Bankgeheimnis

Einen wunderschönen guten !!

Ich habe eine harmlose Frage. Soweit ich weiß unterliegt jede Bank dem Bankgeheimnis. Verletzt wird dieses, wenn man an einen Kunden E-Mails mit Kontendaten (z.B. Kontostände u.ä.) mitteilt, vor allem auch wenn dies vom Kunden noch nichtmals angefordert wurde … so, oder so :wink:

Meine Frage nun, wo kann ich ein Gesetztestext finden, der dieses Belegt. Hat jemand einen Auzug mit Quelle - Passage - Paragraph oder Link?

Ich danke recht herzlich!

Daniel

Hallo,

Ich habe eine harmlose Frage. Soweit ich weiß unterliegt jede
Bank dem Bankgeheimnis.

in Deutschland gibt es kein gesetzliches Bankgeheimnis, sondern nur ein vertragliches, welches man in den AGB unter Punkt 3 nachlesen kann.

Verletzt wird dieses, wenn man an
einen Kunden E-Mails mit Kontendaten (z.B. Kontostände u.ä.)
mitteilt, vor allem auch wenn dies vom Kunden noch nichtmals
angefordert wurde … so, oder so :wink:

Ich kenne zwar den konkreten Fall nicht und mir fällt auch schwer, mir vorzustellen, was dahinterstecken soll, aber vielleicht hilft hier ein Zitat aus den AGB:
Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt […]. Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

Solange also Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, gibt es kein Problem. Bei der Übermittlung von Daten an den Kunden hat sie eine gewisse Sorgfaltspflicht zu beachten, so daß man die Daten nicht per Postkarte weitergeben sollte. Eine email ist hier ähnlich zu sehen wie eine Postkarte. Wenn der Kunde die Daten per email angefordert hat oder die Daten verschlüsselt wurden, gibt es auch kein Problem.

Zur Beurteilung des Sachverhaltes sind also noch ein paar Informationen nötig und selbst dann ist eine Übersendung per mail noch nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sondern im Einzelfall zu prüfen.

Wenn mir der Kunde bspw. vertrauliche Informationen per unverschlüsselter mail zuschickt, dann bekommt er die Antwort auf gleichem Wege.

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

Danke für deine Antwort. Hier geht es darum das schonmal etwas mehr oder weniger belanglose Sachen per Mail geschrieben wurden. Aus heiterem Himmel hatt der Bankmensch was zu meckern und schrieb (nach langem Mailstillstand) plötzlich eine etwas forschere Mail mit Kontostand u.ä. Es wurde niemals gewollt das der Bankmensch die per Mail schickt.

Es war eine ganz normale E-Mail, ohne Verschlüsselung ohne Empfangsbestätigung. Zwischenzeitlich hätte ich ja schon längst die Mailaddy hätte wechseln können.

Was wäre wenn jemand anderes die Mail gelesen hätte? Ich wohne ja nicht alleine und rechne nicht mit so einer Mail.

Nun muss ich sagen, das ich viele Banken kennen, selbst wenn ich sie auffordere mir Kontendaten preis zu geben, oder Überweisungen zu machen, dann weigern sie sich und verweisen auf den Datenschutz.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal.

Danke für deine Antwort. Hier geht es darum das schonmal etwas
mehr oder weniger belanglose Sachen per Mail geschrieben
wurden. Aus heiterem Himmel hatt der Bankmensch was zu meckern
und schrieb (nach langem Mailstillstand) plötzlich eine etwas
forschere Mail mit Kontostand u.ä. Es wurde niemals gewollt
das der Bankmensch die per Mail schickt.

von hier aus läßt sich schlecht beurteilen, was sich hinter den Forumulierungen „belanglos“ und „langem“ verbirgt.

Es war eine ganz normale E-Mail, ohne Verschlüsselung ohne
Empfangsbestätigung. Zwischenzeitlich hätte ich ja schon
längst die Mailaddy hätte wechseln können.

Naja, das gilt ja nun auch für die reale Adresse (wobei Du dann natürlich als guter Kunde die Adreßänderung durchgegeben hättest).

Was wäre wenn jemand anderes die Mail gelesen hätte? Ich wohne
ja nicht alleine und rechne nicht mit so einer Mail.

Das ist nicht wirklich ein Argument. Wenn es eins wäre, müßte jeder Kontoauszug als Übergabeeinschreiben verschickt werden.

Nun muss ich sagen, das ich viele Banken kennen, selbst wenn
ich sie auffordere mir Kontendaten preis zu geben, oder
Überweisungen zu machen, dann weigern sie sich und verweisen
auf den Datenschutz.

Das ist immer eine Frage der jeweiligen Kundenbeziehung.

Insgesamt möchte ich mich in dem Fall zu keinem Urteil hinreißen lassen, weil die Summe der Unsicherheiten das m.E. nicht zuläßt.

Gruß,
Christian

Irgendwie nicht so richtig zufriedenstellend. Ich meine, ich habe keine Daten angefordert und auch nicht darum gebeten die Korrespondenz via E-Mail vorzunehmen, zumal ich das noch nichtmals wollte.

Im Vorfeld hat auch der Bankmensch mich zuerst angeschrieben und nicht ich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Irgendwie nicht so richtig zufriedenstellend.

Geht mir auch so. Ich hab die problematischen Punkte doch herausgestellt:
Worum ging es bei Eurer belanglosen Konversation? Ums Wetter, neue Produkte Kontoüberziehungen oder Kreditverhandlungen?
Wie lange war denn die längere Pause? Ein Tag, eine Woche, ein Monat, ein Jahr?

Das ganze ist nun einmal keine Schwarz-Weiß-Frage. Es liegt kein Toter am Boden und es ist auch kein Koffer mit Geld verschwunden. Das Bankgeheimnis ist eine vertragliche Vereinbarung. Wenn es hart auf hart käme und Du die Bank zivilrechtlich verklagen würdest, müßtest Du eine Vertragsverletzung, eine Schuld und einen Schaden nachweisen.

Nach dem Stand der Dinge fällt es nun einmal schwer, die Sachlage zu beurteilen.

Gruß,
Christian

So, ich hab mir nun alles rausgesucht.

Es ging um ein Konto mit Überziehung, was eigentlich weniger das Problem ist.

Hier der KOMPLETTE Ablauf:

Erst kam ein Brief in dem um Ausgleich der Überziehung gebeten wurde. Darauf habe ich dem Bankmann ein !!FAX!! geschickt indem ich eine Frist angab, bis wann das Geld überwiesen wird.

Als antwort kam da schon eine !E-Mail! das die Frist zum Ausgleich der Überziehung in Ordnung sei.

Nachdem die Frist verstrichen ist und die Überziehung ausgeglichen wurde kam eine E-Mail in dem der Bankmann mir schrieb das zu dem und dem Datum das Konto diesen und jenen Schuldbetrag aufweisen würde, das ich in dem Fax (welches ich oben erwähnte) einen Ausgleich des Dispo´s ankündigte aber bis dorthin das nicht geschehen wäre und er bat um Mitteilung wann die bestehende Überziehung denn ausgeglichen würde.

Das war nun die einzigste Mail bei der ich dann auch per Mail antwortete (als naiver Kunde geht man ja dann davon aus, wenn die das dürfen darf ich das auch *ironie.off*) das ich doch wie gewollt die Überziehung ausgeglichen habe und er vorher kein Wort vom Dispositionsrahmen erwähnt hat.

Wie sieht die Sachlage nun aus?

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Vielleicht noch ne zweite Nebenfrage:

Es handelt sich um 1600 Euro (der Dispo wurde die Tage gestrichen). Also der Dispo war soweit ausgeschöpft (hatte auch seinen Grund - welchen die SPK nun nichts angeht). Sie haben zur Rückführung des Dispos nichts angeboten, aber 100 Euro die monatlich zur Rückführung schon freiwillig überwiesen wurden, wären zu wenig und deshalb hätte er den Dispo gekillt. Naja, da lässt sich bestimmt drüber diskutieren was und was nicht … aber Fadenscheinig kommt mir sowas von einem Bankmann, der bei einer Bank welche für das allgemeinwohl sorgen soll, nicht gerade!?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Als antwort kam da schon eine !E-Mail! das die Frist zum
Ausgleich der Überziehung in Ordnung sei.
Wie sieht die Sachlage nun aus?

Die sieht so aus, daß ich mich gerade u.a. frage, woher der Bankmensch die email-Adresse hatte.

Aber laß man stecken. Du bist absolut davon überzeugt, daß das eine Verletzung des Bankgeheimnisses war, ich hingegen würde gerne wissen, was da so abgelaufen ist. Es gibt einen Grund dafür, daß bestimmte Sachen vor Gericht geklärt werden. Da gibt es so lustige Sachen wie Wahrheitspflicht, geordnete Beweisaufnahme, (hoffentlich) neutrale Richter usw.

Mir fällt insbesondere auf, daß sich die Aussagen Deines zweiten und letzten Artikels doch etwas unterscheiden, insbesondere was die Informationen zu Eurem email-Verkehr angeht. Ohne etwas unterstellen zu wollen, möchte ich mal nicht ausschließen, daß sich bei weiterer Diskussion noch ein paar mehr Details ergeben.

Ähnliches hatte ich erst vorgestern wieder im Kundenkontakt. Wir hätte angeblich irgendwelche Unterlagen schon am 10. Februar bekommen und die seien immer noch nicht bearbeitet und wo denn die Kreditzusage bliebe. Nach zehn Minuten Diskussion und kurzer eigener Recherche seitens der Kundin stellte sich dann heraus, daß die Unterlagen erst am 18. beim Kunden rausgegangen waren und somit zur Bearbeitung nur Freitag und Dienstag blieben. Außerdem fiel der Kundin dann wieder ein, daß wir in zwei Wochen einen Termin haben, auf dem noch einiges zu klären ist und das Engagement ohnehin aufgrund des Volumens in den Vorstand muß.

Was ich damit sagen will: Die Erinnerung kann trügen und da sich die Geschichte schon in wenigen Stunden nicht unerheblich geändert hat, maße ich mir kein Urteil an. Wenn Du ein Fehlverhalten des Bankmenschen vermutest, ziehe los und beschwere Dich. Wenn Dir das Untersuchungsergebnis bei der Bank nicht paßt, gehe zum Ombudsmann oder zum Anwalt.

Ich kann Dir leider nicht helfen (vielleicht ja jemand anders im Forum), wenn Du eine definitive Aussage haben willst.

Gruß,
Christian

Banken und Sparkassen

Es handelt sich um 1600 Euro (der Dispo wurde die Tage
gestrichen). Also der Dispo war soweit ausgeschöpft (hatte
auch seinen Grund - welchen die SPK nun nichts angeht). Sie
haben zur Rückführung des Dispos nichts angeboten, aber 100
Euro die monatlich zur Rückführung schon freiwillig überwiesen
wurden, wären zu wenig und deshalb hätte er den Dispo gekillt.
Naja, da lässt sich bestimmt drüber diskutieren was und was
nicht … aber Fadenscheinig kommt mir sowas von einem
Bankmann, der bei einer Bank welche für das allgemeinwohl
sorgen soll, nicht gerade!?

Zunächst sind Bank und Sparkasse zwei verschiedene Dinge mit verschiedenen Aufträgen, Geschäfts-, Organisations- und Personalstrukturen und teilweise verschiedenen Rechtsgrundlagen.

Eine Bank ist mitnichten dem Gemeinwohl verpflichtet, sondern den Gesellschaftern, d.h. in Deutschland meist Aktionären.

Bei einer Sparkasse sieht das ein bißchen, aber wirklich nur ein bißchen anders aus. Sie hat zwar bestimmte Verpflichtungen, was die Versorgung der Bevölkerung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen usw. angeht, aber sie ist dennoch - unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags - verpflichtet, ihre Geschäfte unter kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen (Sparkassengesetze aller Länder).

Insofern ist es der Sparkasse freigestellt, einen Kredit aus Risikoerwägungen zu streichen.

Gruß,
Christian

Um der Verwirrtheit ein wenig Klarheit zu schaffen, das Posting stellte ich auf der Arbeit ein. Als ich ein paar Postings später schrieb das ich mir nun alles rausgesucht habe und den genauen Ablauf schilderte, war ich zu Hause und hatte alles rausgesucht und den genauen Ablauf geschildert.

Ohne jegliche Beschämung loszutreten, ich arbeite auch bei einer Bank. Leider aber in einem anderen Sektor, sodass ich nicht so viel Input von den Rechtmäßigkeiten habe. Auch wir als Bank, haben ein extra Feld für E-Mailadressen. Da gehen nicht personenbezogene Daten an Kunden auch mal raus. Z.B. bei Mailings u.ä. Aktionen. Von daher hatte auch der Bankmann die E-Mailadresse.

Das was ich schrieb, so wie der Ablauf war (nachdem ich alles rausgesucht hatte) ist Fakt. Da hab ich nichts vergessen, nichts weggelassen und auch nichts dazugedichtet. Mir kam die Sache deshalb mehr als suspekt vor. Es ging mir nur darum ob damit nicht der Datenschutz oder das Bankengehemnis verletzt wurde.

Natürlich habe ich mich auch schon hier auf der Arbeit umgehört. Hier erhalte ich aber Einheitlich die Aussage, das mit solch einer Aktion der Datenschutz verletzt wurde und es NICHT rechtmäßig war. Nur hör ich mich auch gerne noch woanders um und das ist hier.

Ich hab den Ablauf (die Facts) geschrieben, nicht mehr und nicht weniger. Genauso wollte ich nur eine Antwort ob Datenschutz oder Bankgeheimnis damit nicht verletzt wurden. Was ich evtl. Vorhabe, ob es Sinn macht oder nicht, oder welche Transaktion ich am 1.1.03 auf meinem Konto habe, ist nicht von belang. Auch wenn ich schon weitergehende Antworten geliefert habe, welche nichts mit meiner Frage zu tun haben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag
Was ich eben mit der E-Mailadresse meinte. Auf dem Antrag zur Kontoeröffnung gab es das Feld E-Mailadresse. Daher auch meine Aussage - paar Postings früher - das ich diese ja mittlerweile schon hätte wechseln können. Bei einer Anschrift ist in den jew. AGB´s vermerkt das Anschriftenänderungen unverzüglich zu melden sind.

Für E-Mailadressen gilt dies jedoch nicht, da ja dort keine Konten und Personenbezogene Korrespondenz laufen sollte. Doch genau das war der Fall.

Ist´s nun eine Verletzung des Datenschutzes / Bankgeheimnisses oder nicht?