Als antwort kam da schon eine !E-Mail! das die Frist zum
Ausgleich der Überziehung in Ordnung sei.
Wie sieht die Sachlage nun aus?
Die sieht so aus, daß ich mich gerade u.a. frage, woher der Bankmensch die email-Adresse hatte.
Aber laß man stecken. Du bist absolut davon überzeugt, daß das eine Verletzung des Bankgeheimnisses war, ich hingegen würde gerne wissen, was da so abgelaufen ist. Es gibt einen Grund dafür, daß bestimmte Sachen vor Gericht geklärt werden. Da gibt es so lustige Sachen wie Wahrheitspflicht, geordnete Beweisaufnahme, (hoffentlich) neutrale Richter usw.
Mir fällt insbesondere auf, daß sich die Aussagen Deines zweiten und letzten Artikels doch etwas unterscheiden, insbesondere was die Informationen zu Eurem email-Verkehr angeht. Ohne etwas unterstellen zu wollen, möchte ich mal nicht ausschließen, daß sich bei weiterer Diskussion noch ein paar mehr Details ergeben.
Ähnliches hatte ich erst vorgestern wieder im Kundenkontakt. Wir hätte angeblich irgendwelche Unterlagen schon am 10. Februar bekommen und die seien immer noch nicht bearbeitet und wo denn die Kreditzusage bliebe. Nach zehn Minuten Diskussion und kurzer eigener Recherche seitens der Kundin stellte sich dann heraus, daß die Unterlagen erst am 18. beim Kunden rausgegangen waren und somit zur Bearbeitung nur Freitag und Dienstag blieben. Außerdem fiel der Kundin dann wieder ein, daß wir in zwei Wochen einen Termin haben, auf dem noch einiges zu klären ist und das Engagement ohnehin aufgrund des Volumens in den Vorstand muß.
Was ich damit sagen will: Die Erinnerung kann trügen und da sich die Geschichte schon in wenigen Stunden nicht unerheblich geändert hat, maße ich mir kein Urteil an. Wenn Du ein Fehlverhalten des Bankmenschen vermutest, ziehe los und beschwere Dich. Wenn Dir das Untersuchungsergebnis bei der Bank nicht paßt, gehe zum Ombudsmann oder zum Anwalt.
Ich kann Dir leider nicht helfen (vielleicht ja jemand anders im Forum), wenn Du eine definitive Aussage haben willst.
Gruß,
Christian