Jahr Berufsschule).

Wenn diese nicht (mehr) zustande kommen - dann ist eben nix.

Also hinnehmen oder Bank wechseln.

Gruss

Andreas

ich wollte hier nurmal anmerken das ich seit über 10 Jahren bei einer reinen Online-Bank ein anfänglich als Privatkonto geführtes Girokonto nun als Geschäftskonto führe, ohne jegliche Probleme…

ich wollte hier nurmal anmerken das ich seit über 10 Jahren
bei einer reinen Online-Bank ein anfänglich als Privatkonto
geführtes Girokonto nun als Geschäftskonto führe, ohne
jegliche Probleme…

Kann alles sein, ist Geschäftspolitik. Es gibt genug Leute, die jahrelang Verkehrsregeln unertappt übertreten oder am Arbeitsplatz private Internet-Geschichten erledigen. Daraus läßt sich aber kein Anspruch oder gar eine Regel ableiten.

Hallo,

eben deswegen war ich ja der Meinung, daß die PB nicht ohne mein Einverständnis umwandeln, sondern nur kündigen dürfte.

Gruß,

Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo , ich habe jetzt festgestellt, daß die Gebühren bei meinem Zahlungsverkehr für beide Kontoarten eingentlich dieselben sind - aber die Postbank hatte zuviel abgebucht. Ich war irrtümlich davon ausgegangen, daß ein Gk auf jeden Fall mehr kostet als ein PK…um die Höhe der Beträge ging mir es mir aber ohnehin nicht, ich fand die Vorgehensweise unseriös ( falsche Beratung, stereotype Antworten ohne
Bezugnahme auf darauf, daß ich zunächst eine entgegengesetzte Auskunft bekommen hatte…)Immerhin hat die PB jetzt eingesehen, daß sie mir für ein im Sebtember gekündigtes Konto nicht die Oktober- Gebühr berechnen darf und will diese 5,90 erstatten. Ich bin immer noch der Ansicht, daß die PB eigenmächtig zwar das PK kündigen, es aber nicht in ein GK umwandeln
darf. Ich werde aus Interesse mal einen Anwalt fragen.

danke für alle Beiträge

Stefan

…von welchen Beträgen reden wir hier eigentlich?

Gruß,
Christian

Hallöchen,

, ich habe jetzt festgestellt, daß die Gebühren bei
meinem Zahlungsverkehr für beide Kontoarten eingentlich
dieselben sind

aha, also Riesentheater ohne echte Ursache.

  • aber die Postbank hatte zuviel abgebucht.

Das kann man so oder so sehen. Wenn das Konto im Oktober noch bestand, dann ist eine Gebührenbelastung für den ganzen Monat nicht sehr abwegig.

mir aber ohnehin nicht, ich fand die Vorgehensweise unseriös (
falsche Beratung, stereotype Antworten ohne
Bezugnahme auf darauf, daß ich zunächst eine entgegengesetzte
Auskunft bekommen hatte…)

Kann das sein, daß Du rein an die Hotline- und Online-Beratung gehalten hast? Dann schilderst Du hier kein Postbank-Problem, sondern ein Hotline-Problem.

Immerhin hat die PB jetzt
eingesehen, daß sie mir für ein im Sebtember gekündigtes Konto
nicht die Oktober- Gebühr berechnen darf und will diese 5,90
erstatten.

Warum auch immer.

Ich bin immer noch der Ansicht, daß die PB
eigenmächtig zwar das PK kündigen, es aber nicht in ein GK
umwandeln

Interessante Theorie. Die Kontokündigung ist Dir also lieber, als eine angemessene Reaktion auf Dein nicht-vertragkonformes Verhalten?

darf. Ich werde aus Interesse mal einen Anwalt fragen.

Auja.

C.

Glück gehabt (nfm)
.

Hi,

Ich habe es vielleicht unklar formuliert: die Postbank hat auch für den Zeitraum bis Sebtember zuviel abgebucht, gemessen an dem für PK
und GK bei meinem Geldeingang identischen Tarif.

, ich habe jetzt festgestellt, daß die Gebühren bei
meinem Zahlungsverkehr für beide Kontoarten eingentlich
dieselben sind

aha, also Riesentheater ohne echte Ursache.

Das sehe ich nicht so.Daß die neue Berechnungsgrundlage „zufällig“ zum selben Betrag führt, berührt nicht die Frage, ob die Umstellung korrekt war.

  • aber die Postbank hatte zuviel abgebucht.

Das kann man so oder so sehen. Wenn das Konto im Oktober noch
bestand, dann ist eine Gebührenbelastung für den ganzen Monat
nicht sehr abwegig.

Kann das sein, daß Du rein an die Hotline- und Online-Beratung
gehalten hast? Dann schilderst Du hier kein Postbank-Problem,
sondern ein Hotline-Problem.

Mag sein. Natürlich sind solche Gesprächsinhalte schwer zu dokumentieren/ nachzuweisen; aber wenn man sich darauf nicht berufen darf/ wäre der telefonische Kundenservice gänzlich sinnlos.

Immerhin hat die PB jetzt
eingesehen, daß sie mir für ein im Sebtember gekündigtes Konto
nicht die Oktober- Gebühr berechnen darf und will diese 5,90
erstatten.

Warum auch immer.

Ich bin immer noch der Ansicht, daß die PB
eigenmächtig zwar das PK kündigen, es aber nicht in ein GK
umwandeln

Interessante Theorie. Die Kontokündigung ist Dir also lieber,
als eine angemessene Reaktion auf Dein nicht-vertragkonformes
Verhalten?

Diese Frage ist gegenstandslos; denn die Kündigung war die einzig berechtigte Konsequenz, wenn man mein Verhalten als Vertragswidrigkeit erachtet wurde. Ich meine aber, daß die PB für angebliche Vertragswidrigkeit meinerseits den Beweis schuldet,wenn sie daraus Konsequenzen ziehen will,sprich: zumindest Zitat von AGBs…usw. das ist aber auch auf Anfrage nicht geschehen; im Gegenteil, wie gesagt, wurde die Entscheidung auf Anfrage sogar zunächst widerrufen.

Ich werde aus Interesse mal einen Anwalt fragen.

Auja.

C.

Gruß,

Stefan