Bankeinzug

hallo,
folgendes ding: sache im ebay gekauft, umgehend bezahlt, ware aber nicht erhalten - verkaeufer meldet sich auf emails nicht.

jetzt habe ich vor, ueber meine bank den gezahlten betrag vom verkaeuferkonto wieder einzuziehen.
spricht was dagegen?
gruss
khs

Moin,

folgendes ding: sache im ebay gekauft, umgehend bezahlt, ware
aber nicht erhalten - verkaeufer meldet sich auf emails nicht.

Tja, das kommt leider ab und zu vor.

jetzt habe ich vor, ueber meine bank den gezahlten betrag vom
verkaeuferkonto wieder einzuziehen.
spricht was dagegen?

Ja.
Du hast keine Einzugsermächtigung, um von dem fremden Konto abbuchen zu können.
Die Überweisung zurückzuholen ist auch zu spät, da das Geld beim Empfänger schon gutgeschrieben ist.
Ebay bietet doch so eine Art Treuhandservice an. Wäre beim nächsten Mal eine Überlegung wert.

Trotzdem viel Glück
Nils

Hallo khs,

das wird nicht gehen, Überweisungen kann man nicht zurückholen. Außer du hast eine Einzugsermächtigung vom Kontoinhaber. Für solche Fälle bietet Ebay einen Käuferschutz an. Lies mal hier: http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html

Gruß,
Klaus

Hi,

schon mal versucht ihn per Telefon zu erreichen??

Gruß
Jens

Hallo,

jetzt habe ich vor, ueber meine bank den gezahlten betrag vom
verkaeuferkonto wieder einzuziehen.
spricht was dagegen?

mal abgesehen von der (erwähnten) fehlenden Einzugsermächtigung, wird für sowas mit der Bank eine Vereinbarung für den Lastschriftverkehr abgeschlossen. Diese schließt aber eine Bank nicht für jeden Hinz und Kuddel ab, sondern nur, wenn es dafür „einen vernünftigen Grund“ gibt. D.h. mit Unternehmen oder Vermietern oder oder oder. Sicher nicht für eine so einmalige Veranstaltung. Aber die Sache hat einen weiteren Haken: Der Zahlungspflichtige hat das Recht, der Abbuchung zu widersprechen und das wird dieser in diesem Falle wohl ganz sicher tun.

Im übrigen sei auf die FAQ:843 verwiesen.

Gruß
Christian

Hallo,

ich teile die Bedenken der anderen, würde jedoch behaupten, dass du wahrscheinlich ohne größere Probleme eine Lastschrift einreichen könntest, da ich nicht glaube, dass hier richtig geprüft wird, ob du dies mit deiner Bank vereinbart hast oder nicht.

Problem: Dein Verkäufer wird die Lastschrift mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgeben, da er dich nie dazu ermächtigt hat.
Folge: Du zahlst noch Gebühren für die Rückgabe.

Gruß Ivo