[Bankenrecht] Überweisung falscher Empfänger

Hi,

angenommen, man überweist eine 4-stellige Summe auf ein Konto und gibt einen falschen Emfängernamen an.

Ist die empfangende Bank verpflichtet, das zu prüfen, sprich: Ist sie teilweise haftbar, oder hat man Pech gehabt, wenn der falsche Empfänger „vom Acker“ ist?

VG
Guido

Hallo,

insbesondere im Internet-Banking prüfen die Banken nicht den Empfängernamen. Allerdings enthalten Kontonummern üblicherweise eine Prüfziffer/Prüfsumme, so dass mehr als eine Ziffer der Kontonummer falsch sein muss.

Bei Papierüberweisungen musste das zumindest früher noch überprüft werden, ich weiß aber nicht ob das heute noch gilt.

Viele Grüße
Lumpi

Hi,

danke für Dein Feedback.

In meiner Fantasie existiert ein Konto, auf welches Geld gebucht wird, aber bei der Überweisung ist ein Dreher zwischen den Empfängern entstanden.

Stell Dir das einfach als Excel-Sheet vor, in der ersten Spalte steht der Name, in den weiteren die Bankverbindung.

Aus Versehen sortiert jemand nur die erste Spalte statt das gesamte Blatt… :smile:

VG
Guido

Super, DANKE!

VG
Guido

Hallo,

Ist die empfangende Bank verpflichtet, das zu prüfen,

seit November 2009 geht es rein nach Kontonummer und Bankleitzahl. Eine Prüfung des Kontoinhabers findet nicht mehr statt.

Gruß
Christian

Danke Christian!

Gruß
Guido