Bankgeheimnis

Hallo,

das Bankgeheimnis gibt es ja nun seit April diesen Jahres nicht mehr.

Wie weit dürfen denn die berechtigten Personen hinein schauen? Sich den aktuellen Kontostand anschauen? Die einzelnen Buchungen mit Text und Betrag? Für wie lange zurück? Wie kommen die Behörden an die Bankdaten, z. b. auch Tagesgeldkonten?

Danke und Gruß
ajlav

Oh Wunder,

es gibt noch Nachzügler!

Also nochmal von vorne. Es gab nie ein gesetzliches Bankgeheimnis. Lediglich ein Vertragliches, dass im Falle von Sozial oder Arbeitsämtern nie was wert war, weil die die einzelnen Daten vom Kunden einfach haben beschaffen lassen, da es sonst eben kein Geld gab.

Ansonsten gilt seit 1.4.05:
Vor allem die Finanzbehörden können bei entsprechendem Verdacht Konten stamm daten vom zentralen Bundesamt für Finanzen (BAFIN) online abfragen.
Da ist kein einziger Kontostand dabei!

Gruß Ivo

Was sind die Kundenstammdaten?
Was wollen die denn außer meinem KOntostand?
LG Johann

Was sind die Kundenstammdaten?

wo du ein Kontoeröffnet hat (Datrum, weitere Unterschriftsberechtigte, Kontaktadresse)

Was wollen die denn außer meinem KOntostand?

einfach überprüfen, ob du alles angegeben hast.
Es macht sich nicht so gut, wenn man ALG IV- Kunde vergisst, zwei Sparkonten anzugeben. Da fragt man halt nach. Wenn du dich dann dumm stellst, dürfte der Antrag auf Herausgabe der Kontounterlagen wohl begründbar sein und (beim Staatsanwalt ?)durchgehen.

Ciao maxet.

wie denn nun? Hart IV oder Alg II ? :wink:

Eine Herausgabe können die Behörden formal nicht erzwingen. allerdings wird eben das Geld bei unkooperativem Verhalten gestrichen.

Gruß Ivo

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