Wer beaufsichtigt eigentlich Banken ?
und wer Wertpapierhändler ?
Für die Banken sind das die Dt. Bundesbank (www.bundesbank.de) und das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (www.bakred.de). Deren Kompetenzen überschneiden sich teilweise bzw. sind nicht eindeutig getrennt, daher läuft gerade eine Diskussion, ob die Bankenaufsicht nicht in einer Hand zusammengefaßt werden sollte. Zusätzlich gibts noch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (www.bawe.de).
Brauchst Du noch weitere Infos?
Gruß
Christian
Wer beaufsichtigt eigentlich Banken ?
und wer Wertpapierhändler ?
Bankenaufsicht
Brauchst Du noch weitere Infos?
nein, ich danke dir für die schnelle Antwort
Theo
Brauchst Du noch weitere Infos?
hi,
ich bräuchte welche 
kann ein aufsichtsratvorsitzender in die haftung genommen
werden, wenn er seine aufgabe nicht erfüllt?
im konkreten fall hatte ich ihm informationen über mißstände
in der genossenschaftsbank gegeben, denen er nicht nachging.
dadurch ist den genossen ein erheblicher schaden entstanden.
Hi,
Dein Problem ist primär keine bankaufsichtsrechtliche Frage (geiles Wort), sondern eine Frage der Haftung. Die ist in den §§34 und 41 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) geregelt. Da geht’s um Sorgfaltspflichten und ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführung bzgl Vorstand bzw. sinngemäßes für den Aufsichtsrat. Das GenG läßt sich irgendwo im Netz finden. Bei Bedarf kann ich Dir auch einen Link nachreichen, den habe ich aber gerade nicht parat.
Ich würde in Deinem Fall schon von einer Sorgfaltspflichtverletzung (schon wieder so ein Wort) ausgehen. Die Frage der konkreten Haftung ist jedoch immer schwierig zu klären. Spontan ist mit kein Fall bekannt, wo ein Vorstand oder Aufsichtsrat tatsächlich zu Schadensersatz verurteilt wurde. Ein Prozeß läuft z.B. derzeit gegen den Ex-Vorstandsvorsitzenden vom Bremer Vulkan Hennemann. Ein Urteil gibt es meines Wissens noch nicht. Das Problem ist immer, nachzuweisen, daß der jeweilige Amtsträger die Konsequenzen seines (Nicht)Handels hätte erkennen müssen oder bewußt falsch gehandelt hat, z.B. in seinem eigenen Interesse.
Hat der Vorgang bei „Deiner" Bank jedoch bestandsgefährdende Dimensionen erreicht, hat das BAK durchaus Handlungsmöglichkeiten. Allerdings müssen die erstmal von den Problemen erfahren. Insofern würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen, beim BAK mal anzurufen und Dich zum zuständigen Mitarbeiter durchzufragen. Nach meiner Erfahrung sind die Jungs da durchaus interessiert. Mit deren Hilfe habe ich schon zwei Banken, allerdings in anderen Angelegenheiten, niedergerungen.
Bevor Du allerdings zm Aufsichtsrat rennst, und „gib Geld" rufst, möchte ich noch erwähnen, daß ich kein Volljurist bin, sondern Praktiker. Vielleicht solltest Du das Problem auf der Genossenversammlung ansprechen oder Dich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hat.
Fragen gern an mich. Gruß
Christian
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…Fragen gern an mich. Gruß
ChristianBrauchst Du noch weitere Infos?
hi,
ich bräuchte welchekann ein aufsichtsratvorsitzender in die haftung genommen
werden, wenn er seine aufgabe nicht erfüllt? …
hi, danke für das angebot. weiteres geht aber nur per email.
bitte gültige email-adresse mitteilen an [email protected]
danke