Hallo zusammen,
was passiert, wenn ein Mieter statt einer Mietkaution diese als Bankbürgschaft hinterlegt, und diese Bankbürgschaft dann in Anspruch genommen werden müsste, der Mieter aber
kein Geld mehr hat (sagen wir mal, durch unerwartete Arbeitslosigkeit)?
Soweit ich weiß, würde die Bank hier die Bürgschaft an den Begünstigten (also den Vermieter) auszahlen.
Wäre der Bankkunde (Mieter) kreditwürdig, würde die Bank ihm über die Bürgschaftssumme einen Kredit gewähren, den er dann in Raten zurückzahlen könnte.
Jetzt nehmen wir aber mal an, dass die Bank den Kunden nicht länger als kreditwürdig einstuft (eben durch z.B. eingetretene Erwerbslosigkeit).
Soweit ich verstehe, würde die Bank nun das Konto des Kunden ‚plündern‘, und zwar so lange, bis die Bürgschaft ‚abbezahlt‘ ist.
Sprich, sämtliches eingehendes Geld, also z.B. Sozialleistungen und Kindergeld, würden an die Bank gehen, bis die Summe abgegolten ist.
Der Kunde wäre somit komplett pleite & könnte seine Familie nicht mehr ernähren.
Oder mache ich hier einen Denkfehler, und eine Bank müsste hier einen Minimalbetrag zur Deckung des Lebensunterhalts auf dem Konto des Kunden lassen?
Wenn dem so sei, was würde der Kunde tun müssen, damit es dazu käme?
Oder müsste er erstmal Privatinsolvenz anmelden, damit dies möglich wäre?
Danke im Voraus für Infos!
Gruss, Isabel