Bankfragen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mehrere Frage und hoffe auf Ihre Hilfe:

  1. Kann man erkennen, ob ein Onlinekontoauszug echt oder falsch ist?

  2. Wenn ich einen OnlineKontoauszug vorliegen habe welcher nicht mein eigener ist, kann ich dann bei der Bank anrufen und bekomme Auskünfte über Inhaber und/oder Bewegungen?

  3. Wer hat Einsicht auf mein Konto außer Bank und Kunde? Zum Bespiel Ämter, Anwälte oder dergleichen und benötigen diese eine Befugnis???

Hallo,

leider habe ich zuletzt 1997 in einer Bank gearbeitet, da war das Thema Online-Banking noch nicht aktuell. Daher kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß

  1. Ganz schwer wenn es jemand gemacht hat der einen guten scanner und ein gutes programm hat.

  2. Man bekommt keine Auskünfte über fremde konnten.

  3. Das Finanzamt kann Konten einsehen, wenn verdacht besteht. Jedoch muss das erst von oben abgesegnet werden, d.h. der Verdacht muss konkret sein.

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mehrere Frage und hoffe auf Ihre Hilfe:

  1. Kann man erkennen, ob ein Onlinekontoauszug echt oder
    falsch ist?
  • wenn Sie sich in Ihr Konto einloggen mit User- und Passwort, kann ich mir unter normalen Umständen nicht vorstellen, wie ein Onlinekontoauszug falsch sein könnte
  1. Wenn ich einen OnlineKontoauszug vorliegen habe welcher
    nicht mein eigener ist, kann ich dann bei der Bank anrufen und
    bekomme Auskünfte über Inhaber und/oder Bewegungen?
  • daraus ergibt sich nach Antwort auf Frage 1, dass eine reguläre Antwort nicht möglich ist. In jedem Fall muss die Bank die Legitmitation so durchführen, dass zweifelsfrei ist, wer über Kontobewegungen nachfragt. Konkrete Auskünfte über Bewegungen oder Kontostände sind am Telefon ohnehin nicht usus - wenn, dann müssen sich die beiden Gesprächspartner persönlich kennen, so dass über die Identität des Kunden keine Zweifel bestehen
  1. Wer hat Einsicht auf mein Konto außer Bank und Kunde? Zum
    Bespiel Ämter, Anwälte oder dergleichen und benötigen diese
    eine Befugnis???
  • noch gilt das Bankgeheimnis, aber bei Vorliegen von Straftaten kann auf richterliche Anordnung Auskunft verlangt werden