Bankfehler oder Arbeitnehmer - Konsequenzen?

Guten Tag, folgender Sachverhalt: Mitarbeiter A führt seit zwei Jahren die Barkasse eines Unternehmens. Es ist üblich mehrmals im Monat Barschecks bei der Bank einzulösen und das Geld in die Barkasse zu legen. Monatlich werden alle Belege gebucht und der Buchhaltung übergeben, unterschrieben wird von MA A, sowie seinem Vorgesetzten (dieser prüft die Belege und richtigen Konten). Der Zählbestand der Kasse wird zusätzlich noch von der NL unterschrieben (nicht gezählt). Zugang zur Kasse haben drei MA wobei nur MA A Kassenverantwortlicher ist. Nun stellt sich heraus, dass ein Scheck der über das Kassenbuch gebucht wurde und als Kopie beigefügt ist nie von dem Konto der Bank abgegangen ist. Es fehlt jedoch auch kein Geld in der Kasse?! Nachfragen bei der Bank haben nichts weiter ergeben, keine Auszahlung erfolgt, keine Auszahlungsbelege, keine Buchung auf dem Konto. Das Geld liegt aber in der Kasse. Ist also zu viel drin oder liegt der Fehler bei der Bank?! Wie prüft man das nach und welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für den Arbeitnehmer? MA A holt das Geld nicht selbst von der Bank und kopiert lediglich den Scheck bevor er die Filiale verlässt und bucht diesen später.

Guten Morgen.

folgender Sachverhalt: Mitarbeiter A führt seit

zwei Jahren die Barkasse eines Unternehmens. Es ist üblich
mehrmals im Monat Barschecks bei der Bank einzulösen und das
Geld in die Barkasse zu legen.

Stimmt ein ganz normaler Vorgang, bei uns auch alltäglich.

Monatlich werden alle Belege

gebucht und der Buchhaltung übergeben, unterschrieben wird von
MA A, sowie seinem Vorgesetzten (dieser prüft die Belege und
richtigen Konten).

ok

Der Zählbestand der Kasse wird zusätzlich

noch von der NL unterschrieben (nicht gezählt).

Na ja, ich würde mal nichts unterschreiben was ich nicht auch gezählt habe.

Zugang zur

Kasse haben drei MA wobei nur MA A Kassenverantwortlicher ist.
Nun stellt sich heraus, dass ein Scheck der über das
Kassenbuch gebucht wurde und als Kopie beigefügt ist nie von
dem Konto der Bank abgegangen ist.

Von welchem Zeitraum zwischen einlösen des Schecks und noch nicht auf dem Konto gebucht sprechen wir?

Nachfragen bei der Bank haben nichts

weiter ergeben, keine Auszahlung erfolgt, keine
Auszahlungsbelege, keine Buchung auf dem Konto.

Nachdem ich nicht davon ausgehe, dass die Bank es akzeptiert, dass ihr Geld fehlt, was ja so sein müsste, kann ich mir nur vorstellen, dass der Scheck warum auch immer von einem anderen Konto abgebucht wurde, und es der Besitzer dieses Kontos noch gar nicht gemerkt hat.

Das Geld liegt

aber in der Kasse. Ist also zu viel drin oder liegt der Fehler
bei der Bank?! Wie prüft man das nach und welche Konsequenzen
ergeben sich dadurch für den Arbeitnehmer?

Na ja, ich selber würde eine Kopie des Schecks machen, ein nettes Schreiben an die Bank aufsetzen, mitteilen das dieser Scheck noch nicht verbucht ist, mit Bitte um Prüfung. Unsere Bank würde dann alle Beträge, die an diesem Tag mit gleicher Summe verbucht wurden, nochmal prüfen.

Bei uns würde es keine Konzequenzen geben, da ich ja eine Scheckkopie habe, das entsprechende Geld in der Kasse liegt und bisher nur dieser Scheck eben nicht auf dem Konto belastet wurde. Ich habe mich als Mitarbeiter doch dann absolut korrekt verhalten, wenn ich darauf hinweise, dass Geld nicht verbucht ist. Konzequenzen würden sich bei uns aber dann ergeben, wenn ich das Geld, das zuviel in der Kasse ist, mal so einfach einstecken würde.

Grüße Ute

Hallo Ute,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Wir sprechen von einem Scheck der im Juli gebucht wurde (zumindest in der Kasse).
Die Überprüfungen der Bank ergaben nichts, keine Fehlbuchung an diesem Tag, keine Auszahlungsbelege etc.
Mir kommt hier so der Gedanke des „Vertuschen“ auf. MA A konnte sich den fehlenden Betrag nicht erklären und hat das Geld in die Kasse gelegt um den Kassenbestand auszugleichen?! Aber wie weist man das nach?
Trägt die Buchhaltung hier ein Mitverschulden, da erst in diesem Monat die Rückmeldung kam, dass der gebuchte Scheck nicht verbucht wurde? Wie verhält es sich mit dem Monatsabschluß, da müsste dies doch bereits aufgefallen sein.

Hallo

Wenn der (angebliche) Mehrbetrag in der Barkasse haargenau dem (angeblich) nicht eingelösten Barscheck entspricht, ist zumindest ein Fehler bei der Bank zunächst anzunehmen. Auf der anderen Seite würde solch ein Fehler i.d.R. im Laufe des Tages der Bank schon auffallen.

Konsequenzen für die kassenführende AN kann ich nicht erkennen, zumindest nicht anhand der Schilderung. Zumal die AN nicht alleinigen Zugriff auf die Kasse hat. Übrigens halte ich es für sehr risikofreudig, die Kassenverantwortung zu übernehmen, wenn mehrere AN darauf zugreifen können.

Über was für einen Betrag reden wir hier fiktiv?

Gruß,
LeoLo

Hallo Hallo :smile:

Wenn der (angebliche) Mehrbetrag in der Barkasse haargenau dem
(angeblich) nicht eingelösten Barscheck entspricht, ist
zumindest ein Fehler bei der Bank zunächst anzunehmen. Auf der
anderen Seite würde solch ein Fehler i.d.R. im Laufe des Tages
der Bank schon auffallen.

Ja, er entspricht dem Mehrbetrag haargenau und was kann man gegen die Bank tun, wenn diese definitiv angibt, den Sachverhalt geprüft zu haben und keine Fehlbuchung feststellen konnte?

Konsequenzen für die kassenführende AN kann ich nicht
erkennen, zumindest nicht anhand der Schilderung. Zumal die AN
nicht alleinigen Zugriff auf die Kasse hat.

Aber wer würde denn einfach so Geld in die Kasse legen?! Zugriff haben mehrere Personen, aber buchen und unterzeichnen tut nur einer. Das bedeutet, die anderen Personen haben zwar dauerhaft auch einen Zugang, nutzen diesen aber (zumindest ist davon auszugehen) nur wenn der Verantwortliche nicht im Haus ist. Bei einem Fehlbetrag wäre es denkbar, dass hier noch jemand seine Finger mit drin hatte, aber bei einem Mehrbetrag?!

Übrigens halte ich

es für sehr risikofreudig, die Kassenverantwortung zu
übernehmen, wenn mehrere AN darauf zugreifen können.
Welche Chance hat der AN dagegegen anzugehen im Nachhinein?!
Über was für einen Betrag reden wir hier fiktiv?

1500 €

Gruß,
LeoLo

Hallo

Warum nimmt man den Betrag nicht einfach raus, deponiert ihn irgendwo beim AG, falls die Bank doch noch einen Fehler feststellt?

Man kann den Betrag auch ganz ordnungsgemäß positiv verbuchen, wie man ein Manko ausbuchen.

Und zum Zugang mehrerer AN: Es geht immer solange gut, wie es gut geht.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Warum nimmt man den Betrag nicht einfach raus, deponiert ihn
irgendwo beim AG, falls die Bank doch noch einen Fehler
feststellt?

Das ist ja grundsätzlich gar nicht das Problem (ich glaube über zu viel Geld beschwert sich kaum einer :smile: ). Hier geht es auch darum festzustellen, wie vertrauenswürdig der MA ist.
Ob man vielleicht sogar abmahnen oder kündigen könnte und zwar weil man vermutet, dass der Scheck (aus irgendwelchen Gründen auch immer) nie das Unternehmen verlassen hat und dem MA den Scheck aber dennoch kopiert hat und eben später eingebucht hat, daraus ergab sich eine Differenz und um hier kein Aufsehen zu erregen hat er den fehlenden Betrag wieder in die Kasse gelegt.
Das klingt sehr weit hergeholt, aber da die Bank steif und fest behauptet, dass es keine Auszahlung gab, kann man es sich anders kaum noch erklären?
Trägt hier die Buchhaltung aber nicht auch ein Mitverschulden? Gibt es gesetzliche Regelungen in denen vorgegeben ist, wie das Bankkonto buchhalterisch kontrolliert werden muss?

Man kann den Betrag auch ganz ordnungsgemäß positiv verbuchen,
wie man ein Manko ausbuchen.

Und zum Zugang mehrerer AN: Es geht immer solange gut, wie es
gut geht.

Aber wer legt so viel Geld einfach wieder in die Kasse?!

Gruß,
LeoLo

Hallo

Hier müssen wir vielleicht mal die Äpfel von den Birnen trennen.

Man kann einen AN schwerlich abmahnen, weil in einer Kasse, auf die mehrere AN Zugriff haben, plötzlich zuviel Geld auftaucht.

Man kann natürlich zu dem gleichen Schluss kommen, wie Du, daß hier evtl ein Scheck kopiert wurde, um dadurch Bargeldüberschuss zu produzieren und die daraus entstehende Differenz zum Privatgebrauch zu entnehmen. Das allerdings ist ja erst einmal nur ein Verdacht, daß hier Straftaten begangen werden. Da sollte der AG eh die Polizei einschalten.

Übrigens: anhand dessen siehst Du doch sicher schon, wie sinnvoll es ist, die Übernahme der Verantwortung der Kassenführung davon abhängig zu machen, daß wirklich nur ein AN Zugriff hat, oder? Wer die Kasse führt, muß nachher immer zuerst den Kopf hinhalten. Es geht so lange gut wie es gut geht…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Hier müssen wir vielleicht mal die Äpfel von den Birnen
trennen.

-) Das fällt mir in der Tag gerade sehr schwer, da diese Geschichte wirklich dubios ist.

Man kann einen AN schwerlich abmahnen, weil in einer Kasse,
auf die mehrere AN Zugriff haben, plötzlich zuviel Geld
auftaucht.

Man kann natürlich zu dem gleichen Schluss kommen, wie Du, daß
hier evtl ein Scheck kopiert wurde, um dadurch
Bargeldüberschuss zu produzieren und die daraus entstehende
Differenz zum Privatgebrauch zu entnehmen. Das allerdings ist
ja erst einmal nur ein Verdacht, daß hier Straftaten begangen
werden. Da sollte der AG eh die Polizei einschalten.

Und hier kommt ja dann genau das dubiose. Nach drei Monaten fällt also auf, dass der Scheck nicht gebucht ist. Der Kassenbestand wird gezählt und es entspricht genau dem Bestand des Kassenbuches. Es fehlt also kein Geld, was den Privatgebrauch also ausschliesst.
Oder könnte man hier unterstellen, dass „Geld ausgeliehen würde“?
Wie würde man denn aufgrund des gesamten Sachverhaltes als AG am besten reagieren. Der MA leistet seit drei Jahren sehr gute Arbeit, keine Auffälligkeiten, arbeitet mehr als er muss und zeigt viel Einsatz. Die Kasse wurde vor zwei Jahren übernommen und im ersten Jahr gab es keine Probleme und in diesem Jahr nun so eine große Ungereimtheit. Ist das Vertrauen dann nicht schon hin oder überdenkt man einfach nur die Prozesse und verbucht das Geld als zusätzliche Einlage (was ich bei dieser Höhe aber schon recht viel finde). Wer trägt hier alleinige Verantwortung? Nur der Kassenwart oder nicht auch die Buchhaltung (wie oft muss dies geprüft werden?)
Wenn hier das Geld fehlen würde, dann würde ich auf eine Verdachtskündigung hinweisen, aber es ist ja in der Kasse.

Übrigens: anhand dessen siehst Du doch sicher schon, wie
sinnvoll es ist, die Übernahme der Verantwortung der
Kassenführung davon abhängig zu machen, daß wirklich nur
ein AN
Zugriff hat, oder? Wer die Kasse führt, muß nachher
immer zuerst den Kopf hinhalten. Es geht so lange gut wie es
gut geht…

Gruß,
LeoLo

Doppelaccount?
Hallo,

worum geht es hier? Ist das ein Doppelaccount? Wieso erläuterst du des Fragestellers Sachverhalt näher? Und wieso scheinst du partout darauf hinaus zu wollen, dass ein Fehler des MA vorliegt?

LG Petra

Hallo,

Hallo Petra,

worum geht es hier? Ist das ein Doppelaccount?

entschuldige bitte die Verwirrung mit den Namen. Dies ist kein Doppelaccount. Als ich mich heute morgen einloggte hab ich nach dem schreiben den Namen angepasst, damit ich mich einheitlich im Internet vertrete. Ich wusste nicht, ob das so übernommen wird und bin davon ausgegangen, dass man das im Anschluss erkennen kann. Das wurde aber auch erst nach einer Std. angepasst. Das hätte ich kurz erklären sollen, sorry.

Wieso

erläuterst du des Fragestellers Sachverhalt näher? Und wieso
scheinst du partout darauf hinaus zu wollen, dass ein Fehler
des MA vorliegt?

Da ich hier ja nicht in Ich-Form schreiben kann (und natürlich auch nicht will) ist es schwierig die Sachlage zu erörtern. Vielleicht kann ich es so erklären, dass ich gerade einen Sachverhalt beruflich bearbeite der sich so zugetragen hat und ich mir einfach nicht erklären kann wie das alles sonst zustande gekommen sein soll. Ich glaube nicht dass Banken unfehlbar sind, aber einen so großen Betrag schlichtweg zu übersehen finde ich einfach unglaubwürdig, oder?
Und ich versuche jetzt herauszufinden welche Maßnahmen ergriffen werden können und sollten, intern oder eben auch arbeitsrechtliche Konsequenzen (die dann aber auch sauber sein müssen), um eben herauszufinden wie sich das alles zugetragen hat bzw. wie es in Zukunft vermieden werden kann.

Ich hoffe ich konnte das Chaos etwas entwirren und hoffe weiterhin auf Unterstützung. Da ich bzgl. Arbeitsrechtlichen Fragen nicht so versiert bin wie sicherlich andere hier.

LG Petra

OK, das erklärt zumindest den Namen.

Arbeitsrechtlich kann ich dazu nichts sagen, aber den gesunden Menschenverstand sprechen lassen:

Ich seine keinen berechtigten Anhaltspunkt, hier MA A was in die Schuhe zu schieben! Natürlich ist das so merkwürdig, es gibt aber mehrere Erklärungen, von denen nur eine ein Fehlverhalten des MA A ist!

Was hier in der Konstellation falsch läuft, ist ein typischer Fehler in Unternehmen: Es ist etwa falsch gelaufen und anstatt nach den Ursache nzu gucken, wird ein Schuldiger gesucht. Das ist bequemer… Das hat dann auch zur Folge, dass lieber vertuscht wird, als das Problem zu beheben.

Was bedeutet das in dem Fall: Wie hier schon gesagt wurde, ist die Organisation Mist! Es ist falsch, schlecht, unkontrollierbar , wenn 3 Leute Kassenzugriff haben, aber nur 1 die Verantwortung! MA A in so eine Situation zu bringen - und ihm jetzt ohne konkreten Verdachtsmoment da etwas anhängen zu wollen, halte ich in der Konstellation sogar für schäbig!

Wobei in diesem Fall eben auch ein Fehler der Bank in Frage kommt.

Was zu tun ist? Die Organisation ändern! Ein Mitarbeiter hat Verantwortung? Dann hat nur er auch Zugriff. Dann gibt es noch einen Stellvertreter und gut ist. Ansonsten muss die Orga eben so angepasst werden, dass das mit eine solchen klaren Verantwortung funktioniert.

Im übrigen würde mich interessieren, was an der Orga falsch läuft, dass so ein Fehler erst nach 4 Monaten auffällt, es sind keine konkreten Beträge genannt, aber es scheint um was höheres zu gehen. Dann ist es wiederum als Fehler in der Organisation anzusehen, dass das erst jetzt bemerkt wurde.

Also: wenn du wissen willst, was zu tun ist: Mach dich davon frei, einen Schuldigen zu suchen! Suche den Fehler!

In einem derart ungeklärten Rahmen schon nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schielen, verursacht bei mir nur Kopfschütteln! (Im Orgaaufbau fette Fehler gemacht, dann ist was passiert, ein MA wird einen Kopf kürzer gemacht, wobei dann nur interessiert, ob es „sauber“ ist, nicht aber, ob es berechtigt ist (!), dessen Laufbahn ist ruiniert, der Fehler in der Orga immer noch vorhanden, das zählt aber alles nicht - Hauptsache wir haben schnell und konsequent reagiert…)

LG Petra

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Hallo,

also, wenn ich mir das mal so komplett durchlese habe ich langsam den Eindruck, dass hier absichtlich Geld in die Kasse gelegt wurde um wirklich die Vertrauenswürdigkeit des Mitarbeiters zu testen.

Wurde denn bei hier nirgends eingetragen wer diesen Scheck wenn zur Bank gebracht hat? Also bei uns wird ins Scheckbuch eingetragen, wer wann den Scheck unterschrieben hat usw.

Gleichzeitig bekommen wir bei unserer Bank einen Nachweis über eine Scheckeinlösung, unten mit Uhrzeit, Tag blah blah blah von der Bank durch den bankeigenen Drucker versehen.

Mich mach das stutzig, da ich selber mal einen Arbeitgeber hatte, der Geld in die Tageskasse gelegt hat um die Vertrauenswürdigkeit zu testen.

Gut bei mir ist jetzt alles einfacher, ich mach die Kasse und die Buchhaltung, mir würde es binnen kurzem auffallen wenn eine Auszahlung oder eine Einzahlung im Nirvana wären.

Ich kann es gerade nicht beurteilen wie es weitergeht. Aber für die Zukunft, 2 Kopien vom Scheck machen. Beide von demjenigen der den Scheck zur Bank bringt gegenzeichnen lassen, ebenso auf den Kopien den erhaltenen Barbetrag bestätigen und erst dann in die Kasse legen. Eine Kopie dann an die Buchhaltung, die zweite Kopie vorsichtshalber mal abheften, falls wieder ein Problem daher kommt.

Ich würde dieses Vorgehen auf alle Fälle meinem Arbeitgeber vortragen um mein gutes Gewissen zu unterstreichen.

Grüße Ute

Mir kommt hier so der Gedanke des „Vertuschen“ auf. MA A
konnte sich den fehlenden Betrag nicht erklären und hat das
Geld in die Kasse gelegt um den Kassenbestand auszugleichen?!
Aber wie weist man das nach?

Hallo,

das finde ich sehr unwahrscheinlich, da müsste der MA A ja eigentlich Geld zuviel haben. Und so eine milde Gabe jemandem nachzuweisen ist doch sowieso nicht möglich, ausser, es hätte jemand gesehen, wie der MA A genau dieses Geld da reinlegt. Und selbst wenn: Ein Schaden ist hier nicht entstanden.

Aber nun zu meiner Vermutung, das geht in die Richtung meiner Vorschreiberin:

Die Vorgänge in den Buchhaltungen von Betrieben sind mir nicht so sehr vertraut, dafür aber die Vorgänge im Kassenbetrieb von Kreditinstituten (bin Bankkauffrau und war vor laaanger Zeit selbst an Kasse/Schalter tätig, später hatte ich dann mit den Kassenabschlüssen/Kassenkontrollen zu tun).

Wahrscheinlich hat sich die Bank bei der Auszahlung des Schecks in IRGENDEINER Weise verbucht. Das kann passieren, ohne dass dabei beim Kassenabschluss eine Kassendifferenz entsteht. Z.B. könnte der Scheck mit dem falschen Textschlüssel gebucht worden sein. Der Textschlüssel XY bewirkt den Andruck des Umsatzes auf dem Kontoauszug, also könnte sich der Kassierer einfach vertippt haben und statt „Barscheck“ steht evtl. „Barauszahlung“ etc. auf dem Kontoauszug. Dann müsste im betreffenden Zeitraum aber die Summe selbst auf dem Kontoauszug als Sollbuchung auftauchen, nur eben mit einem falschen Text.

Oder der Kassierer hat beim Eingeben des Belastungskontos einen Zahlendreher drin, so dass der Betrag einem anderen (fremden) Konto belastet wurde, ohne dass dies dem fremden Kontoinhaber auffiel (kommt häufiger vor, als man denkt). Vielleicht noch zusätzlich mit falschem Textschlüssel. Dann wäre es schwierig, wenn auch nicht unmöglich, das alles buchungstechnisch nachzuvollziehen.

Der Originalscheck muss jedenfalls der Bank vorgelegen haben, sonst wäre nicht ausgezahlt worden. Dieses Original wandert, nachdem es gebucht ist, in die Primanote (Sammlung aller Kassenbelege), die dann buchungstäglich archiviert wird. Wenn Dir der Buchungstag bekannt ist, könntest Du also bei der Bank in dieser Primanote nach dem Scheck suchen lassen. Dabei solltest Du aber den Sachverhalt schildern, damit man dort weiss, dass man die Belege u.U. alle in Augenschein nehmen muss und nicht nur auf dem Kassenjournal nach der Kontonummer forscht.

Je nach Größe der Filiale und entsprechender Umsatzanzahl kann das recht aufwendig werden. Wenn der Wurm da ganz arg drin ist, hat sich zum einen der Kassierer irgendwo vertippt und danach ist der Originalscheck noch hinter den Schrank gefallen, wo er jetzt noch liegt. Und beim Kassenabschluss am Abend hat man dann ein bisschen schnell gemacht und nicht gemerkt, dass statt 27 Barschecks (gemäß Anzeige des Kassenjournals) nur 26 Barschecks in der Primanote sind.
In diesem ganz blöden Szenario wäre der Scheck dann wirklich unauffindbar und was genau passiert ist, bleibt das dunkle Geheimnis von wemauchimmer.

Wenn Du Dich zwecks Klärung an die Bank wendest, wäre es gut, wenn Du die Details (Geld ist da, Scheckkopie auch, Betrag aber nicht dem Konto belastet) etwas schilderst, damit die wissen, wo und wie sie suchen müssen.

Sicherheitshalber solltest Du den Originalscheck (dessen Daten hast Du ja auf der Kopie) sperren lassen.
Es gäbe ja auch die Möglichkeit, dass das Original tatsächlich noch nicht dem Konto belastet wurde. In so einer Variante wäre es denkbar, dass der Originalscheck von IRGENDJEMANDEM Nr. 1 an IRGENDJEMANDEN Nr. 2 ausgehändigt wurde und Nr. 1 die Summe von Nr. 2 bekommen hat und das Geld in Eure Kasse gewandert ist. Nr. 2 könnte den Scheck seinerseits weitergeben oder sich das Geld noch bei der Bank holen/über irgendein Konto einreichen. Diese Belastung würde auf dem Konto dann nicht als BARumsatz auftauchen, sondern als UNBARbuchung (Scheckeinreichung). Vielleicht gibt es ja auch schon so eine Buchung auf dem Konto?

Dass Dir alle Kontoauszüge LÜCKENLOS (Auszug Nrn und Seite Nrn) vorliegen, hast Du bestimmt schon überprüft.

Wünsche Dir viel Erfolg!