Hallo,
mich würde einmal interessieren, was alles in einer Bankauskunft
drin steht bzw. was dem Banker daran am meisten interessiert.
Danke für die Infos.
Gruß
Oliver
Hallo,
mich würde einmal interessieren, was alles in einer Bankauskunft
drin steht bzw. was dem Banker daran am meisten interessiert.
Danke für die Infos.
Gruß
Oliver
Hi Oliver,
mich würde einmal interessieren, was alles in einer
Bankauskunft drin steht
Was drin steht, ist eine Sache, ob das immer stimmt, ist eine andere.
Ich wollte mal einen PC per Ratenzahlung einkaufen, das entsprechende Geschäft hat eine Schufa-Auskunft eingeholt - und mir den PC-Kauf verweigert. Daraufhin habe ich selbst bei der Schufa nachgefragt und die hatten noch einen offenen Kredit bei mir stehen, den ich bereits 10 Jahre (!) vorher abbezahlt hatte, den sie aber nicht gelöscht hatten…
Du kannst die Schufa um Selbstauskunft bitten, dann weißt Du, was drin steht und wirst Dir zusammenreimen können, was Deinen Bankmenschen daran interessieren könnte…
LG, Anja
Hallo,
also für Privatpersonen gibt es ein „Bankauskunftsverfahren“ höchstens nur noch bei Beantragung von Kreditkarten. Ansonsten guckst Du hier :
Für Kreditkartenauskünfte von Privaten sowie generell für Firmen gibt es ein Bankauskunftsverfahren, was zwar m.W. nirgendwo geregelt ist, aber von allen Banken gleich gehandhabt wird.
Es stehen keine Salden, sondern nur „Allgemeinplätze“ drin, wie z.B.
und einige mehr.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo zusammen,
also man muss schon ganz genau zwischen SCHUFA-Auskunft und Bankauskunft unterscheiden, denn dies sind zwei paar Stiefel:
Bankauskünfte enthalten allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunde, über seine Kreditqwürdigkweit und über seine Zahlungsfähigkeit. Sie enthalten keine betragsmäßigen Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige vom Kreditinstitut anvertrauten Vermögenswerte sowie über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen.
Kreditinstitute dürfen über juristische Personen und im HR eingetragene Kaufleute Auskunft erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit beziehtund kein andere anderes lautenede Weisung des Kunden vorliegt.
Bankauskünfte über Privatpersonen werden nur erteilt, wenn der Kunde im Einzelfall oder generell zugestimmt hat.
Bankauskünft werden nur an eigene Kunden und an andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke oder für Zwecke ihrer Kunden erteilt. Der Anfragende muss ein berrechtigtes Interesse an der Auskunft glauhaft darlegen.
Die Bankauskunft wird im allgemeinen schriftlich angefordert und auch genauso beantwortet.
Diese Bankauskunft wird meinst allgemein gehalten.
Zahlungsfähigkeit, seit wann die Kontoverbindung besteht, ob weitere bankverbindungen bekannt sind, ob Kredit vorhanden sind und ob diese ordnungsgemäß getilgt werden…
Meist wird eine Selbstauskunft vom Kunden verlangt, diese wird dann im Zusammenhang mit der Bankauskunft verglichen. So kann man schon sehen in wie weit diese Übereinstimmen. ISt abundzu ganz interessant…Aber wie egsagt, die Banken halten sich immer sehr allgemein.
Die SCHUFA hingegen, sammelt:
Diese Daten werden noch bestimmten Zeiträumen wieder gelöscht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich will eine Existenz gründen und die Bank forder vorab eine Selbsauskunft und eine Bankauskunft.
Stehen da auch so Sachen drin wir Kontoüberziehung bzw. Dispo nutzen ??
Da ich momentan einiges an Ausgaben für die Gründung habe bin ich im Disporahmen.
Macht das was aus ???
Oliver
Hi,
das wird dann mit einem Satz wie z.B. „eingeräumte Kreditlinien werden in Anspruch genommen“ ausgedrückt. Das ist in meinen Augen kein negatives Merkmal, besonders dann nicht, wenn man eine Existenz aufbaut und Anlaufkosten hat. Nur so kommt unsere Wirtschaft in Schwung ! Viel Glück.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo Oliver,
wenn die Bank von Dir eine Selbstauskunft will, dann musst Du auf jedenfall ehrlich sein. Denn es gibt nichts schlimmeres, als wenn die Geschäftsverbindung von Anfang an schon auf Sand gebaut ist.
Eine Inanspruchnahme des Dispos ist was ganz normales.
Wenn Du es auch der Bank vielleicht auch noch belegen kannst, für was Du das Geld verbraucht hast dann vielleicht noch besser.
Du schreibst ja eh, dass Du für die Gründung schon einige Ausgaben hast. Schreib doch einfach alles zusammen, so dass Du das denen auch vorlegen kannst. Füge es einfach der Selbstauskunft hinzu.
Kannst Du evtl. Sicherheiten bieten, schreib auch shcon mal dazu, was du anbieten kannst oder ob einer für Dich bürgen kann…usw.
Markus
Hallo !!
Vielen Dank für die vielen Infos, ich werde Sie mir zu Herzen nehmen.
Gruß
Oli