Bankabbuchung vom kontoführenden Institut

Hallo,
meine Bank stellt auf den Tan-Generator um. Nun habe ich am Telefon gesagt, dass sie mir das Gerät senden soll. Es wurde kein Wort über die Bezahlung gesprochen. Ich habe eine Rechnung erwartet, die ich bezahle, wenn ich das Gerät erhalten und getestet habe.
Aber so arbeitet die Bank nicht, am gleichen Tag bedient sie sich von meinem Konto, ohne dass das Gerät geliefert wurde. Also Vorkasse! Meine Frage: Muss ich dies hinnehmen? Darf eine Bank sich einfach vom Konto bedienen ohne eine Erlaubnis dazu zu haben? Nebenbei, ich bin seit 20 Jahren bei dieser Bank!
Bin gespannt auf die Antworten.
Vielen Dank
Grüße
Wald

Hallo,

Darf…

Darf man hier Rechtsfragen stellen, ohne sich an FAQ:1129 zu halten?

Nun habe ich am Telefon gesagt, dass sie mir das Gerät senden soll

Was ist so ungewöhnlich daran etwas bezahlen zu müssen, was man bestellt hat? Entgegen dem weit verbreitetem Glauben mancher, kann man Verträge auch mündlich abschließen. Den Rest wird man im Preisverzeichnis und den AGB der Bank finden.
Sofern es nicht eine „Bestellhotline“ der Bank war, wird man nicht mal ein Widerrufsrecht haben.

Cu Rene

Hallo Rene,
danke für die Antwort. Eigentlich hatte ich gehofft zu erfahren, welche Erfahrungen andere auf diesem Gebiet mit ihren Banken gemacht haben. Gegen mündliche Verträge habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden und bin es auch gewohnt solche abzuschließen. Mich stört nur die Vorkasse, ich habe keine Möglichkeit zu testen, ob das Gerät überhaupt funktioniert. Auch im Versandhandel / Internet gehe ich nie auf Vorkasse ein.
Gruß Wald

Hallo,

Mich stört nur die Vorkasse, ich habe
keine Möglichkeit zu testen, ob das Gerät überhaupt
funktioniert.

Natürlich hast Du immer noch die Gelegenheit, das Gerät zu testen!
Das hängt ja nicht davon ab, wie Du es bezahlst.

Und wenn das Gerät kaputt ist, kannst Du es selbstverständlich auch wieder zurückgeben, allerdings natürlich nicht gegen Bares, sondern gegen Beseitigung der Probleme (Sachmängelhaftung).

Ob Du das Gerät bei Nichtgefallen zurückgeben kannst, das hättest Du natürlich vorher erfragen müssen. Genauso, wie in beliebigen Geschäften ja auch, ein Umtauschrecht gibt es ja nicht.

Auch im Versandhandel / Internet gehe ich nie
auf Vorkasse ein.

Umso mehr wundert es mich, dass Du nicht direkt am Telefon nach den Zahlungsbedingungen gefragt hast, wenn Dir das so wichtig ist. Du hättest dann ja ablehnen können.

Liebe Grüße,
-Efchen

Zum Glück haben wir solche Kunden nicht…

Meine Frage: Muss ich dies hinnehmen?

Gegenfrage: Soll die Bank das hinnehmen, Dir das Gerät zu schenken?

Darf eine Bank sich einfach vom Konto bedienen ohne eine Erlaubnis dazu zu haben?

Selbstverständlich hat sich die Bank diese Erlaubnis von Dir vorher geholt, indem Du irgendwann die Bank- AGB’s etc., in denen die Zahlungsbedingungen festgehalten sind, akzeptiert hast!

BTW:
Ich bin froh, daß wir in der Bank solche Diskussionen wegen anderer Zielgruppe nicht haben…

Wir nutzen übrigens das Token- Verfahren für Onlinebanking (natürlich kostenlos für unsere Kunden). Sachen wie Mobile TAN oder HBCI möchten wir unseren Kunden nicht zumuten :wink:.

Hallo,

Eigentlich hatte ich gehofft zu
erfahren, welche Erfahrungen andere auf diesem Gebiet mit
ihren Banken gemacht haben.

Ach so - meine Bank leiht mir das kostenlos aus, bezahlen muß ich es nur, wenn ich es kaputt mache (was ich nicht vor habe).
Für ein anderes Konto hätte ich es auch „kaufen“ (Eigentum verbleibt imo immer bei der Bank, weil die Hersteller/Rechteinhaber einen Verkauf an Dritte gar nicht erlauben) sollen, da habe ich dankend abgelehnt. So lang nutze ich mTan und überlege das Konto zu kündigen, was mir nach 20 Jahren kostenfreier Kontoführung aber auch nicht einfach fällt.

Cu Rene

Hallo Erdbeerzunge,
ich habe mich gegen das Verfahren ausgesprochen. WIESO hatte auch noch in der Sendung festgestellt, dass dies unsicher ist. Doch die Bank setzt das TAN Verfahren einfach ab, mit einem Vorlauf von 4 Wochen. Ich ärgere mich, dass eine Bank, unsichere Verfahren auf Kosten ihrer Kunden einsetzt.
Nach 20 Jahren als Kunde der Bank hätte ich vorausgesetzt, dass das Gerät kostenfrei angeboten wird (auch gerne Leihgerät). Ich werde vermutlich jetzt doch die Bank wechseln. Alles kann man sich als Kunde auch nicht gefallen lassen.
Vielen Dank für die Rückantworten
Gruß
Wald

hi

Gegenfrage: Soll die Bank das hinnehmen, Dir das Gerät zu
schenken?

Nein, aber die Bank könnte die Abbuchung erst vornehmen, wenn das Gerät geliefert wurde.

Ich bin froh, daß wir in der Bank solche Diskussionen wegen
anderer Zielgruppe nicht haben…

Was bin ich froh, daß Du nicht Kundenbetreuer bei uns bist. Kunden, die kritische Fragen stellen, scheinen Dir generell susepekt zu sein.

Merke: Nicht jeder Kunde, der eine kritische Frage stellt, hat automatisch unrecht.

Gruß
Edith

Selbstverständlich hat sich die Bank diese Erlaubnis von Dir
vorher geholt, indem Du irgendwann die Bank- AGB’s etc., in
denen die Zahlungsbedingungen festgehalten sind, akzeptiert
hast!

Wenn Du mir auch nur eine AGB eines Kreditinstitutes nennen kannst, in dem die Zahlungsbedingungen für Technikkram stehen, dann überweist Dir mein Freund Utombo Mtobo 50.000 Euro.

Hallo,

ich habe mich gegen das Verfahren ausgesprochen. WIESO hatte
auch noch in der Sendung festgestellt, dass dies unsicher ist.

den größten Erkenntnisgewinn bezieht man aus der Sendung WISO, wenn man sie nicht sieht.

Gruß
C.

Hallo,

Was bin ich froh, daß Du nicht Kundenbetreuer bei uns bist.

Ihr ginge das vermutlich wie mir - ich kann einfach nichts verkaufen/empfehlen, von dem ich nicht überzeugt bin und würde eher ein Konkurrenzprodukt (oder gar nichts - wenn jemand nicht ausdrücklich eine Kapitallebensversicherung will, würde er von mir keine bekommen) empfehlen, als mich zu verbiegen.

Cu Rene

hi

Was bin ich froh, daß Du nicht Kundenbetreuer bei uns bist.

Ihr ginge das vermutlich wie mir - ich kann einfach nichts
verkaufen/empfehlen, von dem ich nicht überzeugt bin

Hier geht es aber nicht ums Verkaufen, sondern um die Behandlung von kritischen Kundennachfragen.

Gruß
Edith

Hallo Wald,

du schreibst Wiso ja schon „Wieso?“ - und ums klar fest zu halten: Ich schaue diese Sendung höchstens zur Belustigung, denn ein nicht unerheblicher Teil aller Beiträge ist schlecht recherchiert, fehlerhaft, halbwahr oder schlichtweg Nonsens.

Das schlimme daran: Der gemeine Fernsehzuschauer weiss es nicht besser und handelt auf grund dessen falsch.
Denn man vertaut der Sendung: Schliesslich läufts ja nicht im bösen privaten Fernsehen sondern im seriösen altbackenen ZDF.

Zum Thema Onlinebanking:
Die Banken entwicklen immer neue Verfahren um Missbrauch zu reduzieren - wirklich 100% Schutz kann aber niemand versprechen. Das dir angebotene aufgezwungene Verfahren ist deutlich sicherer als dein jetzt verwendetes.
Letztendlich ist man in der Finanzindustrie vor allem zu solchen Verfahren gezwungen, weil man den Kunden vor seiner eigenden Dummheit schützen muss. Nicht weil die Entwicklung Spass macht.

Glaubst du nicht? Nun wenn jeder BRAIN 1.0. richtig benutzen würde, so gäbe es keine Fälle in denen jemand TAN-Listen auf dem PC speichert, Fälle in denen Phishing Mails erfolgreich wären, keine EC-Karten deren Nummer auf die Karte geschrieben wurde, und und und…

Damit will ich die sofortige Belastung keinesfalls rechtferftigen… bei übergabe hätte gereicht.

Gruss HighQ

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Meine Frage: Muss ich dies hinnehmen?

Gegenfrage: Soll die Bank das hinnehmen, Dir das Gerät zu
schenken?

Das wäre zumindest sehr freundlich… aber das hat er noch nicht mal erwartet…

Darf eine Bank sich einfach vom Konto bedienen ohne eine Erlaubnis dazu zu haben?

Selbstverständlich hat sich die Bank diese Erlaubnis von Dir
vorher geholt, indem Du irgendwann die Bank- AGB’s etc., in
denen die Zahlungsbedingungen festgehalten sind, akzeptiert
hast!

Zeig mir die AGB oder ELV Bedingungen deiner Bank in denen der Zeitpunkt der Belastung geregelt wird. Wenn man es Ihm telefonisch angedreht hat wetgte ich zudem mit einer 3 zu 1 Quote dass man ihn nicht drauf hingewiesen hat.

BTW:
Ich bin froh, daß wir in der Bank solche Diskussionen wegen
anderer Zielgruppe nicht haben…

Die da wäre: #
Dumme nichts hinterfragende Kunden?
Na ja… Menschen mit viel Geld sind warscheinlich auch nicht mehr viele dabei, denn die stellen in der Regel die unangehmsten Fragen…
Und wenn man dir glauben kann, dann kündigt Ihr ja bei kritischen Fragen immer direkt die Kundenbeziehung.

Bitte mache nichts unüberlegtes!

Ich ärgere mich, dass eine Bank,
unsichere Verfahren auf Kosten ihrer Kunden einsetzt.
Nach 20 Jahren als Kunde der Bank hätte ich vorausgesetzt,
dass das Gerät kostenfrei angeboten wird (auch gerne
Leihgerät). Ich werde vermutlich jetzt doch die Bank wechseln.

Bitte wechsle im eigenen Interesse nicht wegen dieser Kleinigkeit die Bank! Das HBCI- Verfahren ist ausreichend sicher! Und ob die Rechnung bei Lieferung oder 3 Tage später abgebucht wird, beeinflußt Deinen Kontostand letztendlich nicht.

Wir nutzen wie schon geschrieben das kaum verbreitete Token- Verfahren.
Das hat außer Sicherheit den Vorteil, daß Du keinen Kartenleser irgendwo anschließen mußt, sondern ein Gerät so groß wie ein Milky Way- Riegel einstecken hast, und damit zu hause oder auf Arbeit oder im Urlaub die TAN generierst.
Ob Du vor Ort eine andere Bank findest, welche dieses Verfahren einsetzt, bezweifle ich.

Erdbeerzunge

Nein, aber die Bank könnte die Abbuchung erst vornehmen, wenn
das Gerät geliefert wurde.

Merke: Nicht jeder Kunde, der eine kritische Frage stellt, hat
automatisch unrecht.

Unsere Kunden sind durchaus sehr kritisch, und für die ausführliche Beantwortung der kritischen Fragen werden wir bezahlt :wink:.

Unsere Kundengruppe wäre im geschilderten Fall aber einfach nur froh, daß das Gerät geliefert wird, und der Betrag vom Konto abgebucht wird. Unsere Kundengruppe hat VOR ALLEM keine Lust und Zeit, den Betrag nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Ganz abgesehen davon, daß bei uns der Token nichts kostet.

Gruß
Edith

Grüße

Erdbeerzunge

Hi

Unsere Kunden sind durchaus sehr kritisch, und für die
ausführliche Beantwortung der kritischen Fragen werden wir
bezahlt :wink:.

Und nach Beantwortung der kritischen Fragen wird die Kontoverbindung mit diesen Kunden gekündigt - das klingt zumindestens bei Deinen Postings immer wieder durch

Unsere Kundengruppe wäre im geschilderten Fall aber einfach nur froh, daß das Gerät geliefert wird, und der Betrag vom Konto abgebucht wird.

Lies doch mal das UP. Das Gerät wurde nicht geliefert, zumindestens nicht zum Zeitpunkt als bereits die Abbuchung erfolgte. Als Kunde der Bank würde ich das auch nicht in Ordnung finden und daher nachfragen, ob sowas üblich ist und dann hoffen, nicht an einen Kundenberater wie Dich zu geraten.

Lust und Zeit, den Betrag nach Rechnungserhalt zu überweisen.

Andere Kunden haben keine Lust für etwas zu bezahlen, das sie noch nicht bekommen haben und fragen deshalb zurecht nach

Gruß
Edith

Also ich frage mich schon, ob die Bank wirklich lt. irgendwelcher AGB berechtigt sein soll, ein Konto aufgrund eines Telefongeschäfts zu belasten. Denn für eine Lastschrift bedarf es ja nun mal immer der EC Karte, Pin-Eingabe oder Unterschrift. Und für Kreditkartenzahlung, bedarf es der Kreditkartennr., Datum und der Sicherheitsnummer (oder wie sie heißt). Und das alles betrifft dann den entsprechenden Vorgang.

Hat die Bank hier nachgefragt und die Daten erhalten? Nur weil sie die haben, heißt das etwa, dass sie solche Sicherheitsvorkehrungen umgehen dürfen?

Vielleicht war ja auch die Putzfrau am Telefon?

Ja hallo??? Ich hoffe doch mal sehr stark, dass sowas keine gängige Praxis ist.

Im Übrigen finde ich es auch sehr bedenklich, wenn Kunden genötigt werden, für Ihre eigene Sicherheit zu bezahlen. Ich denke, dass es gutes Unternehmen so etwas ganz selbstverständlich zur Verfügung stellt. (Und sich das Geld anderswo zurückholt, etwas versteckter halt :wink:)

hi

Also ich frage mich schon, ob die Bank wirklich lt.
irgendwelcher AGB berechtigt sein soll, ein Konto aufgrund
eines Telefongeschäfts zu belasten.

Ob es in den AGB geregelt sein muß, weiß ich nicht. Aber grundsätzlich können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden. Soweit ich weiß, gibt es auch in D kein Gesetz, das regelt, daß mündlich abgeschlossene Verträge von vorneherein nicht möglich sind.

Denn für eine Lastschrift
bedarf es ja nun mal immer der EC Karte, Pin-Eingabe oder
Unterschrift.

Echt jetzt? Wirklich immer? Ich habe mit meinem Energieanbieter ein Einzugsvereinbarung getroffen ohne irgendwas davon zu brauchen.

denke, dass es gutes Unternehmen so etwas ganz
selbstverständlich zur Verfügung stellt. (Und sich das Geld
anderswo zurückholt, etwas versteckter halt :wink:)

Also mir ist ja eine Firma lieber, die mir offen sagt, wofür sie Geld verlangt, statt mich versteckt abzuzocken. Im ersten Fall habe ich nämlich dann die Möglichkeit mir eine andere Firma zu suchen.

Gruß
Edith

Moin,

irgendwelcher AGB berechtigt sein soll, ein Konto aufgrund
eines Telefongeschäfts zu belasten.

Ich glaube das wird nicht aufgrund eines Telefonats belastet, sondern aufgrund eines Vertragsabschlusses.

Denn für eine Lastschrift
bedarf es ja nun mal immer der EC Karte, Pin-Eingabe oder
Unterschrift.

Auf die Gefahr hin, Dein Weltbild durcheinander zu bringen: Du brauchst gar nichts davon, nur die Bankverbindung. Wenn Du jemandem Deine Bankverbindung gibst, dann kann er per Lastschrift bei Dir Geld abheben (einzige Voraussetzung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren).

Und für Kreditkartenzahlung, bedarf es der
Kreditkartennr., Datum und der Sicherheitsnummer (oder wie sie
heißt).

Letztere Nummer brauchst Du IMHO auch nicht zwingend.

Und das alles betrifft dann den entsprechenden
Vorgang.

Diese Buchungen kann man auch ohne irgendeinen Vorgang veranlassen.

Hat die Bank hier nachgefragt und die Daten erhalten? Nur weil
sie die haben, heißt das etwa, dass sie solche
Sicherheitsvorkehrungen umgehen dürfen?

Vielleicht war ja auch die Putzfrau am Telefon?

Das wirds wohl gewesen sein!
Frag das mal Deine Bank!

Ja hallo??? Ich hoffe doch mal sehr stark, dass sowas keine
gängige Praxis ist.

Ich habe noch nichts Schlimmes gesehen, ehrlich gesagt.

Im Übrigen finde ich es auch sehr bedenklich, wenn Kunden
genötigt werden, für Ihre eigene Sicherheit zu bezahlen.

Das ist wieder ein anderes Thema. Aber ich schätze, die Bank kann entscheiden, welche TAN-Verfahren sie anbietet, wenn Dir die angebotenen Verfahren nicht passen, hast Du ja die freie Auswahl aus derzeit über 4000 Kreditinstituten in Deutschland.

Ich denke, dass es gutes Unternehmen so etwas ganz
selbstverständlich zur Verfügung stellt.

Dann solltest Du über einen Wechsel nachdenken, denn Dein KI erfüllt nicht Deine erwarteten Standards.

Liebe Grüße,
-Efchen