Hallo!
Ich habe neulich bemerkt, dass Zinserträge und Zinsaufwendungen nach HGB und IFRS einer Bank im gleichen Zeitraum unterschiedliche Beträge ausweisen…
Die HGB - Beträge waren sehr viel größer und es scheint so als ob eine Saldierung im IFRS Accounting erfolgt.
Dies ist aber lediglich eine Vermutung. Ich bin hier (und das ist offensichtlich) kein Experte.
Vielleicht weiß jemand Rat, warum, wieso, weshalb und wo ich die entsprechende Reguelungen finden kann.
Dafür können unterschiedliche Ursachen in Frage kommen. Eines sind die Aufzinsungsbeträge der Pensionsrückstellungen, die nach IFRS im Zinsergebnis ausgewiesen werden. Möglich wäre aber auch, dass aktivierte Zinsaufwendunge bei selbsterstellten Anlagen eine Rolle spielen. Daneben gibt es mannigfache Saldierungspflichten nach IFRS, die nach den (altmodischem) Saldierungsverbot nach HGB nicht vorgenommen werden dürfen. Dann gibt es noch die Amortisation der Kapitalbeschaffungskosten, die nach IFRS über die Laufzeit verteilt werden und im Zinsergebnis ausgewiesen werden.
Schreib doch einfach die Bank an, wenn es nicht eindeutig aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. Ich habe schon häufig in ähnlichen Fällen, ganz vernünftige Antworten bekommen.
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, ohne den entsprechenden Abschluss gesehen zu haben. Grundsätzlich gibt es auch nach den IFRS ein Verrechnungs- und Saldierungsverbot. Im HGB ist dies in § 246 Abs. 2 kodifiziert, in den IFRS findet es sich in IAS 1.32 - 1.35. Auf die Schnelle habe ich auch in anderen Standards keine Ausnahmeregelung hierzu gefunden (z.B. in IAS 32.35 - 32-50). Ich denke auch, dass der Informationsgehalt bei einer Saldierung von Zinsen enorm beschnitten würde, was gerade die Bewertung einer Bank erschweren würde. Deshalb kann ich mir eher nicht vorstellen, dass eine Saldierung statthaft ist.
Kann es sein, dass die Erträge und Aufwendungen nach IFRS vielleicht anders qualifiziert wurden und sich in einer anderen Position der Gewinn- und Verlustrechnung wiederfinden?
Grundsätzlich besteht nach IAS 1.37 Saldierungsverbot, daher dürfte der Unterschied HGB-IFRS nicht aus einer in IFRS vorgenommenen Saldierung resultieren.Es wird sich vielmehr um unterschiedliche Posteninhalte handeln.
Auskunft gibt ggf. der Anhang nach HGB bzw. nach IFRS, wenn dort erläutert wird, was alles in die Zinsaufwendungen/ - Erträge einbezogen wurde. So können Gebühren