Bankgebühren wegen falscher Kontonummer?

Hallo,

Habe per Internet eine Bestellung getätigt.
Geld sollte von meinem Konto eingezogen werden, wofür ich eine Einzugsermächtigung gab. Freischaltcode sollte nach Zahlungseingang per Email an mich geschickt werden.
Leider habe ich bei der Bestellung die letzte Zahl meiner Kontonummer falsch eingegeben, was ich aber nicht bemerkte.
Ich habe mich schon gewundert warum der Code nicht kommt.
Heute habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, das der Betrag wegen falscher Kontonummer nicht eingezogen werden konnte.
Die Bank hätte 8,50 Euro Gebühren dafür berechnet.

Nun meine Frage: Ist es von den Banken gängige Praxis so hohe Gebühren wegen falscher Kontonummer zu berechnen?

Am Rande, ich möchte keine Grundsatzdiskussion über solche Gebühren aufwerfen, ich möchte nur wissen ob aus so einem Grund solche Gebühren überhaupt erhoben werden.

Vielen Dank
Gruß
Roland

Hallo,

ohne Grundsatzdiskussion ist das schnell beantwortet:

Deine Bank rechnet die Lastschrift (weil unanbringlich) an die Bank des Zahlungsempfängers zurück und schlägt eine kleine, bundesweit einheitliche Gebühr drauf (3 Euro aktuell, glaube ich). Das ist, um weitere Grundsatzdiskussionen zu vermeiden, für die Bank auf Vollkostenbasis nicht ansatzweise kostendeckend.

Die Bank des Einreichers schlägt dem Zahlungsempfänger ebenfalls Gebühren drauf, die Höhe hängt von Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern ab, in der Regel ein Drittel Prozent, mindestens x Euro. Die Bank hat nicht nur die Arbeit, sondern auch ein Risiko, das sie sich damit bezahlen lässt. (Falls der Einreicher mittlerweile pleite oder über alle Berge ist, bleibt sie drauf sitzen).

Diese beiden Bankgebühren fallen wieder beim Zahlungsempfänger an, der die Lastschrift gestartet hat. Hinzu kommt ggf. noch eigene Kosten (er muss ja auch entsprechende Buchhaltung führen). Alles zusammen berechnet er dem Zahlungspflichtigen, wobei 8,50 noch wenig ist, ich kenne auch schon Belastungen bis 20 Euro. (Falls der Zahlungsempfänger selbst geschlampt hat, weil er sich z.B. bei der Kontonummer vertoppt hat, zahlt er die natürlich selbst)

Gruss

Hans-Jürgen

P.S. diese Gebühren laufen immer, unabhängig vom Rückgabegrund. Erfolgt also z.B. eine Rückgabe wegen Widerspruchs, laufen die Kosten auch auf. Wenn der Widerspruch unberechtigt war, gehen sie zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.
Wenn es so üblich ist es ja ok. Dachte schon der Anwalt möchte sich noch ein paar Euro reinziehen.

Danke und Gruß
Roland

Hallo,

Wenn es so üblich ist es ja ok. Dachte schon der Anwalt möchte
sich noch ein paar Euro reinziehen.

was auch durchaus passieren kann … der Gedanke ist nicht fremd und auch nicht zwangsläufig illegitim.

Grüße