Bankdaten ungefragt im Kundenbereich

Für eine Rücküberweisung gab ich der Firma meine Bankdaten an. Die Firma hat nun ungefragt diese Daten unverschlüsselt in meinen Kundenbereich eingetragen.
Dazu erteilte ich keine Genehmigung. Eine Löschung von meiner Seite aus ist nicht möglich.
Ist so etwas erlaubt?

Dazu kann ich nicht verbindlich antworten. Das sollte ein RA besser machen.

Dazu kann ich nicht verbindlich antworten. Das sollte ein RA
besser machen.

Danke für die Info
Gibt es auf dieser Seite auch einen RA
Ich bin noch neu und kenne mich nicht aus

Turmfrau

das denke ich schon. Wenn das so ist, wird er sich melden.

Zuerst mal muss ich zugeben dass ich die genaue Rechtslage hierzu nicht kenne, da ich kein Anwalt bin;

ABER - ich nehme an, dass Sie die einzige Person sind, die mit ihren persönlichen Logindaten Zugriff auf Ihren Kundenbereich dort nehmen kann,
d. h. erstmal kann dort kein Dritter „ungefragt ran“; die Daten sind dort also relativ sicher, da der Login sicherlich über eine sogenannte „gesicherte Verbindung“ erfolgt
(daran zu erkennen, wenn Sie nach dem Login auf eine Seite weiter geleitet werden, deren Link mit „https:\…“ beginnt).

Andersherum - wenn jemand es darauf anlegt, an diese Daten zu kommen, dann schafft er es auch - ob sie gesichert sind oder nicht. Keine Schutzmaßnahme der Welt ist unknackbar, es ist alles nur eine Frage der Zeit und Mühe, die so jemand bereit ist zu investieren…

Ich würde an Ihrer Stelle ggf. mal den Verbraucherschutz kontaktieren - dort gibt es für knapp 20,- EUR eine persönliche Beratung vor Ort durch einen Fachanwalt;
einfach mal googeln, es gibt solch eine Zentrale in jeder größeren Stadt
(habe ich auch schonmal in Anspruch genommen und war sehr zufrieden).

Auf jeden Fall gilt (hierzu wird Ihnen auch der Verbraucherschutz raten) - als 1. Schritt:
Reichen Sie Ihre Beschwerde und Forderung zur Löschung der entsprechenden sensiblen Daten bei der betreffenden Firma schriftlich ein (Für den Beweis des ZUgangs: Immer Einschreiben mit Rückschein!) und setzten eine angemessene Frist, z. B. eine Woche. Ist nach Ablauf nichts passiert, könnten Sie dann weitere Schritte einleiten, z. B. einen Anwalt konsultieren etc…

Gruß,
Jörn Köhler

Hallo Jörn,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Information. Ich werde Ihre Ratschläge befolgen, da auf meinen Anruf und zwei weitere Mails nichts erfolgte. Ich habe einmal telefoniert und zweimal in einer Mal um sofortige Löschung dieser Daten gebeten. Da nichts erfolgte, werde ich so verfahren wie Sie mir geraten haben. Ein Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, Sie haben mir sehr geholfen. Herzlichen Gruß Waltraud die Turmfrau