Hallo, ich wollte einmal Eure Meinung zu folgender Sache hören:
Mal angenommen man ersteigert etwas und überweist den Betrag. Es stellt sich heraus, das es zu wenig war.Fehler des Käufers (kann ja mal passieren. Der Verkäufer mahnt an und schlägt noch eine Bankgebühr von 0,30 auf, da diese ihm, wie er schreibt NOCHMALIG (?) entstehen. Geht sowas und kennt jemand sowas?
Danke.
Gruß Gerd
Moin,
Fehler des Käufers, hat der Käufer zu tragen.
Aber da gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Kaufbetrag ist so hoch, das der Verkäufer gut auf diesen Betrag verzichten kann. Und das tut er dann auch.
- Kleinpreisartikel = z.B.Buch für 1,49. Dann hat der Verkäufer auch den Anspruch auf den vollen Betrag.( Das Recht auf Zahlung des vollen Betrages hat er immer)
Bei einem Betrag von 10 Eu -----> und mehr, würde ich als Verkäufer verzichten.
Ist eben eine Frage der Kulanz.
Gruß
Dirk m.
Hallo, ich wollte einmal Eure Meinung zu folgender Sache
hören:
Mal angenommen man ersteigert etwas und überweist den Betrag.
Es stellt sich heraus, das es zu wenig war.Fehler des Käufers
(kann ja mal passieren. Der Verkäufer mahnt an und schlägt
noch eine Bankgebühr von 0,30 auf, da diese ihm, wie er
schreibt NOCHMALIG (?) entstehen. Geht sowas und kennt jemand
sowas?
Danke.
Gruß Gerd
Hi,
Mal angenommen man ersteigert etwas und überweist den Betrag.
Es stellt sich heraus, das es zu wenig war.Fehler des Käufers
(kann ja mal passieren. Der Verkäufer mahnt an und schlägt
noch eine Bankgebühr von 0,30 auf, da diese ihm, wie er
schreibt NOCHMALIG (?) entstehen. Geht sowas und kennt jemand
sowas?
Kann sein, daß der Verkäufer auch für eingehende Überweisungen Gebühren zahlen muss (Geschäftskonto).
MfG
Michael
Hallo Gerd,
der Verkäufer ist in meinen Augen ein Korintenka…, da er die Kosten für den Buchungsposten der Ihm bei seiner Kontoführung entsteht mit in Rechnung stellt.
M.E. zwar machbar aber kleinkariert.
Gruß Ivo
Hi,
der Verkäufer ist in meinen Augen ein Korintenka…, da er
die Kosten für den Buchungsposten der Ihm bei seiner
Kontoführung entsteht mit in Rechnung stellt.M.E. zwar machbar aber kleinkariert.
Wieso?
Der Käufer zahlt i.d.R. alle Kosten, welche dem Verkäufer durch den Verkauf entstehen (Ebay-Gebühren ausgenommen).
Dazu gehören auch Kontogebühren.
Wenn ich durch verschulden eines Käufers zusätzliche Kosten habe, lasse ich sie diesem auch zahlen.
Hatte einem Käufer sogar schonmal 'ne Busfahrkarte zahlen lassen, weil ich nur wegen ihm in die Stadt musste (war 'ne Ausnahme, weil der Käufer die geschickte Ware nicht abgeholt hatte (ist einfach in Urlaub gefahren) und ich diese erneut zusenden musste).
Wenn Du 'nen Artikel für 1,00 EUR verkaufst und durch den Käufer entgehen Dir dann nochmal 0,30 EUR (weil dieser 2 mal überweisen muss) wärst Du auch sauer, weil Dein Verlust dann ca. 30% wäre.
Bei höherpreisigen Artikeln würde man natürlich darauf verzichten können.
MfG
Michael
M.E. zwar machbar aber kleinkariert.
Was die Kleinkarriertheit angeht, finde ich es schon auch ein wenig merkwürdig. Allerdings kommt es natürlich auch drauf an, um welchen Betrag es insgesamt ging. Bei einem Ersteigerungspreis von 1,- Euro sind 30 Cent nämlich schon 30% !
Aber die Frage die oben gestellt wurde, wie sieht es denn bei einer Auslandsüberweisung aus? Da kann es ja schon mal Kosten von 10-20 Euro für einen Buchungsvorgang geben. Sollte ich dann auch sagen … „egal …“?
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Aber die Frage die oben gestellt wurde, wie sieht es denn bei
einer Auslandsüberweisung aus? Da kann es ja schon mal Kosten
von 10-20 Euro für einen Buchungsvorgang geben. Sollte ich
dann auch sagen … „egal …“?
Wohl kaum. Es stellt sich immer die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Gruß Ivo