Bankbürgschaft Mietkaution & mögl Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

was passiert, wenn ein Mieter statt einer Mietkaution diese als Bankbürgschaft hinterlegt, und diese Bankbürgschaft dann in Anspruch genommen werden müsste, der Mieter aber
kein Geld mehr hat (sagen wir mal, durch unerwartete Arbeitslosigkeit)?

Soweit ich weiß, würde die Bank hier die Bürgschaft an den Begünstigten (also den Vermieter) auszahlen.

Wäre der Bankkunde (Mieter) kreditwürdig, würde die Bank ihm über die Bürgschaftssumme einen Kredit gewähren, den er dann in Raten zurückzahlen könnte.

Jetzt nehmen wir aber mal an, dass die Bank den Kunden nicht länger als kreditwürdig einstuft (eben durch z.B. eingetretene Erwerbslosigkeit).

Soweit ich verstehe, würde die Bank nun das Konto des Kunden ‚plündern‘, und zwar so lange, bis die Bürgschaft ‚abbezahlt‘ ist.

Sprich, sämtliches eingehendes Geld, also z.B. Sozialleistungen und Kindergeld, würden an die Bank gehen, bis die Summe abgegolten ist.

Der Kunde wäre somit komplett pleite & könnte seine Familie nicht mehr ernähren.

Oder mache ich hier einen Denkfehler, und eine Bank müsste hier einen Minimalbetrag zur Deckung des Lebensunterhalts auf dem Konto des Kunden lassen?

Wenn dem so sei, was würde der Kunde tun müssen, damit es dazu käme?

Oder müsste er erstmal Privatinsolvenz anmelden, damit dies möglich wäre?

Danke im Voraus für Infos!

Gruss, Isabel

Hallo!

Die Bank darf doch nur weil sie sozusagen an der Quelle(Kundenkonto) sitzt ,nicht mehr pfänden als sonst mittels Pfändungsbeschluss auch.
Da gibt’s je nach Familiensituation Freibeträge, die unpfändbar sind.

Man sollte dazu sein Konto bei Eintritt des finanziellen Notfalls rechtzeitig in ein P-Konto(Pfändungsschutzkonto) umstellen, dann können die Summen unterhalb der Freigrenzen gar nicht erst einbehalten werden.

Sonst ist das Geld erst einmal weg und man muss versuchen es dann zurückzufordern.

MfG
duck313

Hallo duck,

und vielen Dank - aber ich könnte nicht behaupten, dass ich das jetzt verstehe:

Die Pfändung per se hat nichts mit einer Privatinsolvenz zu tun?

Wie kann jemand ein Pfändungsschutzkonto einrichten?

Würde dieselbe Bank, bei der die Bankbürgschaft abgeschlossen wurde, dem Kunden (der dort auch sein Bankkonto hätte) überhaupt ein Pfändungsschutzkonto einrichten?

Was müsste ein Betroffener tun, um ein Pfändungsschutzkonto einzurichten? Eine finanzielle Notlage beweisen? Und wenn ja, wie?

Wenn Du Dich nochmal bemühen würdest, würde ich mich sehr freuen - danke schon mal im Voraus.

Many thanks,
Isabel

Hallo!

Etwas zu P-Konto :

http://www.vz-nrw.de/p-konto

MfG
duck313

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Haha, danke, genau da hatte ich mittlerweile auch gerade geschaut.

Demnach müsste ein Pfändungsbeschluss vorliegen, bevor ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden könnte.

Mit den Scenario Bürgschaft & Konto bei ein und derselben Bank, wäre da nicht auch erstmal das Geld weg? Bzw. würde die Bank in so einem Fall die Einrichtung eines Pfändungskontos überhaupt zulassen?

Anyway, danke vielmals für die Infos!

Gruss, isabel