Bank will Bearbeitungsgebühr bei Darlehn

Guten Tag,

eine Bank hat uns ein Darlehn genehmigt und verlangt nun die Bearbeitungsgebühr von 1% der Bruttosumme.
Ist dieses rechtens??

Gab es nicht ein Urteil vom OLG Karlsruhe, wo einer Klage gegen diese Gebühr stattgegeben wurde?

Danke im Voraus

ks-poe

Nach wie vor bleibt allenfalss die Klage gegen die Gebühr, da ein OLG kein höchstrichterliches Recht spricht und nur über einen Einzelfall etscheidet.
Das OLG Celle hatte in einem anderen Fall nichts an der Gebühr auszusetzten. Das OLG Bamberg hingegen wieder schon.

Der BGH hat noch kein Grundsatzurteil dazu gefällt.

Gruss HighQ

eine Bank hat uns ein Darlehn genehmigt und verlangt nun die
Bearbeitungsgebühr von 1% der Bruttosumme.
Ist dieses rechtens??

Du hast doch sicherlich Vollbegriff Deiner geistigen Kräfte den Kreditvertrag (und damit auch die Gebühr) mit der Bank verhandelt, oder?

Wie kommst Du dann auf die Idee, daß diese Gebühr nicht berechtigt wäre?

Und, aufpassen:
Sofern die Gebühr nicht berechtigt ist, UND wenn die Salvatorische Klausel am Vertragsende fehlt, ist evtl. der ganze Kreditvertrag futsch bzw. anfechtbar…

Im schlimmsten Fall kündigt Euch die Bank wegen der Anfechtung eines Vertrages auch die Kundenbeziehung ganz.

Bevor jetzt jemand sagt: „Das macht die Bank eh nie“, folgende 2 Infos:

  1. Wir machen das so.
  2. Beispielsweise hat die ARAG, wie aus gut informierten Quellen zu hören war, vor nicht allzu langer Zeit 80.000 Nerv/ Problem- Kunden gekündigt… Die haben also freiwillig auf einen großen Teil ihres Bestandes verzichtet, um in Zukunft in Ruhe arbeiten zu können…

Hallo,

Wie kommst Du dann auf die Idee, daß diese Gebühr nicht
berechtigt wäre?

weil das ein OLG so entschieden hat.

Und, aufpassen:
Sofern die Gebühr nicht berechtigt ist, UND wenn die
Salvatorische Klausel am Vertragsende fehlt, ist evtl. der
ganze Kreditvertrag futsch bzw. anfechtbar…

Nun gibt es aber auch Urteile, nach denen standardisierte Kreditverträge AGB gleichstehen und für die gilt das hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/306.html

In der Regel - und das gilt nicht nur für Kreditverträge - ist die Salvatorische Klause so entbehrlich/sinnlos wie das „Eltern haften für ihre Kinder“-Schild an Baustellen.

Im schlimmsten Fall kündigt Euch die Bank wegen der Anfechtung
eines Vertrages auch die Kundenbeziehung ganz.

Anfechtung ist hier nun wirklich der völlig falsche Begriff.

  1. Beispielsweise hat die ARAG, wie aus gut informierten
    Quellen zu hören war, vor nicht allzu langer Zeit 80.000 Nerv/
    Problem- Kunden gekündigt…
    Die haben also freiwillig auf
    einen großen Teil ihres Bestandes verzichtet, um in Zukunft in
    Ruhe arbeiten zu können…

Wäre es nicht eleganter und „kundenfreundlicher“ die Bearbeitungsgebühr einfach in den Zinsen zu verstecken?

Gruß
C.

2 Like

Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber:
Galt das Urteil des OLG nicht nur für lfd. Gebühren (also so was wie Kontoführungsgebühren)?
Einmalige Geb. sind da nicht von betroffen.

Gruß
HaweThie

Hallo, ich habe die Einmalgebühr von Wüstenrot zurückerhalten. Gruß

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber:
Galt das Urteil des OLG nicht nur für lfd. Gebühren (also so
was wie Kontoführungsgebühren)?
Einmalige Geb. sind da nicht von betroffen.

es gab in der letzten Zeit zwei Urteile:

keine Bearbeitungsgebühren und keine Kontoführungsgebühren für Darelehenskonten. Jeweils OLG Karlsruhe.

Gruß
Christian

Ein BGH-Urteil ist in naher Zukunft zu erwarten. Ich habe mich auch mit meiner Kreditbank geeinigt dieses abzuwarten. Bei für mich positiven Urteil hat die Bank mir zugesagt unaufgefordert mir meine gezahlten Gebüren zu erstatten.