Bankfehler zu meinen Gunsten!?

Am 12.03.2004 diesen Jahres erhielt ich aufgrund eines Überweisungsfehlers eine Gutschrift auf meinem Girokonto in Höhe von 650,00€.

Ich achtete nicht darauf von wem die Überweisung stammte, hob das Geld ab und gab es aus. Mit Datum des 31.03.2004 schloss ich das Konto bei der Sparkasse und wechselte aus Kostengründen (niedrigere Gebühren) zu einem anderen Geldinstitut.

Nach über 4 Monaten erhielt ich mit Datum vom 09.08.2004 Post von der Sparkasse, darin fordert mich das Institut auf das Geld zurück zu überweisen.

Muss ich das Geld zurückzahlen, obwohl ich es bereits ausgegeben habe?

Aloha.

Muss ich das Geld zurückzahlen, obwohl ich es bereits
ausgegeben habe?

Ich fürchte, ja. Man wird Dir jederzeit vorwerfen können, dass Dir ja Auszüge zur Verfügung standen, aus denen Du hättest entnehmen können blablabla. Du wirst Dich also nicht darauf berufen können, im guten Glauben gehandelt zu haben …

Zinsen oder Gebühren, die Dir die Bank möglicherweise abverlangt, wirst Du aber m.E. nicht zahlen müssen. Es ist hier ein Unterschied zwischen der Ursprungssumme - die Dir nie zustand - und dem Schaden, den die Bank verursacht hat, indem sie schlamperte, zu sehen. Es wäre noch zu prüfen, ob Du, falls Dir jetzt zusätzliche Kosten wg. Konto- Überziehung etc. pp. entstehen, ggf. Regress nehmen kannst.

Wenn es ein überschaubarer Betrag ist, lohnt m.E. ein Rechtsstreit nicht,

meint kw
*IANAL!*

Hi,

„Bankfehler zu Deinen Gunsten“ gibt es allenfalls bei den Ereigniskarten im Monopoly…

Im BGB ist das recht ausführlich beschrieben. Das Ganze heisst ungerechtfertigte Bereicherung und beschreibt, was zu tun ist, wenn jemand etwas ohne Rechtsgrund erlangt (er muss es zurückgeben)
Vielleicht „stürzt“ Du Dich gleich auf 818 BGB, wo u.a. drinsteht, dass man nichts zurückgeben muss, was man nicht mehr hat (sogenannte Entreicherung). Bevor Du Dich zu früh freust, schau Dir 819 BGB an : Da steht, dass die Entreicherung u.a. dann ausgeschlossen ist, wenn der Empfänger gewusst hat, dass er es ohne Rechtsgrund erlangt hat. Das ist fast immer der Fall. Es ist ja nicht nur so, dass Du nicht auf den Auszug geschaut hast. Dir hätte ja auffallen müssen, dass da nicht mal eben 650 Euronen vom Himmel fallen, die man an sich nehmen kann. Etwas anderes wäre es vielleicht noch, wenn Du zu dieser Zeit einen Eingang in dieser Höhe erwartet hättest und darlegen kannst, Du gingst davon aus, dass dies das Geld ist.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo.

Ich will dir wirklich nichts unterstellen, jedoch wenn ich deinen Fall lese, kommt in mir der sofort ein erster Gedanke auf, dass die Kontoschliessung nicht aus „kostengründen“, sondern aus anderen Gründen erfolgte.
Ist wirklich nur meine Interpretation… Für 650 Euro lohnt sich vielleicht auch schon mal ein Kontowechsel.
Wahrscheinlich wird das so auch jeder Richter sehen. Daher würde ich lieber das Geld zurück bezahlen.

Grüsse,

Jürgen

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Hallo,

du musst den Betrag definitiv zurückzahlen. Wenn du Geld auf der Straße findest, darfst du es grundsätzlich auch nicht behalten (auch wenn dir das erst mal einer nachweisen muss).

Allerdings könntest du versuchen, den „Schaden“ 50:50 zu teilen. Argumentiere, dass du zwar deine Kto-Auszüge nicht richtig geprüft hast, aber die Bank durch ihren Buchungsfehler ebenfalls eine Teilschuld trägt. Erwecke den Eindruck, dass du das Geld nicht problemlos zurückzahlen kannst. Dann gibt sich die Bank u.U. mit der Hälfte zufrieden (schriftl. bestätigen lassen), denn für die Bank lohnt sich ein Rechtsstreit ebenfalls nicht.

Falls die Bank dennoch auf der Rückzahlung des Gesamtbetrags besteht, gib lieber nach. Sonst ziehst du am Ende doch den Kürzeren.

Gruß