Bankgebühr erlaubt?

Hallo

Eine Organisation wollte die jährliche Betragssumme per Lastschrift einziehen,da dieses Konto aber nicht mehr vorhanden ist und dieses nicht rechtzeitig der Organisation mitgeteilt wurde, verlangt diese nun eine Bankgebühr von mir.
Frage:
Ist es erlaubt eine Bankgebühr für eine Information darüber dass das Konto nicht mehr vorhanden ist zu nehmen?

Schönen Gruß
Annika

DP ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ (owT)
.

ja
Hallo Annika,
Du hast jemanden die Ermächtigung erteilt, Forderungen per Lastschrift einzuholen. Wird diese Lastschrift, für die Du ja selbst gesorgt hast, nicht eingelöst, dann entstehen demjenigen auch Kosten. Und für diese mußt Du aufkommen. Viel läßt sich ja aus Kulanz regeln, aber darauf bestehen kannst Du nicht.
Boris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]