hallo zusammen,
ich habe vor gut 2 jahren über die deutsche vermoegensberatung eine lebensversicherung abgeschlossen die per lastschrift zum jahresende von meinem konto abgebucht wird. nun habe ich vor kurzen meine bankverbindung gewechselt und vergessen dies der versicherung mitzuteilen. folglich wurde die lastschrift von meiner ex-bank zurueck gewiesen. das alles ist auch nicht weiter tragisch. aber jetzt zum hammer: bevor ich von der versicherung erfuhr dass mein beitrag noch offen ist, bekomme ich ein anruf meines vermoegensberaters, dass laut information der versicherung meine lastschrift zurueckgewiesen wurde. ich finde das eine bodenlose unverschaehmtheit. die versicherung hat meiner meinung nach bankgeheimnisse an dritte weitergegeben. oder taeusche ich mich??? mir geht es hierbei lediglich ums prinzip. die versicherungen machen doch was sie wollen.
liegt hier nun tatsaechlich eine verletzung des bankgeheimnisses vor oder ist das ganze voellig legal??
vorab besten dank fuer Eure antworten.
gruss moe
die versicherung
hat meiner meinung nach bankgeheimnisse an dritte
weitergegeben.
Die Versicherung kann kein Bankgeheimnis weitergeben haben , weil die Versicherung kein Bankgeheimnis erfahren hat
liegt hier nun tatsaechlich eine verletzung des
bankgeheimnisses vor oder ist das ganze voellig legal??
Verletzung des Bankgeheimnisses sicher nicht. Deine Exbank hat die Lastschrift zurückgewiesen, weil das Konto nicht mehr existierte.
Die Versicherung hat dann festgestellt, daß eine Prämie offen ist und hat Schritte unternommen - ob der Schritt richtig war oder ob eine direkte Kontaktaufnahme mit Dir besser gewesen wäre, hat aber mit Bankgeheimnis nichts zu tun.
Gruß
Edith