Bankgebühren im EU-Sortentausch

Hallo,

meine Hausbank, eine Sparkasse, hat mir heute für einen Sortentausch (Holl. Gulden in DMark) 3% Gebühren abgenommen. Ein Bekannter sagte später, das habe die Bank gar nicht gedurft, es gebe da ein entsprechendes Gerichtsurteil eines hohen deutschen Gerichts. Um nun ggf. meine Gebühren zurückverlangen zu können, muß ich natürlich auf dieses Gerichtsurteil verweisen können. Was wißt Ihr darüber? Dürfen Banken für EU-Sorten, die doch schon durch den Euro einen festen Kurs zueinander haben, noch Wechselgebühren erheben?

Gruß
Uwe

Hi,

Gebühren dürfen schon noch gerechnet werden, wobei es sich dabei eigentlich nicht um Gebühren, sondern um die Differenz zw. Geld- und Briefkurs handelt. Bloß die 3% zum Gulden kommen mir ein bißchen viel vor, ich mache mich mal auf die Suche nach einem diesbezüglichen Urteil.

Gruß
Christian

P.S.
„Gebühren“ sind allein schon deswegen gerechtfertigt, weil
a) sich en Mensch um Dich kümmert, der Geld kostet und
b) das Zeug unverzinst rumliegt, was leztlich auch Geld kostet.

Daß bei DM Gebühren nicht erlaubt sind, ist aus Banksicht eine dumme Sache :wink:

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Nachtrag
Hi nochmal,

mit Deinen 3% befindest Du Dich wohl in guter Gesellschaft
http://www.guter-rat.de/geld/gel_01_tab.htm

Der billigste Laden soll neben der Postbank die Kreissparkasse Syke (wo auch immer das sein mag) sein, die „nur“ 1,75% nimmt.

Gruß
Christian,
der sich manschmal für seine Branche schon ein bißchen schämt.

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Also: ich habe meine diversen Reste an EU- Währungen (Gulden, Schillinge, Francs) bei der örtlichen LZB abgegeben. Die tauschen ohne jede Gebühr! Sind dazu verpflichtet. Ist übrigens auch ein guter Tip, wenn man ins Euro-Ausland fährt:
Die dortigen LZB’s tauschen dann DM in die jeweilige Landeswährung - o h n e Gebühren.

Gruß Henry

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Großteils richtig aber…

Hi,

Gebühren dürfen schon noch gerechnet werden, wobei es sich
dabei eigentlich nicht um Gebühren, sondern um die Differenz
zw. Geld- und Briefkurs handelt. Bloß die 3% zum Gulden kommen
mir ein bißchen viel vor, ich mache mich mal auf die Suche
nach einem diesbezüglichen Urteil.

Es handelt sich hier wirklich um eine Gebühr, da es keine Geld/Brief/Devisenkurse für die Eurowährungen gibt. Es gibt nur noch den UMRECHNUNGS-Kurs.

P.S.
„Gebühren“ sind allein schon deswegen gerechtfertigt, weil
a) sich en Mensch um Dich kümmert, der Geld kostet und
b) das Zeug unverzinst rumliegt, was leztlich auch Geld
kostet.

c) das Zeug versichert werden muss.

Daß bei DM Gebühren nicht erlaubt sind, ist aus Banksicht eine
dumme Sache :wink:

der ist gut.

Gruß Ivo

Stimmt schon
Hi Ivo,

Es handelt sich hier wirklich um eine Gebühr, da es keine
Geld/Brief/Devisenkurse für die Eurowährungen gibt. Es gibt
nur noch den UMRECHNUNGS-Kurs.

stimmt so schon, wird nur gelegentlich (ohne ein Beispiel nennen zu wollen) technisch doch wieder durch G/B-Kurse gelöst, wenn zum Beispiel die EDV vorsintflutlich ist.

der ist gut.

Na, wenn´s denn stimmt, muß es auch so gesagt werden :wink:

Gruß
Christian,
die Sache mit der Versicherung vergesse ich auch jedes mal.

gebe dir da RECHT

stimmt so schon, wird nur gelegentlich (ohne ein Beispiel
nennen zu wollen) technisch doch wieder durch G/B-Kurse
gelöst, wenn zum Beispiel die EDV vorsintflutlich ist.

Z:B. am Geldausgabeautomat