Hallo!
Nein, das steht da nicht drin.
Schau mal hier rein (aus einer Info der Postbank)
Sechs Monate Konto gut geführt.
Eine Alternative ist die sogenannte Bankauskunft, die von der Hausbank des Mieters erteilt wird. Anders als die Informationen der Schufa kann der Vermieter die Bankauskunft selbst anfordern, wenn ihm die Einverständniserklärung des zukünftigen Mieters vorliegt. Die Bonitätsbescheinigung der Bank gibt keine Details zu Kontostand, monatlichen Ein- und Ausgaben, Sparguthaben oder Krediten preis. „Eine Bankauskunft fasst allgemeine Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit zusammen, damit Geschäftspartner Risiken besser einschätzen könne“, erläutert Astrid Bergen von der Postbank. Entscheidend für die Beurteilung ist insbesondere das letzte halbe Jahr vor Beantragung der Auskunft. Um eine durchweg positive Bewertung zu erhalten, sollte das Konto des Kunden mindestens die Hälfte der Zeit im Haben sein und der vereinbarte Dispo-Rahmen nicht mehr als zweimal überzogen werden. Scheck- oder Lastschriftrückgaben sollte man idealerweise völlig vermeiden – mehr als zwei Mal dürfen sie in keinem Fall vorkommen.
MfG
duck313