Bankgebühr -Rückbuchung- fehlerhafter Kto-Nr

Hallo,
über Internet habe ich bei der Firma Communication-store24 ein Handy bestellt und auch erhalten. Nachdem der Akku aufgeladen und ich das Handy aktiviert hatte war das Display inaktiv. Mit einem Schreiben teilte ich der o.a. Fa. mit, dass ich das Handy mit Zubehör zurück sende und bat, mir den Kaufpreis in Höhe von 104,90 EUR auf mein Konto zu überweisen, da ich vom Vertrag fristgerecht zurücktrete. Leider ist mir beim Schreiben der Kto-Nr. ein Fehler unterlaufen. Nach längerer Wartezeit habe ich der Fa. eine Mahnung mit einer Frist zukommen lassen. Hierauf erhielt ich eine E-Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund des Konto-Fehlers der Kaufpreis wieder . zurückgebucht worden ist und mir eine Bankgebühr in Höhe von 8,90 EUR in Rechnung gestellt wird,
Eine Nachfrage bei der Volksbank Hunsrück ergab, dass der Fa. keine Bankgebühren in Rechnung gestellt worden sind.
Meine Fragen:

  1. Kann eine Fa. bei einer erneuten Geldüberweisung Bankgebühren erheben, obwohl die Bank keine Gebühr erhebt?
  2. Ist es rechtlich haltbar, dass eine Fa. eine erneute Überweisung mit Gebühren belegen kann und diese als Bankgebühr darstellt?
  3. Ist eine Kopie einer Rechnung eine Rechnungsimitation stellt diese einen groben Rechtsverstoß dar.
    Für die Unterstützung danke.
    Mit freundlichen Grüßen
    berpolade

Hallo,

dies ist keine bankfachliche, sondern eine zivil- und evtl. strafrechtliche Fragestellung.
Richten Sie die Anfrage daher bitte an einen Juristen.
Danke für ihr Verständnis.

Viele Grüße

zu 1.:
Eine Bankgebühr kann sie schlecht erheben, wenn keine gezahlt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß es eine Bank gibt, die wegen einer nicht anzubringenden Überweisung eine Gebühr erhebt. Es gibt Rückgabegebühren für Lastschriften und Schecks, aber nicht für Überweisungen. Allerdings ist der Firma grundsätzlich freigestellt, eigene Kosten für die weitere Bearbeitung eines Umsatzes wegen fehlerhafter Kontonummer zu verlangen. Das ist dann aber keine Bankgebühr. Hier würde ich aber einen entsprechenden Hinweis in den AGB erwarten. Wenn dieser fehlt, kannst die Gebürh einklagen, wenn die erhobenen Gebühren für die Bearbeitung einer Rücküberweisung zu hoch sind. Allerdings ist das schwer nachweisbar.
zu 2.:
wie unter 1. geschrieben, kann sie es nicht als Bankgebühr deklarieren, wenn es keine gibt.
zu 3.:
Ich vermute, daß Du das Geschäft wegen der Rechnungskopie anfechten willst bzw. damit drohen willst. Ich glaube nicht, daß das eine Chance hat. Hier würde eher Deine Glaubwürdigkeit bei der Firma verlieren.