angenommen, man überweist eine 4-stellige Summe auf ein Konto und gibt einen falschen Emfängernamen an.
Ist die empfangende Bank verpflichtet, das zu prüfen, sprich: Ist sie teilweise haftbar, oder hat man Pech gehabt, wenn der falsche Empfänger „vom Acker“ ist?
insbesondere im Internet-Banking prüfen die Banken nicht den Empfängernamen. Allerdings enthalten Kontonummern üblicherweise eine Prüfziffer/Prüfsumme, so dass mehr als eine Ziffer der Kontonummer falsch sein muss.
Bei Papierüberweisungen musste das zumindest früher noch überprüft werden, ich weiß aber nicht ob das heute noch gilt.