Bankeinzug Österreich: 6 Wochen Einspruchsfrist?

Hallo, ihr lieben Wissenden,

beim Bankabbuchungsverfahren in Deutschland kann der Bankkunde doch innerhalb 6 Wochen eine unberechtigte Abbuchung rücküberweisen lassen. Sprich, wenn der Kunde Einspruch erhebt, storniert die Bank die Buchung.

Ist das in Austria genauso? Oder gelten da ggf. andere Fristen?

Ich hab natürrrrlich eine Suchmaschine gequält, aber manchmal stellt man einfach nicht die richtigen Fragen.

Schon jetzt vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!
Liebe Grüße
Edith N.

Hi

beim Bankabbuchungsverfahren in Deutschland kann der Bankkunde
doch innerhalb 6 Wochen eine unberechtigte Abbuchung
rücküberweisen lassen. Sprich, wenn der Kunde Einspruch
erhebt, storniert die Bank die Buchung.

Ist das in Austria genauso? Oder gelten da ggf. andere
Fristen?

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=2608…

In diesem Link geht es zwar im Speziellen um Spenden, beantwortet aber trotzdem auch Deine Frage.

Gruß
Edith

Hallo Edith Nebel,

beim Bankabbuchungsverfahren in Deutschland kann der Bankkunde
doch innerhalb 6 Wochen eine unberechtigte Abbuchung
rücküberweisen lassen.

das ist nicht richtig.
Beim Lastschrifteinzugsverfahren sind es 6 Wochen.
Beim Bankabbuchungsverfahren sind es nur ein bis zwei Tage!
Wie bei uns in GoodOldGermany :wink:

Gruß
BT

Hallo,

doch innerhalb 6 Wochen eine unberechtigte Abbuchung
rücküberweisen lassen.

das ist nicht richtig.
Beim Lastschrifteinzugsverfahren sind es 6 Wochen.

sechs Wochen nach dem Rechnungsabschluß, der auf die Abbuchung folgt, um genau zu sein.

Beim Bankabbuchungsverfahren sind es nur ein bis zwei
Tage!

Was ist denn das Bankabbuchungsverfahren?

Interessiert,

Christian

Hi

Beim Lastschrifteinzugsverfahren sind es 6 Wochen.

sechs Wochen nach dem Rechnungsabschluß, der auf die Abbuchung
folgt, um genau zu sein.

Das ist übrigens in Österreich nicht so. Da sind es 42 Kalendertage ab Abbuchung.
nur damit die Ursprungsfragestellerin nicht glaubt, daß es da keinen Unterschied gibt

Gruß
Edith

Hallöchen,

sechs Wochen nach dem Rechnungsabschluß, der auf die Abbuchung
folgt, um genau zu sein.

Das ist übrigens in Österreich nicht so. Da sind es 42
Kalendertage ab Abbuchung.

ich bezog mich auch auf Deutschland. Die 42 für Österreich hatte ich zwar auch bei der Recherche gefunden, aber dann doch lieber nicht erwähnt. Ich weiß ja, daß Du hier auch rumlungerst :wink:

Gruß
Christian

Beim Lastschrifteinzugsverfahren sind es 6 Wochen.
Beim Bankabbuchungsverfahren sind es nur ein bis zwei
Tage!

Da keine Reaktion kommt, will ich noch kurz klarstellen, daß es das Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungsverfahren gibt. Bei ersterem gibt es die Rückgabemöglichkeit (bis sechs Wochen nach dem auf die Belastung folgenden Kontoabschluß), bei letzterem gibt es für den Kunden keine Rückgabemöglichkeit (wäre auch ziemlicher Unsinn).

Gruß
Christian

Vielen Dank an alle!
Ein herzliches Dankeschön für eure Antworten! Als Nichtbanker dachte ich, Bankeinzug und Bankabbuchung sei dasselbe. Ich meinte den Fall, wenn der Kunde einer Firma die Ermächtigung gibt, Rechnungsbeträge von seinem Girokonto abzubuchen. Wie auch immer das nun korrekt heißt.

Sicherheitshalber werde ich wohl 42 Tage schreiben. Auch wenn das in meinen Augen auch 6 Wochen sind.

Ach, ist das alles kompliziert!
LG
Edith

Ein herzliches Dankeschön für eure Antworten! Als Nichtbanker
dachte ich, Bankeinzug und Bankabbuchung sei dasselbe. Ich
meinte den Fall, wenn der Kunde einer Firma die Ermächtigung
gibt, Rechnungsbeträge von seinem Girokonto abzubuchen. Wie
auch immer das nun korrekt heißt.

Dafür haben wir doch was: FAQ:843

Gruß
Christian