Bank will höheren Preis als mit Makler vereinbart

Ich habe folgendes Problem, mit dem ich nicht weiter weiß.

Ich möchte ein kleines Einfamilienhaus kaufen.
Der Makler hat mir das Haus gezeigt und mir erklärt, dass er im Auftrag der Bank handelt. Der Kaufpreis laut Makler beträgt 65.000 Euro. Ich möchte das Haus haben und habe dem Makler zugesagt.

Seit 2 Tagen hängen hier in der Stadt überall Zettel „Haus zu verkaufen für VB 65.000 Euro“ mit der Telefonnummer der Bank. Also am Makler vorbei.

Am Freitag rief mich der Makler ziemlich aufgebracht an und sagte, dass er einen Anruf der Bank bekommen hat und diese meinte, sie hätten schon selber einen Käufer für das Haus gefunden und ich müßte 75.000 Euro bieten, um den Kauf tätigen zu können.

Wie ist denn nun die rechtliche Seite? Muss ich jetzt wirklich auf die Forderung der Bank eingehen und 75.000 Euro bieten oder versuchen sie jetzt nur nachträglich den Preis in die Höhe zu treiben?
Zugesagt hatte ich dem Makler ja schon. Wie verhält es sich damit?

Ich werde auf jeden Fall morgen früh gleich bei der Bank anrufen und fragen, was jetzt genau los ist.

Im Grundbuch ist übrigens folgendes eingetragen:

02.03.2006 - Zwangsverwaltung angeordnet Bank XX
02.03.2006 - Zwangsversteigerung angeordnet Bank XX

XX ist die Bank, die dem Makler auch den Auftrag gegeben hat und das Haus jetzt so verkaufen will.

Bitte um Hilfe… ich möchte genau dieses Haus unbedingt haben, zumal es sich hier wirklich um ein absolutes „Schnäppchen“ handeln würde.

Ich habe folgendes Problem, mit dem ich nicht weiter weiß.

Grundsätzlich legt der Verkäufer den Kaufpreis fest und nicht der Makler.

Seit 2 Tagen hängen hier in der Stadt überall Zettel „Haus zu
verkaufen für VB 65.000 Euro“ mit der Telefonnummer der Bank.
Also am Makler vorbei.

Da spielt die Bank dem Makler einen ganz üblen Streich. Ich würde zur Bank gehen und denen sagen, dass Du das Haus für 65.000 € kaufen willst. Die Bank bietet zu diesem Preis an.

Wie ist denn nun die rechtliche Seite? Muss ich jetzt wirklich
auf die Forderung der Bank eingehen und 75.000 Euro bieten

Die Bank hat auf ihren zetteln doch 65.000 € stehen, diesen preis bietest Du denen.

Zugesagt hatte ich dem Makler ja schon. Wie verhält es sich
damit?

Da Du dem Makler wahrscheinlich eine Courtage zugesagt hast, wirst Du ihm diese zahlen müssen, wenn Du das Haus kaufst. Berechnungsgrundlage ist der tatsächlich zu zahlende Preis.

Ich werde auf jeden Fall morgen früh gleich bei der Bank
anrufen und fragen, was jetzt genau los ist.

Und ein Kaufgebot über 65.000 € abgeben !

Hallo,

hier ist das Problem wahrscheinlich Angebot und Nachfrage!
Angenommen Personen X und Y interessieren sich für das Objekt zum Preis von 65.000,–.
Y will es aber unbedingt haben und bietet deshalb mehr, also 75.000,–.
Wer wird wohl das Haus bekommen?

Sollte ein höheres Gebot da sein ist a) die Bank interessiert und verpflichtet dieses anzunehmen und b) kann der Makler daran nichts ändern.

Gruß

Sollte ein höheres Gebot da sein ist a) die Bank interessiert
und verpflichtet dieses anzunehmen und b) kann der Makler
daran nichts ändern.

Ich habe es mir fast gedacht…
Mal sehen, was heute bei dem Gespräch mit der Bank herauskommt.

Wie ist denn nun die rechtliche Seite? Muss ich jetzt wirklich
auf die Forderung der Bank eingehen und 75.000 Euro bieten
oder versuchen sie jetzt nur nachträglich den Preis in die
Höhe zu treiben?
Zugesagt hatte ich dem Makler ja schon. Wie verhält es sich
damit?

Ich werde auf jeden Fall morgen früh gleich bei der Bank
anrufen und fragen, was jetzt genau los ist.

Im Grundbuch ist übrigens folgendes eingetragen:

02.03.2006 - Zwangsverwaltung angeordnet Bank XX
02.03.2006 - Zwangsversteigerung angeordnet Bank XX

XX ist die Bank, die dem Makler auch den Auftrag gegeben hat
und das Haus jetzt so verkaufen will.

Bitte um Hilfe… ich möchte genau dieses Haus unbedingt
haben, zumal es sich hier wirklich um ein absolutes
„Schnäppchen“ handeln würde.

Handelt es sich wirklich um einen Verkauf - oder um eine Zwangsversteigerung?
Banken engagieren Makler um den Termin bekannt zu machen. Sie signalisieren, ab welchen Gebot die Bank einem Zuschlag zustimmen würde.
gruß n.