Ich habe gestern Abend bei einem großen Ticketportal ein Ticket für eine Veranstaltung bestellt. Als Zahlungsmethoden den Bankeinzug gewählt.
Nach dem besgellvorgang ist mir leider aufgefallen, dass ich zwar den richtigen Tag hatte, aber die falsche Uhrzeit.
Ich habe sofort eine Mail an das Ticket Portal geschickt, dass ich den Kauf widerrufen möchte.
Gerade habe ich eine Mail bekommen, dass das nicht möglich sei mach Punkt xyz der AGBs.
Na herzlichen Glückwunsch.
Mir wurde vorgeschlagen, die Karte auf eine Marktplatz weiterzuverkaufen. Da es sich jedoch um ein einzelnes Ticket für eine Familienveranstaltubg handelt stehen die Karten sehr schlecht.
Was würde passieren, wenn ich den Bankeinzug zurück buchen ließe?
Hat jemand Tipps für mich!?
Könnte mir in den Po beißen!
Du würdest Kosten verursachen, die du selber tragen müsstest. Selbst wenn du den Vertrag rückabwickeln kannst, berechtigt dich das nicht automatisch, die Abbuchung einfach zurückzuholen.
Hochzeit deiner Cousine, aber statt Geschenken sollen die Gäste eine Eintrittskarte bei Eventim kaufen? Oder was soll man sich darunter vorstellen?
Hm. Hier wäre zunächst mal interessant, warum du kein Wiederrufsrecht nach §312d BGB haben sollst. Das wäre mal zu prüfen. Nicht alles, was in den AGB festgeschrieben wird ist rechtens. Kann mir aber vorstellen, dass das in Ordnung geht, da Tickets in der Regel streng kontingiert sind und 14 Tage Widerrufspflicht für den Verkäufer sehr problematisch wären.
Wenn der Kauf rechtens ist, hast du ein Problem. Selbst wenn es dir gelingt, dass Geld zurückzubuchen, hast du damit ein Produkt erworben aber nicht bezahlt - da das Ganze mit Vorsatz geschieht, bezeichnet man das dann als Betrug und der Vorgang wird strafrechtlich relevant.
Jo, die AGB sind aber schlüssig. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kann hier eindeutig zur Anwendung gebracht werden und damit hast du auch kein Widerrufsrecht. Leider unter Lehrgeld zu verbuchen.