Bankdaten in Foren veröffentlicht?

Hi zusammen,

ich geb mal ein Beispiel würde gerne eure Meinung wissen:

X ersteigert von Y bei Ebay einen Artikel!

Verkäufer Y versucht alles um den Verkauf rückgängig zu machen!

Käufer sucht daher rat in diversen Foren und Boards!

Käufer veröffentlicht aussversehen die Kontodaten des Verkäufers (Copy Paste) und läst sofort den Thread aber löschen nach dem er es bemerkt hat!

  1. Frage: Kann Verkäufer nun vom Verkauf zurück treten?

  2. Frage: Bekommt nun Käufer Probleme wegen veröffentlichung der Daten auch wenns ausversehen war?

THX

  1. Frage: Kann Verkäufer nun vom Verkauf zurück treten?

Nein. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

  1. Frage: Bekommt nun Käufer Probleme wegen veröffentlichung
    der Daten auch wenns ausversehen war?

Ich sehe da keine Gefahr. Hoffentlich übersehe ich nichts :wink:

Levay

Hey das geht ja schnell danke für die Info…

Hallo,
maximal käme bei der Veröffentlichung der Daten ein fahrlässiger Verstoß gegen das Bundesdatenschutz Gesetz (hier § 43 BDSG) in Frage. Der ist aber wahrscheinlich zu vernachläßigen.

Gruß Katie

Hey das geht ja schnell danke für die Info…

Also höchstens Verwarnung naja obwohl der Verkäufer muss erstmal nachweisen das der User im Forum bzw Board der User von Ebay ist!

Wenn niemand geschädigt wurde ist es max. eine Owi ansonsten wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er einen finanziellen Verlust durch die Veröffentlichung hat, wird es zur straftat. Ist aber schwierig zu beweisen.

gruß Katie

Also höchstens Verwarnung naja obwohl der Verkäufer muss

erstmal nachweisen das der User im Forum bzw Board der User
von Ebay ist!

Also zu:

  1. Frage / Antwort: Verkäufer muss Artikel an Käufer schicken abhängig von Kontoveröffentlichungsgeschichte, langes Wort bestimmt falsch geschrieben :wink:

  2. Frage / Antwort: Verkäufer muss erstmal Schaden nachweisen falls eintrifft ansonsten keinerlei Rechtlicheschrite möglich…

Moin, Katie,

maximal käme bei der Veröffentlichung der Daten ein
fahrlässiger Verstoß gegen das Bundesdatenschutz Gesetz (hier
§ 43 BDSG) in Frage.

dazu muss derjenige erstmal dem Datenschutzgesetz unterliegen, in diesem Fall spricht § 1 BDSG eindeutig dagegen.

Gruß Ralf

Hallo,

maximal käme bei der Veröffentlichung der Daten ein
fahrlässiger Verstoß gegen das Bundesdatenschutz Gesetz (hier
§ 43 BDSG) in Frage. Der ist aber wahrscheinlich zu
vernachläßigen.

ich frage mich gerade, wie jemand, der an einem Thema anscheinend so viel Spaß hat (Du am BDSG), so oft so daneben liegen kann. Das ist doch mindestens schon die dritte Antwort von Dir, die allein bei diesem Thema völlig unangebracht war.

Gruß
Christian

Hallo Ralf,
sorry hast recht das kommt davon wenn man ohne richtig nachzudenken schreibt. Hab die frage nur oberflächlich gelesen und falsch interpretiert.
Danke für den Hinweis, gibt also doch noch nette Leute hier die einen bei einem Fehler nicht gleich anmotzen.
Sorry auch an den Fragesteller, Ralf hat natürlich recht.

Gruß Katie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jetzt hab ich wieder nichts verstanden`?

Könnt Ihr das mit dem versähentlichen veröffentlichen der Konto daten erleutern?

THX

Moin, Selale,

Könnt Ihr das mit dem versähentlichen veröffentlichen der
Konto daten erleutern?

das war zwar ziemlich blöde und wird wohl Deinem guten Ruf schaden, vor Gericht zerren kann Dich deshalb aber niemand.

Gruß Ralf