Bankgeheimniss bzw. gefläschte Überweisung

Hallo,

mal angenommen eine Person A erhält den Auftrag von Person X eine Leistung zu erbringen (inkl. Vertrag). Person A erbringt die Leistung und rechnet, wie vereinbart, 1 x im Monat ab. Nachdem keine Zahlung erfolgt, ruft Person A den Auftraggeber Person X an. Person X verspricht die Zahlung umgehend zu machen. Als Beweis mailt Person X dem Leistungserbringer eine PDF Datei einer Online Überweisung zu.

Nachdem nach Wochen noch immer kein Geld da ist, wendet sich Person A an die ausführende Bank im Überweisungsträger. Die Bank wundert sich und zieht sich auf das Bankgeheimniss zurück (mir saget nix!). Sagt also auch nicht ob die Person X überhaupt Kunde ist und hilft in keiner Weise weiter. Ist trotz der Fälschung der Überweisung nicht an einer Verfolgung dieser Fälschung interesiert.

Nun meine Fragen:
Liegt hier eine Fälschung vor?
Auch wenn man inzwischen alles am PC machen kann, das Logo einer Bank einfach in eine Überweisung kopieren ist ja wohl eine Art Straftat (oder sowas ähnliches), oder?
Kann sich die Bank wirklich einfach so auf ihr Geheimniss zurückziehen und absolut Null Info herausrücken? Falls Person X doch ein Konto bei dieser Bank haben sollte, wäre es ja sehr hilfreich das zu wissen.
Kann man die Bank irgendwie „zwingen“ (mit Strafanzeige oder Anwalt) solche Infos zu geben?
Und - fällt am 1.4.05 wirklich das sagenumwobene Bankgeheimniss?

Danke!!!

Gruß
Helena

  1. Die Bank ist in diesem Falle nicht Dein
    Geschäfts- oder Ansprechpartner.
    Die reden mit Dir nur aus Höflichkeit oder
    Langeweile.

  2. Dein Gegner ist der : SChuldner.

  3. Wenn es sich vom Betrag her lohnt und machbar ist,
    hinfahren, mal die eigenen Kontoauszüge vorlegen,
    dass nix eingegangenist. Die gutmütige Tour.

  4. Ansonsten Zivilklage und Strafantrag !

Hallo,

soweit Deine Fragen das Bankgeheimnis betreffen, schau mal etwas weiter unten, dort habe ich gerade ähnlich geantwortet.

Die Bank des Auftraggebers handelt völlig korrekt. Sie ist vertraglich verpflichtet, die Kundendaten zu schützen und muss erst dann reden, wenn ein Staatsanwalt einen richterlichen Beschluss vorlegt (der z.B. auch aus einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung erstellt werden kann). Die Bank kann Deine „Geschichte“ ja auch nicht prüfen. Sie weiss nicht, ob Du Dir das Ganze nur ausgedacht hast, um an ein paar Informationen über jemand zu kommen.

Wie der Vorredner schon sagte, ist es zumindestens theoretisch möglich, dass der Auftraggeber garnix gefälscht hat, sondern die Zahlung irgendwo falsch gelandet ist. Daher solltest Du den Auftraggeber ansprechen. Falls er ein reines Gewissen hat, sollte er an der Aufdeckung der Sache interessiert sein und gibt einen entsprechenden Nachforschungsauftrag an seine Bank. Falls etwas mit der Zahlung schief gelaufen sein sollte, so kann man das natürlich feststellen. Möglicherweise hat ein Unbeteiligter die Kohle oder der Auftraggeber hat es auf sein Konto zurückbekommen und nicht bemerkt. Das ist aber etwas an den Haaren herbeigezogen. Wenn auf dem Dir vorliegenden Ausdruck die Kontonummer und Bankleitzahl stimmt, dann hast Du entweder die Kohle auf dem Konto, oder sie ist gar nicht erst rausgegangen. Da bin ich bei der Variante, die ich für am wahrscheinlichsten halte : Er hat den Auftrag korrekt wie abgebildet erteilt (es liegt also keine Fälschung vor), die Bank hat ihn aber mangels Deckung nicht ausgeführt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Helena,

rein rechtlich sollen dir die anderen Tipps geben (aber ich glaub der Leistungsbringer (Zahler) ist in Beweispflicht, niem. anderes.)

Aber zum fälschen…

Bei der Sparkasse online steht immer unter dem ONline-Formular, dass dieses nicht rechtsverbindlich ist… denn… selbst wenn ich 0 € auf der Bank habe, kein Dispo habe, könnte ich bei oben genannter Bank eine Überweisung von 10.000 € auslösen, trotz nicht vorhandenem Guthaben.

Es wird zwar entgegengenommen, aber nicht ausgeführt.

Man bekommt dann auch das Bestätigungsformular vom PC, aber mit dem oben genannten Hinweis, dass nicht rechtskräftig…

ich glaub man kann das überall machen, wo man online angeben kann, dass es an einem bestimmten Tag überwiesen werden soll… weil da wird nciht der Kontostand überprüft - da ja noch eine Spanne ist zw. Ausführung u Eingabe, da könnte ja rein theoretisch Guthaben in der Höhe aufs Konto gelangen.

LG

Andrea

Hallo Hans-Jürgen,

Person X hüllt sich seit Monaten in Schweigen, meldet sich nicht, reagiert nicht auf Anrufe, Mails, Briefe, Mahnungen. Daher kann es schon sein das keine Fälschung vorliegt, sondern die Deckung nicht vorhanden war. Die Kontodaten des Zahlungsempfängers in dieser Datei sind korrekt.

Aber mal ganz ehrlich, wenn ich mangelnde Deckung auf dem Konto habe, schicke ich doch keine Datei mit einer Überweisung heraus und verschinde dann in der Versenkung. Denn gerade das völlige Verweigern zur Kontaktaufnahme diese Sache zu klären von Person X, legt ja den Verdacht so nahe das dies mit Absicht geschah, das hier kein guter Wille vorlag, sondern nur für ein paar Tage Person A „ruhiggestellt“ werden sollte. Das schon vorher klar war das man nicht zahlen konnte (oder wollte).

Was Person A nur verwundert ist die Tatsache das die Bank einen ziemlich lahmen Brief schrieb „man könne sich nicht erklären wie es zu dieser Datei kommen konnte“, aber klar sagte das diese „Überweisung“ aus dem eigenen System nicht generiert werden kann. Die Bank sagt also schon klar, von uns kann das nicht stammen. Aber nichts selbst tut.

Wenn ungedeckte Schecks ausgestellt werden sind die Banken, früher zumindest, doch immer ziemlich erbost gewesen. Verhält sich das mit ungedeckten Überweisungen anders?

Gruß
Helena

Wenn ungedeckte Schecks ausgestellt werden sind die Banken,
früher zumindest, doch immer ziemlich erbost gewesen. Verhält
sich das mit ungedeckten Überweisungen anders?

Gruß
Helena

Hallo Helena,

mit den Schecks lag daran, dass die Bank diese ja sicherten mit 400 DM (d.h. trotz Nichtdeckung bekam der Gläubiger sein Geld) u die Bank dem Schuldner hinterher rennen musste.

Aber bei einer nicht ausgeführten Überweisung? Was soll sich denn da die Bank kümmern? Die haben doch keinen Schaden… weil sie eben nur ausführen, wenn Deckung vorhanden.

LG

Andrea

PS wegen dem Beleg vom Schuldner:

  1. er wusste von der Möglichkeit den anderen zu täuschen mit dem Online-Beleg

  2. er führte die Überweisung aus u bevor die Überweisung ausgeführt wurde (weil ja oft eine Datenübertragung pro Tag abgewartet werden muss, bis es ausgeführt wird), war jem. schneller mit Abbuchen u hat dadurch „keine Deckung“ ausgelöst.

  3. viell. wollte der Schuldner den Gläubiger für eine Zeit ruhig stellen

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Hi Andrea,

mit den Schecks lag daran, dass die Bank diese ja sicherten
mit 400 DM (d.h. trotz Nichtdeckung bekam der Gläubiger sein
Geld) u die Bank dem Schuldner hinterher rennen musste.

stimmt ja! Das hatte ich vergessen. Diese Sicherung ist ja auch nicht mehr, soviel ich weiss.

Danke!

Gruß
Helena

Die Überweisung ist keine Erklärung der Bank, sondern des Überweisenden. Ein zurückgenommener oder nicht ausgeführter Überweisungsauftrag ist daher keine Fälschung, sondern eine strafrechtlich irrelevante, schriftliche Lüge.
Wegen Ihrer vergeblichen Leistung und/oder der Zurückstellung von Einziehungsmaßnahmen aufgrund der angeblichen Überweisung könnte Strafanzeige wg. Betrugsverdachts gestellt werden. Versuchen Sie auch herauszufinden, ob der Zahlungspflichtige im zeitlichen Zusammenhang mit Bestellung und Leistungsannahme die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.