was verlangt eine Bank für eine Umsatzaufstellung für 2007, wenn das Konto noch besteht. Beim Onlinebanking kann man Buchungen nicht soweit(einige Monate)zurückverfolgen. Wenn mal bei den Konten etwas unklar ist bzw. nach einem Fehler aussieht, ist es dann kostenpflichtig von der Bank eine Umsatzanzeige zu verlangen-oder müssen Banken bei der Aufklärung mitwirken?
Hallo,
die Bank muss regelmässig einen Kontoauszug erstellen und der Kunde muss ihn prüfen. Reklamiert der Kunde eine Belastung und stellt die sich als Fehler der Bank heraus, zahlt er selbstverständlich nichts, auch nicht für die nötige Belegkopie. War es aber in Ordnung und der Kunde hats nur vergessen, zahlt er. Das gilt auch, wenn er Auszüge nachbestellt.
Eine Nichtbeanstandung der Umsätze führt zur Genehmigung des Kunden (so genannte Genehmigungsfiktion). Übrgens: Wenn die Bank einen groben Fehler macht (Geld ohne Auftrag überweisen) und der Kunde merkt es nicht, kann sich die Bank nicht auf die Genehmigungsfiktion berufen, hatte gerade einen entsprechenden Fall, ein OLG hat das so entschieden.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hi,
die Bank muss regelmässig einen Kontoauszug erstellen und der
Kunde muss ihn prüfen. Reklamiert der Kunde eine Belastung und
stellt die sich als Fehler der Bank heraus, zahlt er
selbstverständlich nichts, auch nicht für die nötige
Belegkopie. War es aber in Ordnung und der Kunde hats nur
vergessen, zahlt er. Das gilt auch, wenn er Auszüge
nachbestellt.
Bis auf den letzten Satz stimmt das was du sagst. Die Bank hat in der Tat eine Pflicht den Kontoauszug zu erstellen, dieser ist sie in dem Fall aber schon nachgekommen. Der Ursprungsposter will sich aber Ersatzauszüge erstellen lassen weil er vermutlich die originalen nicht mehr hat.
Nur wenn die Bank an dem Verlust der originalen Auszüge Schuld ist, dann sind die Ersatzauszüge natürlich kostenfrei. Ansonsten bepreisen Banken eine solche Leistung durchaus.
Grüße
Michael
Hallo,
das hab ich doch im letzten Satz geschrieben ! Wenn er nachbestellt, zahlt er.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
das hab ich doch im letzten Satz geschrieben ! Wenn er
nachbestellt, zahlt er.
ja, aber ich nehme an, daß sich Michael - ebenso wie ich - darüber gewundert hat, daß Du so lange über fehlerhafte Buchungen und deren erfolgte oder unterlassene Genehmigung fabuliertest.
Es ging ja einfach nur um Duplikate der Auszüge.
Gruß
Christian
Es ist tatsächlich erst nach Monaten aufgefallen ,dass bei meinen Banksachen ein Fehler zu sein seint. Dieses besagte Konto war bei einer Bank, bei der ich das Konto gekündigt habe. Deshalb kann ich mir die alten Auszüge nicht mehr runterladen. Vorher hab ich immer im Post- Archiv nachgeschaut. War ein großer Fehler, wie ich mittlerweile feststelle.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]