Bank will Verlusterklärung nicht annehmen, was tun

Hallo zusammen!

Situation ist folgende: Meine Oma hatte zu ihren Lebzeiten ein Sparbuch auf meinen Namen eingerichtet, damals noch mit einem Sparbrief, der mitlerweile ausgelaufen und auf dem Sparbuch draufgebucht wurde.
Im Juni letzten Jahres wollte ich zur Bank, da ich mir dort eigentlich mein Geld besorgen wollte. Dort angekommen erzählte mir die nette Dame am Schalter, das mein Vater bereits wenige Tage zuvor mit dem Sparbuch vor mir da war und das Geld, bis auf wenige Euros, abgehoben hatte. Wie man sich vorstellen kann, war ich doch recht erzürnt, da ich weder wuste, dass er das Geld abheben wollte, noch das er im Besitz des Sparbuches war.
Anfang Januar in diesem Jahr schrieb ich wieder die Bank an und wollte in Erfahrung bringen, wieviel Geld noch hierauf ist und meinen Vater sämtliche Vollmachten streichen lassen. Nach einem interessanten Telephongespräch mit der Bank, sagte man mir, das mein Vater bereits die Summe + Zinsen zurückgezahlt hatte. Der Bankmitarbeiter wollte nun versuchen, an die Vernunft meines Vaters zu appelieren, so das er das Sparbuch selbst herausgibt, da ich persönlich emotional nicht dazu in der Lage sein werde, diesen Mann noch einmal in die Augen zusehen und so selbst das Gespräch zu führen. Das Ergebnis war natürlich klar, das er dieses nicht herausgeben wird. Der Bankmitarbeiter, der wie der Zufall es auch noch will ein Freund meiens Vaters seit dem Kindergarten ist, sagte mir daraufhin, dass man nun keine Verlusterklärung aufgeben könne, weil sie schließlich wissen würden, das mein Vater im Besitz dessen ist.

Ich wusste in dem Moment weder ein noch aus, da ich mir etwas derartiges eigentlich nicht vorstellen kann, denn wenn ich, der rechtliche Eigentümer, nicht im Besitz des Dokumentes bin, ist es für mich doch ein Verlust, auch wenn ich mein Lebtag das Sparbuch noch nicht in der Hand hatte?!?

Einen Anwalt werde ich mir aus finanziellen Gründen nicht leisten können, dafür verdiene ich zu wenig und mein Vater dafür zuviel und die Summe, auf die sich das Sparbuch beläuft würde dies glaube ich auch nicht rechtfertigen (ca. 3.000€).

Meine Fragen wären also folgende: Ist das, was mir der Bankmiarbeiter sagte bezüglich der Verlusterklärung so rechtens?
Was für Möglichkeiten gibt es für mich, an das Geld heran zukommen bzw. die Bank dazu zu Bewegen, mir ein neues SParbuch auszuhändigen?

Ein persönliches Gespräch wird für mich nicht in Frage kommen, da ich ihm diesen Sieg nicht geben will/kann und zu große Angst davor hätte, dass ich meine Nerven verliere und diese Situation volkommen eskaliert.

Liebe Grüße und Danke fürs lesen und fürs Antworten!

Hallo,
da hier vermutlich eien Rechtsfrage vorliegt und FAQ:1129 nicht beachtet wurde, nur ganz kurz, weil hier vieles zu klären ist.
Wenn das Geld nur auf den Namen des Enkelkindes angelegt wurde, diesem aber nicht wirklich das Eigentum verschafft wurde, stellt sich die Frage, ob es wirklich eine Schenkung war. Das geht soweit, daß Steuerhinterziehung vorliegen könnte.
Wer das Sparbuch hat, kann darüber verfügen (wenn nichts besonderes vorliegt) - das ist fast wie ein Geldschein. Selbst wenn die Bank die Verlusterklärung annehmen würde, hätte der Besitzer noch die Möglichkeit es innerhalb einer Frist vorzulegen.
Eine Erstberatung beim Anwalt ist nicht teuer, könnte aber schon viel Licht ins Dunkel bringen. Bei geringem Einkammen kann auch ein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe bestehen.

Cu Rene

Hallo René,
erstmal Danke für deine Antwort.

Ob meine Großmutter hier Steuern hinterziehen wollte oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da ich zum ersten Mal mit 18 hiervon erfuhr, sie aber zu diesem Zeitpunkt bereits das Zeitliche gesegnet hatte.

Eine Rechtsberatung möchte ich an dieser Stelle nicht, keine Sorge.
Ich vertraue dem Bankmiarbeiter leider nicht, weswegen ich Rat hier bei euch suche, denn in meinem Bekanntenkreis befindet sich auch niemand, der bei einer Bank arbeitet.

Generell geht es mir um einen Weg, weit Weg von Anwälten und insbesonders um die Frage, wieso die Bank die Verlusterklärung nicht annehmen will/kann/darf? Das passt einfach nicht in mein Rechtsverständnis hinein. Wie ich bereits oben schrieb, bin ich der Eigentümer und wenn ich das Sparbuch nicht habe, ist es für mich verloren?!?

Immerhin könnte so ja jeder hingehen, ein Sparbuch eines Dritten entwenden und darauf sitzen bleiben. Würde der Bank bekannt werden, wer es hat, kann doch nicht der einzige Weg übers Gericht gehen, um an sein Geld heranzukommen oO

Hallo,
die Bank hat das Geld nicht mehr, daher ist bei der auch nichts mehr zu holen (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Sparbuch#Verf.C3.BCgung…). Es ist nicht unüblich, daß die Eltern Geld für ihre Kinder vom Sparbuch abheben (und später auch umgekehrt), daher wird man der Bank keinen Vorwurf machen können.
Wie die Anlage seinerzeit stattgefunden hat, ist rechtlich von erheblicher Bedeutung. Wurde das Geld nur auf dem Namen des Enkels angelegt um dessen Steuerfreibetrag auszunutzen, wurde das Geld Teil der Erbmasse. War es wirklich eine Schenkung, muß der Enkel gegen die Eltern vorgehen, die ihm das Sparbuch nicht ausgehändigt haben.

Cu Rene

Hallo du,
Das ist aber echt eine blöde Situation und ich kann deine „Wut“ verstehen und weil ich mit dir fühlen kann, kann ich dir leider nur eins raten. Anzeige bei der Polizei.

Soweit ich weiss hat man selbst mit Volljährigkeit die Vollmacht und die der Eltern erlischt weil man ja dann wirtschaftlich selbstständig ist und die Eltern nur die Vollmacht haben wegen der Minderjährigkeit.
Das heisst dein Vater hätte kein Geld abheben dürfen wenn das Sparbuch auf dich eingerichtet ist. Er will es ja auch nicht rausrücken also ist das Unterschlagung. Es ist dein Besitz! Wenn dein Vater aber trotzdem noch Vollmachten hat dann würde ich die löschen lassen bei der Bank und dann deinen Vater auffordern das Buch raus zu geben und wenn nicht dann würdest du eine Anzeige machen. Du kannst die Anzeige nur machen wenn er keine Vollmachten mehr hat und einen Vollmachtsentzug kann man auch ohne vorweisen des Buches bestimmt machen.

Trotzdem würde ich die Sache mit nem anderen Bankberater als nem Freund deines Vaters abklären - ob der dich wirklich in deinem vollen Interesse berät??? Da wäre ich nicht so sicher. Oder du machst den Vollmachtentzug und erklärst dann dem tollen Bankberater dass du überlegst die Polizei einzuschalten. Würde mich schwer wundern wenn der Berater nicht doch nochmal deinen Vater in einem Gespräch überzeugen will das Buch raus zu geben. Banken wollen nämlich sehr ungern in solche Streitigkeiten mit involvierter Polizei und Staatsanwaltschaft rein gezogen werden. Da könnte ja noch rauskommen dass sie eventuell auch nen Fehler gemacht haben!!! Und alles schriftlich…ect. p.p.

Das mit der Verlustanzeige kann ich aber schon verstehen. Du hast das Buch ja nicht verloren und weisst wo es ist also geht das glaub ich nicht…