Mir wurde gesagt, dass ab einer Bareinzahlung von über 20.000 Euro das ganze an die Landeszentralbank gesendet und dort gespeichert wird.
Stimmt das? Warum wird das gemacht?
Was macht das deutsche Bankengeheimniss aus? Ab wann darf wer die Konten einsehen? Wie ist das mit dem Ausland geregelt?
Interessiere mich für allgemeine Informationen über das deutsche Bankengeheimniss, vielleicht auch ein vergleich zu anderen Ländern, interessant wäre natürlich die Schweiz oder die vereinigeten arabischen Emirate.
Mir wurde gesagt, dass ab einer Bareinzahlung von über 20.000
Euro das ganze an die Landeszentralbank gesendet und dort
gespeichert wird.
Stimmt das? Warum wird das gemacht?
Ab 15.000€ - Geldwäschegesetz
Auch wenn mehr als 15.000€ überwiesen werden sollen, geht das an die Landeszentralbank. Nützt übrigens nichts, in kurzem Abstand 3 x 5.000€ einzuzahlen - auch dann gehen die Warnlampen an.
Was macht das deutsche Bankengeheimniss aus? Ab wann darf wer
die Konten einsehen? Wie ist das mit dem Ausland geregelt?
Bankgeheimnis??? Wir haben ein Bankgeheimnis? Ab dem 01.01.2007 dürfen Finanzbeamte die Jahresbescheinigungen der Banken an ihre Kunden direkt einsehen, seit längerem können die Finanzämter abfragen, wo Du Konten und Vollmachten hast - wo ist das ein Bankgeheimnis?
Interessiere mich für allgemeine Informationen über das
deutsche Bankengeheimniss, vielleicht auch ein vergleich zu
anderen Ländern, interessant wäre natürlich die Schweiz oder
die vereinigeten arabischen Emirate.
Oder Luxembourg?
Oder Liechtenstein?
Oder die Kanalinseln?
Oder die Cayman Islands?
Bei Interesse kurze Mail an mich.
Auch wenn mehr als 15.000€ überwiesen werden sollen, geht das
an die Landeszentralbank. Nützt übrigens nichts, in kurzem
Abstand 3 x 5.000€ einzuzahlen - auch dann gehen die
Warnlampen an.
wovon sprichst Du? Von der Meldegrenze nach der AWV? Die liegt bei 12.500 Euro und da gehts auch nicht um die Erfassung des Auftraggebers sondern um die Auswertung zu statistischen Zwecken.
Was macht das deutsche Bankengeheimniss aus? Ab wann darf wer
die Konten einsehen? Wie ist das mit dem Ausland geregelt?
Bankgeheimnis??? Wir haben ein Bankgeheimnis?
Berechtigte Frage. Nein, es gab in Deutschland noch nie ein gesetzliches Bankgeheimnis. Dazu gibt es übrigens auch einen FAQ-Eintrag, aber ich bin zu faul, um die Nummer rauszusuchen.
Ab dem
01.01.2007 dürfen Finanzbeamte die Jahresbescheinigungen der
Banken an ihre Kunden direkt einsehen, seit längerem können
die Finanzämter abfragen, wo Du Konten und Vollmachten hast -
wo ist das ein Bankgeheimnis?
Literaturtips:
§ 30a Abgabenordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstitutes
Auch wenn mehr als 15.000€ überwiesen werden sollen, geht das
an die Landeszentralbank. Nützt übrigens nichts, in kurzem
Abstand 3 x 5.000€ einzuzahlen - auch dann gehen die
Warnlampen an.
wovon sprichst Du? Von der Meldegrenze nach der AWV? Die liegt
bei 12.500 Euro und da gehts auch nicht um die Erfassung des
Auftraggebers sondern um die Auswertung zu statistischen
Zwecken.
Ich rede von der Richtlinie 91/308/EWG, ergänzt und geändert durch die Richtlinie 2001/97/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
Hier heisst es in Artikel 3, Absatz 2:
(2) Die Identität ist ferner bei allen Transaktionen mit nicht unter Absatz 1 fallenden Kunden festzustellen, bei denen der Betrag sich auf 15 000 EUR oder mehr beläuft, und zwar unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, getätigt wird.
Ich rede von der Richtlinie 91/308/EWG, ergänzt und geändert
durch die Richtlinie 2001/97/EG zur Verhinderung der Nutzung
des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
Hier heisst es in Artikel 3, Absatz 2:
(2) Die Identität ist ferner bei allen Transaktionen mit nicht unter Absatz 1 fallenden Kunden festzustellen,
wenn man überweist, ist man Kunde und damit greift Absatz 1.