Am 12.03.2004 diesen Jahres erhielt ich aufgrund eines Überweisungsfehlers eine Gutschrift auf meinem Girokonto in Höhe von 650,00€.
Ich achtete nicht darauf von wem die Überweisung stammte, hob das Geld ab und gab es aus. Mit Datum des 31.03.2004 schloss ich das Konto bei der Sparkasse und wechselte aus Kostengründen (niedrigere Gebühren) zu einem anderen Geldinstitut.
Nach über 4 Monaten erhielt ich mit Datum vom 09.08.2004 Post von der Sparkasse, darin fordert mich das Institut auf das Geld zurück zu überweisen.
Muss ich das Geld zurückzahlen, obwohl ich es bereits ausgegeben habe?