Banken-gesetz besonderheiten:firmen konto

hi!

hab eben erfahren das angäblich überweisungen von firmen konten zurück gebucht werden können??
da ich dies zum ersten mal höre,und bisher immer dachte das dasz geld nach ausstellung der auszüge de jure mein geld wäre.
meine frage, ist das richtig?

reicht es, wenn man nen gewerbeschein für dreissig mark ausstellen lässt, Um so nen firmen konto zu eröffnen??

ciao
sven :smile:

Hi,
ich habe ein Problem. Ich verstehe deine Frage nicht. Kannst du sie noch einmal in einer anderen Formulierung posten?
Gruß,
Francesco

Hat mit Firmenkonto nichts zu tun
Hi,

mal abgesehen, daß für die Entzifferung Deines Beitrages detektivische Fähigkeiten notwendig sind:
Sobald einem Konto eine Überweisung gutgeschrieben ist, ist erstmal alles gelaufen. Nur wenn der Kunde die Rückbuchung ausdrücklich zuläßt, ist eine Rückbuchung möglich.

Bevor die Gutschrift allerdings gebucht ist, d.h. die Überweisung innerhalb der Bank des Empfängers „pending“ (=hängend) ist, kann durch einen Rückruf der Bank des Auftragsgebers der Betrag zurückgebucht werden.

Dieses ist von der Art des Kontos oder des Kontoinhabers unabhängig.

Gruß
Christian

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vielen dank; genau das hab ich auch immer gedacht,…

und sorry für meine syntax…
ciao
sven.

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