Also ich frage mich schon, ob die Bank wirklich lt.
irgendwelcher AGB berechtigt sein soll, ein Konto aufgrund
eines Telefongeschäfts zu belasten. Denn für eine Lastschrift
bedarf es ja nun mal immer der EC Karte, Pin-Eingabe oder
Unterschrift. Und für Kreditkartenzahlung, bedarf es der
Kreditkartennr., Datum und der Sicherheitsnummer (oder wie sie
heißt). Und das alles betrifft dann den entsprechenden
Vorgang.
Respekt… so viel falsches in einem Satz habe ich noch selten gelesen.
Hat die Bank hier nachgefragt und die Daten erhalten? Nur weil
sie die haben, heißt das etwa, dass sie solche
Sicherheitsvorkehrungen umgehen dürfen?
Die sind gar nicht erforderlich und ich wage sogar zu bezweeifeln, dass hier eine Lastschrift für die Belastung benutzt wurde.
Vielleicht war ja auch die Putzfrau am Telefon?
Natürlich… die hat bei uns auch immer den Auftrag die Kunden anzurufen und anschliessend irgendwelche Buchungen vorzunehmen.
Ja hallo??? Ich hoffe doch mal sehr stark, dass sowas keine
gängige Praxis ist.
na wenigstens etwas das man so stehen lassen kann…
Im Übrigen finde ich es auch sehr bedenklich, wenn Kunden
genötigt werden, für Ihre eigene Sicherheit zu bezahlen. Ich
denke, dass es gutes Unternehmen so etwas ganz
selbstverständlich zur Verfügung stellt. (Und sich das Geld
anderswo zurückholt, etwas versteckter halt)
Warum? Wird nicht immer die grosse Transparenz in den Himmel gelobt?
Gruss HighQ