Liebe/-r Experte/-in,
mich würdeIhre Meinung bzw. Informationen zu folgendem Sachverhalt interessieren:
Eine Bekannte von mir hat vor einigen Jahren ihrer Mutter einen Gefallen getan und dieser, da ALG II Empfänger, ein Unterkonto auf Ihrem Girokonto eingerichtet. Im Nachgang wurde dann durch die Bank, ohne Wissen meiner Bekannten, deren Mutter ein Dispositionskredit eingeräumt, der mittlerweile nicht unerheblich in Anspruch genommen wurde. Nunmehr informierte die Bank meine Bekannte über die Inanspruchnahme des Dispos, dessen Höhe und (!!!) dass sie ggf. für die Inanspruchnahme haften könne.
Nunmehr würde mich interessieren, inwieweit dies rechtens ist und wie sie sich ggf. gegen den Haftungsanspruch wehren könnte.
Vielen Dank für Eure freundliche Hilfe,
Axel
Hallo Axel,
erstmal wäre es wichtig zu klären, was Du unter „Unterkonto“ verstehst. Ich nehme an, dass einfach ein weiteres Girokonto auf den Namen Deiner Bekannten angelegt wurde und eine Vollmacht für deren Mutter eingeräumt wurde. Sofern dies der Fall ist und das Konto auf Deine Bekannte eröffnet wurde, haftet sie grundsätzlich, auch wenn ein Bevollmächtigter eine Überziehung oder ähnliches verursacht. Sofern es sich um ein extra Konto handelt ist, es allerdings ungewöhnlich, dass auf einem Konto ohne Gehaltseingang ein Dispositionskredit eingeräumt wird. Wurde der evtl. aus der Not heraus eingeräumt, weil schon eine Überziehung in der Höhe bestand, oder entstand der Sollstand erst, weil ein Dispo eingeräumt wurde?
Um Dir eine verbindliche Auskunft geben zu können sollten wir erstmal den Begriff „Unterkonto“ klären.
Viele Grüße
Stefan
Da hat die Bank recht.Es haftet der Kontoionhaber.
Es ist eine gute geste der Bank wenn sie den Kontoinhaber davon in Kenntnis setzt.
Hallo Axel,
grundsätzlich gilt:
Wer einem Dritten zugriff auf sein Konto gibt, haftet selbstverständlich. Daran ändert sich auch nichts, wenn er ein Unterkonto eröffnet und dem Dritten zur Verfügung stellt.
Sich nicht um die entsprechenden Kontoauszüge und Schreiben der Bank zu kümmern, hilft nichts.
Dies ist ein allgemeiner Hinweis. Zu speziellen Rechtsfragen darf nach dem Rechtsberatungsgesetz nur ein Rechtsanwalt Auskunft geben.
MfG
Steffen Etzel
Hallo Axel,
ich muss zugeben, dass ich nicht genau weiß, was so ein
„Unterkonto“ ist. Bei uns gibt es Konten, die auf eine
(oder mehrere) Personen lauten und auf denen eine oder
mehrere Personen verfügungsberechtigt sind.
Wichtig sind immer die abgeschlossenen Verträge. Steht
dort irgend etwas, dass deine Bekannte für die Schulden
(Verbindlichkeiten) der Mutter haften muss?
Die Bank versucht jetzt irgendwie wieder an ihr Geld zu
kommen. Problem für die Bank ist, dass sie den Dispo
einfach ohne Aufforderung (also auch ohne Vertrag) und
Wissen deiner Bekannten eingeräumt hat.
Das beste ist jetzt, sich mit der Bank in Verbindung zu
setzen und sich schriftlich geben zu lassen, auf
welcher Grundlage die Bank den Haftungsanspruch sieht.
Dann kann man gezielt nachprüfen, ob das rechtens ist.
(Wenn nicht, wird die Bank gar nicht erst etwas
schriftlich geben, auf das man sich dann berufen kann.)
Also bitte nicht von solchen Briefen ins Bockshorn
jagen lassen und vor allem nichts nachträglich
unterschreiben.
Ich hoffe, ich habe dir ein wenig weiterhelfen können.
Liebe Grüße
Mandy
Besten Dank für Deine Bemühungen, m Prinzip haben wir es auch so gemacht.
Also, Besten Dank,
Axel
Vielen Dank für die schnelle antwort,
VG
Axel
Vielen Dank für die schnelle antwort,
VG
Axel
Da hat die Bank recht.Es haftet der Kontoionhaber.
Es ist eine gute geste der Bank wenn sie den
Kontoinhaber davon in Kenntnis setzt.
Vielen Dank für die schnelle antwort, Das Unterkonto wurde wie gesagt sekundär zum Konto meiner Bekannten eingerichtet, mit einer eigenen Nummer und einer eigenen Kundenkarte. Beispiel: Hauptkonto = 1234; Unterkonto = 1234 - 2
VG
Axel
wurde eine Zweckerklärung unterschrieben, dann ja