Bankgeschäfte aus dem Altersheim?

Reelles Weihnachtsmärchen - Bankgeschäfte aus dem Altersheim?

Ein 84-jähriger Mann sollte aus dem Altersheim Bankgeschäfte gemacht haben,
das behauptet jedenfalls ein Anlageberater der Commerzbank ehemaliger Dresdner Bank.

Von vorne.
Nach einem Schlaganfall ist der Mann, aus Wiesbaden, nach der Reha ins Altersheim gekommen. Da hat er sich gut erholt und war zufrieden. Bankgeschäfte standen bei ihm nicht auf der Speisekarte. Eines Tages erfährt er, dass er mehrere tausend Euro verloren hat und beschloss - jemand müsse zum Anwalt gehen und ihn vor Gericht vertreten. Schließlich hatte er keine Aufträge erteilt. Da hatte er sich aber sehr getäuscht.
Der Bankberater behauptet, er habe um die 500 Kunden und er könne alle Kunden am Telefon erkennen. Somit auch dem alten Herrn aus dem Altersheim. Der 84-jährige Wiesbadener solle ihn zweimal im Jahr aus dem Altersheim angerufen haben und ihm die Aufträge erteilt haben. Was für ein Wunder. Der Bankberater ist besser wie jeder andere bei „Wetten dass“. Leider kann der 84-jährige Mann nicht beweisen, dass er nie angerufen hatte. Er war doch immer sparsam und wollte keine Telefonrechnung mit ausgewiesener Telefonnummer, die ihm jetzt als Beweis für nicht stattgefundene Anrufe mit seinem Bankberater gedient hätte.

Hallo,

und was ist die Frage bzw. inwiefern sollen nun die Mitglieder von wer-weiss-was helfen oder tätig werden?

Gruß
C.

Hallo,
ich wollte nur zeigen was aus der Anfrage - ich soll Nahweisen das ich keine Aufträge gegeben habe - am Ende geworden ist. Somit haben wir das Prozess verloren.

Leider Realität, jedenfalls behauptet das der Bankberater und der Richter am Gericht es glaubt.

Ich möchte noch sagen dass mein Anwalt zu Verhandlung die um 11 Uhr war mit 13 Minuten Verspätung gekommen ist und hat die Zeugen garn nicht vorbereitet für die Verhandlung.
Was soll man da schon machen?. Recht haben und Recht bekommen? Ich glaube nicht mehr der Justiz. Armes Deutschland!!!

Daß Du Dir einen Anwalt aussuchst, der nicht einmal die rudimentärsten Dinge beherrscht, ist weder Schuld des deutschen Justizsystems noch ein Zeichen dafür, daß Deutschland zu bemitleiden wäre.

Im übrigen fiel es mir schon beim ersten mal schwer, Deinen Ausführungen zu folgen. Wenn das Kreditinstitut die Aufträge ausführt, dann muß es auch nachweisen, daß die Aufträge erteilt wurden.

Es ist für mich weder nachvollziehbar, warum die Sache überhaupt vor Gericht landet noch daß der Prozeß dann verloren geht.

leider ist so, wenn Du Klage machst bist Du verpflichtet die Nachweise dem Gericht zu liefern.

Seit wann, kann ein Bankbediensteter ohne Unterschrift eines Kunden Geldgeschäfte tätigen ?

Oh das geht ganz gut… wäre ja auch noch schöner wenn man telefonische Aufträge gar nicht abschiessen dürfte.
Allerdings frage ich mich wo die aus dem Geschäft resultierenden Unterlagen gelandet sind. Spätestens dann sollte man doch intervenieren wenn man nichts veranlasst hat.

Gruss highQ

Hallo,

Oh das geht ganz gut… wäre ja auch noch schöner wenn man
telefonische Aufträge gar nicht abschliessen dürfte.

Ich kenne das nur, wenn man das auch vorher schriftlich vereinbart.
BTW: als ich mal bei meinem Vater war, hat zufällig der Bänker angerufen - der hätte sich auch von mir den Auftrag bestätigen lassen, weil unsere Stimmen am Telefon sehr ähnlich sind. Da vereinbart man ausdrücklich einen Rückruf…

Cu Rene

Hallo highQ,

bei meiner Bank ist dies nur möglich, da ich im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung getroffen habe mit Angabe eines Kennwortes.

Daher kann ich auch telefonisch Aufträge vergeben.

Gruß Merger

Und deswegen schliesst du von einer Bank auf alle?

Abgesehen davon wissen wir viel zu wenig von dem was zwischen Bank und Fragesteller vereinbart war.
Letztendlich ist es schon bezeichnend, dass das Gericht hier die Auffassung der Bank bestätigt hat.

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nach eigenen Angaben bis 2009

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

In dem Rechtsstreit
der Frau Christine …, Klägerin und Berufungsklägerin,
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Stefan …

gegen
die Commerzbank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Kaiserplatz,
60311 Frankfurt am Main,
Beklagte und Berufungsbeklagte,

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christian …

… f
23 U 142/10
2

hat der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch Richter am Oberlandesgericht Rathmann
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. November 2011 für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Oktober 2010 verkündete
Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main -Az.:
2-21 0479/09 -wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreck­
bar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die
Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll­

streckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Voll­
streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be­
trags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

… /
.,
~

Frankfurt am Main, 28. November 2011
Öffentliche Sitzung
•.
des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
23 U 142/10
Gegenwärtig:
Richter am Oberlandesgericht Rathmann als Einzelrichter
Ohne Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

In dem Rechtsstreit
.I. Commerzbank AG erscheinen bei Aufruf der Sache: die Klägerin und Berufungsklägerin im Beistand von Rechtsanwalt Dr. G… sowie tor die Beklagte und Berufungsbeklagte Rechtsanwalt Dr. Fa… Es sind ferner erschienen die zum heutigen Termin vorbereitend geladenen Zeugen
XXXXXX und XXXXXX.

Die Zeugen sollen über die in ihr Wissen gestellten Tatsachen vernommen werden.

Protokoll allgemein (Zlv.) -Kurzrubrum (EU_UB_17.dot)
Die Zeuge werden sodann über ihre Wahrheitspflichten und die Folgen einer falschen eidlichen oder uneidlichen Aussage belehrt und sodann einzeln, in Abwesenheit des jeweils anderen, vernommen:
Erste Zeugin zur Person:
Ich heiße XXXXXX, bin 47 Jahre alt, von Beruf Verwaltungsangestellte, wohnhaft in XXXXXX, mit den Parteien des Rechtsstreits bzw. den Vorständen der Beklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich arbeite in der Verwaltung des Altenheims, in dem Herr XXXXX zuletzt gelebt hat. Ich habe auch häufiger mit ihm gesprochen. Ich habe ihn einmal in der Bibliothek gesehen, dort war er zum Rauchen. Ich habe ihn gefragt, wie es ihm gehe, da er schon etwas vorher schlecht ausgesehen habe. Er sagte dann zu mir, dass es ihm nicht so gut gehe, er solle Geschäfte mit der Bank gemacht haben, habe diese aber nicht in Auftrag gegeben. Deswegen würde es ihm auch schlecht gehen. Er war aus meiner Sicht richtig traurig darüber. Wann dieses Gespräch war, kann ich heute nicht mehr genau sagen. Herr XXXXX ist, so weit ich weiß, Mitte 2009 gestorben, das Gespräch mag Anfang 2009 oder Mitte 2008 gewesen sein. Zum Schluss ging es ihm auch nicht mehr so gut, er konnte ja auch nicht mehr herunter kommen. Er hat mir nicht gesagt, um welche Bank es ginge. Ich habe auch nicht danach gefragt, nach solchen Sachen frage ich nicht. Es ging mir nur darum, mich allgemein mit ihm zu unterhalten. Dass, was ich ,eben gesagt habe, hat er mir dann auch später noch einmal gesagt. Die Sache hatte ihn sehr belastet, daher hatte er auch Bedarf, häufiger darüber zu reden. Ich habe, nachdem er mir das gesagt hat, nicht weiter nachgefragt. Ich habe ihm gesagt, dass mir das leid täte und bin dann aber auch wieder in mein Büro gegangen.
Laut diktiert und nach Diktat genehmigt. Auf erneutes Vorspielen wird allseits verzichtet.
Die Zeugin wird um 11.20 Uhr entlassen.
Nächster Zeuge:
Zur Person:
Ich heiße XXXXXXXX, bin 55 Jahre alt, von Beruf Bankkaufmann, wohnhaft in XXXXXX, mit den Parteien des Rechtsstreits bzw. den Vorständen der Beklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich habe Herrn XXXXXXX im Jahre 2000 kennen gelernt, er war einer meiner Kunden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich ca. 450 bis 500 Kunden. Wir hatten im Jahre 2000 dann auch die ersten Gespräche über seine Anlagestrategie, diese Gespräche waren aus diesem Grund auch sehr ausführlich. Wir haben in der Folge dann relativ regelmäßig persönlichen Kontakt gehabt, teilweise persönlich, teilweise haben wir telefoniert. Insgesamt wird es etwa zwei bis drei Mal pro Jahr gewesen sein, dass wir in dieser Form miteinander Kontakt hatten. Im Jahre 2008 hatte ich mit Herrn XXXXXX keinen Kontakt mehr, ich glaube, ich habe ihn das letzte Mal in den Jahren 2005 oder 2006 persönlich gesehen, danach gab es nur noch Telefonate. Mir war auch klar, das sagte er mir auch, dass es für ihn schwer sei, in die Bank zu kommen, da er gesundheitlich nicht wohlauf war. Aus diesem Grund haben wir dann auch häufiger telefoniert. Herr XXXXXX war ein Kunde, der aus meiner Sicht meine Vorschläge relativ schnell akzeptiert hat. Es war auch so, dass das Depot überwiegend gut lief, allein im Jahre 2001 hatten wir einen Verlust, der danach aber auch wieder aufgeholt wurde.
Im Jahre 2008 war es so, dass ich mit ihm keinen Kontakt mehr hatte. Hinsichtlich des Dresdner Bank Vermögens Management Balance Papiers, das im Januar 2008 erworben wurde, war es so, dass Ende Dezember 2007 ein anderes Papier fällig geworden war. Es können auch mehrere gewesen sein. Anlässlich dieser Fälligkeit hatte ich mit ihm telefoniert und mit ihm gesprochen, wie das Geld dann angelegt werden sollte. Zu dem damaligen Zeitpunkt, also 2007, war schon klar, dass im Januar dieses neue Papier aufgelegt wird. Ich habe es für ein gutes Papier für ihn gehalten und habe es ihm auch empfohlen. Er hat mir dann auch den entsprechenden Kaufauftrag gegeben für den Zeitpunkt, zu dem das Papier heraus kommt. Dieses Telefonat war Mitte bis Ende Dezember 2007, genau kann ich das heute nicht mehr sagen. Ich habe auch keine genaue Erinnerung mehr an das Telefonat als solches, allerdings war es damals der übliche Weg, dass wir viele Kunden hinsichtlich dieses im Januar herauskommenden Papieres angesprochen haben. Ich habe damals ca. 15 bis 20 Gespräche am Tag geführt.
Zu dem im April erworbenen Anteil an dem Allianz PIMCO Geldmarkt Spezial kann ich sagen, dass ich ein Gespräch mit Frau XXXXXX, der hier heute anwesenden Klägerin, im März 2008 hatte. Frau XXXXXX kam zu mir und wollte mit mir reden, da sie Sorge hatte, dass die Werte in dem Depot zurückgegangen seien. Wir haben dann über die Marktsituation gesprochen und ich habe ihr gesagt, wie sich aus meiner Sicht die Märkte entwickeln werden. Ich habe ihr empfohlen, alles liegen zu lassen, nur ein Zertifikat, was damals schon im Gewinn war, sollte verkauft werden. Damit war Frau XXXXXX dann auch einverstanden. Für dieses Zertifikat sollte dann das von mir bereits genannte Allianz PIMCO Geldmarkt Spezial Papier erworben werden, um die Zinsen nicht allein auf dem Sparkonto liegen zu lassen. Frau XXXXXX hat sich mir gegenüber, soweit ich mich heute noch daran erinnere, mit einer Generalvollmacht vorgestellt. Sie hat sie mir wohl auch gezeigt. Es war auch so, dass ich erfahren hatte, bereits vorher, dass Herr XXXXX unter Betreuung stand. Unserem Haus, also der damaligen Dresdner Bank, wurde wohl im Sommer 2007 bereits der Betreuerausweis bzw. eine Mitteilung des Amtsgerichts zur Kenntnis gegeben, das hat ein Kollege von mir entgegen genommen. Er hat es mir allerdings nicht sofort gezeigt, ich habe es erst etwas später, aber noch vor dem Gespräch mit Frau XXXXX erfahren.
Der Zeuge überreicht sodann ein Schreiben des Amtsgerichts Wiesbaden ­
Vormundschaftsgericht -vom 5.3.2007 zur Einsicht.
Der Zeuge erklärt, wie sich aus dem Schreiben ergebe, sei dieses Schreiben bei uns, also der Dresdner Bank, am 6. Juni 2007 eingegangen, was sich aus dem Handzeichen eines Kollegen mit diesem Datum auf diesem Schreiben ergebe. Bei dem Gespräch war es dann so, dass ich ihr vorgeschlagen habe, die Geldanlage zu zeichnen, Frau XXXXX war damit, für Herrn XXXXX, einverstanden.
Hinsichtlich des Dresdner Bank Diskont Zertifikats, das am 2. Januar 2008 erworben wurde, kann ich sagen, dass dies in dem Gespräch mit Herrn XXXXXX im Dezember 2007 ebenfalls vorbesprochen worden war. Hinsichtlich der anderen, im Oktober 2007 erworbenen Papiere, kann ich sagen, dass ich hier mit Herrn XXXXX telefoniert hatte, da auch hier die Fälligkeit einer anderen Anlage eingetreten war. Ich habe ihm die entsprechenden Papiere am Telefon empfohlen, er hat zu mir gesagt, ich solle dies machen.
Zu der in dem hiesigen Rechtsstreit aufgestellten Behauptung, ich hätte Geschäfte ohne Aufträge durchgeführt, kann ich sagen, dass dies nicht stimmt. Ich habe nie ohne einen Auftrag gehandelt, dies wäre aus meiner Sicht auch sinnlos, da der Kunde oder ein Lebenspartner oder sonst jemand, der die Unterlagen kontrolliert, dies ja sofort merken würde und ich dann das Geschäft stornieren müsste. Es mag sein, dass mir irgendwann einmal passiert ist, dass ich aus einem Kauf einen Verkauf gemacht habe oder umgekehrt. Dies ist mir jedoch nie im Zusammenhang mit Herrn XXXXX passiert. Es war ja auch so, dass, wenn Herrn XXXXX etwas nicht gefallen hätte, er es sofort mir gesagt hätte und ich es dann sofort auch storniert hätte. Ich habe weder im Verhältnis zu Herrn XXXXXX noch zu irgendeinem anderen Kunden irgendetwas ohne Auftrag jemals erworben. Das mache ich mit keinem Kunden, für mich ist immer eine Vereinbarung mit dem Kunden Voraussetzung für ein Tätigwerden.
Herr XXXXX hat sich bei mir nie über irgendwelche Aufträge bzw. nicht erteilte Aufträge beschwert. Auch bei dem Gespräch mit Frau XXXXXX, die ich ja nur einmal gesehen habe, wurde mit keiner Silbe über so etwas gesprochen oder mir gesagt,
dass Herr XXXXX mit irgendetwas unzufrieden gewesen sei.
Einen Depotauszug erhält ein Kunde nur einmal im Jahr, allerdings wird unmittelbar nach einem Kauf bzw. Verkauf eine Abrechnung erstellt, die der Kunde dann sofort, ich schätze etwa zwei Tage später, erhält. Beschwerden durch Herrn XXXXXX sind nicht erfolgt.
Zwischen den Geschäften im Oktober und den im Januar 2008 gab es ja noch einmal ein Telefonat, das von mir vorhin geschilderte Telefonat vom Dezember 2007. Bei diesem Telefonat hat sich Herr XXXXX bei mir nicht über irgendwelche Erwerbsvorgänge im Oktober beschwert. Abgesehen davon, dass dies auch keinen Sinn gegeben hätte, da damals ja noch alles ganz gut lief, hätte ich mir so etwas schon gemerkt. Hätte Herr XXXXX sich bei mir beschwert, wäre ich zumindest misstrauisch geworden und hätte dann näher nachgefragt. Daran würde ich mich auch heute noch erinnern. Hätte er sich bei mir beschwert, hätte ich mit ihm verhandelt und ihm gesagt, dass wir dann die Papiere ja wieder verkaufen hätten können.
Auf Befragen durch den Beklagtenvertreter:
Bei den Telefonaten habe ich Herrn XXXXX immer erkannt. Er hatte einen erkennbaren Dialekt und außerdem habe ich ja schon mehrfach vorher mit ihm gesprochen, so dass man die Stimme auch kannte. Ich hatte daher keine Zweifel daran, dass bei den Telefonaten jeweils Herr XXXXX mit mir gesprochen hat.
Auf weiteres Befragen durch den Beklagtenvertreter:
Ich bin schon davon ausgegangen, dass Herr XXXXXX verstanden hat, was ich ihm gesagt habe. Es war ja auch so, dass es meistens darum ging, dass fällige Beträge wieder angelegt werden sollten. Außerdem wurden ja meistens Sachen gekauft, die Herr XXXXX schon kannte, weil er sie schon zwei bis drei Mal erworben hatte. Aus diesem Grund hat man da auch nicht viel gesprochen, ich habe dann nur die Highlights erwähnt, und wir haben noch etwas allgemein geredet in den Gesprächen. Ich habe mehrere Kunden, die im gleichen Alter waren wie Herr XXXXXX. Bezogen auf diese hat sich Herr XXXXX nicht anders verhalten bzw. war nicht anders ansprechbar. Ich hatte jedenfalls keine entsprechenden Anhaltspunkte dazu. Bei dem Gespräch im März 2008 war ich überrascht, wie schlecht es ihm ging, weil ich nicht wusste, welches Maß die Krankheit schon angenommen hatte. Den Betreuerausweis kannte ich vorher schon, allerdings wusste ich nicht, dass er auch geistig so krank war.(Er war nicht geistig krank, er hatte Schlaganfall und hat sich gut erholt)
Auf Befragen durch den Klägervertreter:
Ich bin im Juni 2008 aus der Abteilung, in der ich damals war, ausgeschieden. Ich habe am 30.9. mein Anschlussverhältnis mit der Bank zum 30.3. nächsten Jahres beendet.
Auf weiteres Befragen durch den Klägervertreter:
Ob Herr XXXXXX irgendwelche schriftlichen Aufträge gegeben hat, weiß ich heute nicht mehr, glaube es aber nicht. Für den hier streitgegenständlichen Zeitpunkt gab es nur Anrufe bzw. persönliche Gespräche. Weiteres gab es dazu nicht.
Auf weiteres Befragen durch den Klägervertreter:
Wir haben bei den Telefonaten, die zwei bis drei Mal, es mögen auch vier Mal im Jahr gewesen sein, stattfanden, nicht noch einmal über seine Anlagestrategie gesprochen, darüber hatten wir am Anfang unserer Geschäftsbeziehung gesprochen. Ich habe ihm bei den Telefonaten jeweils gesagt, dass etwas fällig geworden ist und habe ihn gefragt, ob er es im gleichen Stile wieder anlegen will und habe ihm die Eckpunkte dieser jeweiligen Investition genannt. Es war so, dass wir im Jahr 2001 eine Aktienquote von etwa 50 Prozent hatten. Diese haben wir dann weitgehend durchgehalten, haben sie allerdings teilweise dann erhöht. Dafür haben wir in den Jahren 2004 und 2005 angefangen, Zertifikate zu erwerben, allerdings nur solche, die einen Risikopuffer hatten bzw. anderweitig abgesichert waren. Dies ging auch die •Jahre 2005, 6 und 7 eigentlich relativ gut.
Auf weiteres Befragen durch den Klägervertreter:
Ich habe ihm schon erklärt, was es mit einer Anlage auf sich hat, die mit einem Zertifikat zusammen hängt. Ich habe ihm dabei erklärt, was es bedeutet, wenn der Aktienkurs fällt. Wir haben auch im Jahre 2005 darüber noch gesprochen. Bei den späteren Gesprächen habe ich es unter Umständen nicht noch einmal erwähnt, da ich davon ausgegangen bin, dass dann, wenn man zwei oder drei Zertifikate auf den gleichen Index gekauft hat, der Kunde noch weiß, was ich ihm beim ersten Gespräch gesagt habe. Eine Belehrung bei jedem Erwerb ist heute gesetzlich vorgeschrieben, damals war es dies noch nicht. Ich habe allerdings auch heute noch Kunden, die schon so viele Discount-Zertifikate gekauft haben, dass ich sie nicht noch einmal extra belehren muss.
Auf erneutes Befragen durch den Klägervertreter:
An den konkreten Ablauf der Gespräche kann ich mich hier jetzt nicht mehr erinnern, dies ist zum einen schon lange her, zum anderen habe ich jeden Tag 15 bis 20 Gespräche und 4 bis 5 Kunden persönlich.
Auf Befragen durch die Klägerin selbst:
Nach meiner Erinnerung hat Herr XXXXX einen Akzent gehabt, es war wohl ein hessischer Akzent. Er entsprach etwa meinem Akzent. Seine Stimme war jedoch älter und kratziger.
Laut diktiert und nach Diktat genehmigt. Auf erneutes Vorspielen wird allseits verzichtet.
Der Zeuge wird um 12 Uhr entlassen.
Der Zeuge erklärt, das von ihm überreichte Schreiben des Amtsgerichts Wiesbaden könne zur Gerichtsakte genommen werden.
Das Schreiben wird sodann als Anlage zum Protokoll genommen, nachdem die Parteien Einsicht erhalten haben.
Beklagtenvertreter erklärt, dass er für den Fall, dass Ansprüche auch auf Beratungsfehler gestützt werden, die Einrede der Verjährung erhebe.
Die Klägerin, persönlich angehört, erklärt:
Es ist zutreffend, dass ich im März 2008 bei der Beklagten war. Hintergrund war, dass die Werte gefallen sind. An den hier heute anwesenden Herrn XXXXX kann ich mich allerdings nicht erinnern, möglicherweise sah er damals anders aus. Er hat mir damals Unterlagen gegeben und auch Unterlagen gezeigt, aus denen sich ergeben habe, dass, wenn ein Papier herunter ginge, das andere dann eben nach oben ginge. Er sagte zu mir, dass man nichts machen müsse, dass man alles ruhig lassen sollte. Ich habe dann auch keine Aufträge für irgendwelchen Kauf oder Verkauf gegeben. Es war auch so, dass ich jedes Mal mit Herrn XXXXX telefoniert habe, nicht Herr XXXXX. Herrn XXXX wurde immer mitgeteilt, welche Papiere fällig geworden sind und ich habe dann mit Herrn XXXX telefoniert. Er hat dann zu mir gesagt, er mache dies alleine. Er hat mir auch gesagt, dass Herr XXXX bisher ja ganz gut gefahren sei. Es war auch so, dass Kauf und Verkauf immer am gleichen Tag erfolgt sind. Ich habe dann jeweils angerufen bei Herrn XXXXX, aber da war dann nichts mehr zu machen. Es war auch so, dass die Bank genau wusste, dass Herr XXXX einen Schlaganfall hatte. Ich bin mit meiner Generalvollmacht und auch dem Betreuungsausweis zuerst zum Vorgänger von Herrn XXXX und dann zu Herrn XXXX gegangen. Es war dies Anfang 2007. Er sagte dann zu mir, dass er das nicht bräuchte, er würde das alles alleine machen. Sowohl Herr XXXX als auch
Herr XXXX wollten keinen Betreuungsausweis und keine Generalvollmacht von
mir.
Der Klägerin wird sodann das vom Zeugen XXXXX vorgelegte Schreiben des Amtsgerichts vorgehalten.
Die Klägerin erklärt dazu:
Das haben die gekriegt, die haben das aber ignoriert.
Die Sach-und Rechtslage wird ausführlich erörtert, auch das Ergebnis der
Beweisaufnahme wird erörtert.
Die Parteien stellen sodann die Anträge wie in der mündlichen Verhandlung vom 22. August 2011 (BI. 192 d. A.).
Mit diesen Anträgen wird streitig verhandelt.

beschlossen und verkündet:
Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung und wird in Zimmer 211,
Gerichtsgebäude D, verkündet. _
Bei Wiederaufruf der Sache in Zimmer 211 erscheint niemand.
Es wird sodann das anliegende Urteil unter Bezugnahme auf den Tenor verkündet.

Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger
XXXXXXXX

Dass Ihr das besser versteht habe ich das Urteil hier gestellt. Ich bitte um Meinungen. Das was der Bank Berater nur reine lügen weil er nur mit mir gesprochen hat. Der Herr hat nichts mit dem Kopf gehabt er hatte „nur“ Schlaganfall.

Hallo,
wer kann mir das Erklären?
Für Antworten Danke ich herzlich
Dariusa