bankbürgschaft

Liebe/-r Experte/-in,

mein Problem ist etwas komplexer.
ich bin verheiratet, jedoch getrennt lebend.
Wir haben zusammen eine Bankbürgschaft aufgenommen.
Nun wurde ich aus der Schuldpflicht meines Mietverhältnisses entlassen.
Mein Mann bewohnt die Wohnung seitdem alleine.
Ich bat ihn, die Bürgschaft anzufordern und auf seinen Namen umzuschreiben.
Das ist bis heute nicht geschehen.
Nun habe ich Hilfe bei der Bank gesucht.
Die teilte mir mit, das wenn ich die Bürgschaft einforder, er jedoch keine neue einreicht, ich mich des Betruges schuldig mache.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, mich da heraus zu nehmen.
Habe bereits die Immobiliengesellschaft darüber informiert und warte parallel auf Antwort.
Könnten sie mir sagen, ob ich wirklich wegen Betruges schuldig gemacht werden kann?
Wie gesagt, ich besitze das Schreiben zu meiner Entlassung aus dem Mietverhältnisses.

Vielen Dank und Gruss

S.S.

Ich nehme an, Du hast inzwischen einen Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht. Der weiss weiter.