Hallo,
über Internet habe ich bei der Firma Communication-store24 ein Handy bestellt und auch erhalten. Nachdem der Akku aufgeladen und ich das Handy aktiviert hatte war das Display inaktiv. Mit einem Schreiben teilte ich der o.a. Fa. mit, dass ich das Handy mit Zubehör zurück sende und bat, mir den Kaufpreis in Höhe von 104,90 EUR auf mein Konto zu überweisen, da ich vom Vertrag fristgerecht zurücktrete. Leider ist mir beim Schreiben der Kto-Nr. ein Fehler unterlaufen. Nach längerer Wartezeit habe ich der Fa. eine Mahnung mit einer Frist zukommen lassen. Hierauf erhielt ich eine E-Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund des Konto-Fehlers der Kaufpreis wieder . zurückgebucht worden ist und mir eine Bankgebühr in Höhe von 8,90 EUR in Rechnung gestellt wird,
Eine Nachfrage bei der Volksbank Hunsrück ergab, dass der Fa. keine Bankgebühren in Rechnung gestellt worden sind.
Meine Fragen:
- Kann eine Fa. bei einer erneuten Geldüberweisung Bankgebühren erheben, obwohl die Bank keine Gebühr erhebt?
- Ist es rechtlich haltbar, dass eine Fa. eine erneute Überweisung mit Gebühren belegen kann und diese als Bankgebühr darstellt?
- Ist eine Kopie einer Rechnung eine Rechnungsimitation stellt diese einen groben Rechtsverstoß dar.
Für die Unterstützung danke.
Mit freundlichen Grüßen
berpolade