folgende Situation: Der Vermieter hatte die Wohnung kurz vorm Einzug der Mieterin gekauft. Einige Wochen nach Einzug war ein Gutachter der finanzierenden Bank da und wurde auch in die Wohnung gelassen. Ca. 1 1/2 Jahre später wird ein erneuter Besuch der Bank „für eine Bewertung“ angekündigt.
Wie ist denn die Rechtslage, ist die Mieterin verpflichtet, den Bankmenschen (und den Vermieter, aber das ist nicht das Problem) in die Wohnung zu lassen?
Ich habe gelesen, dass anlasslose Besuche nicht verpflichtend sind, aber reicht „für eine Bewertung“ durch die Bank als Anlass für einen erneuten Besuch?
Die Mieterin möchte dem Vermieter keine Schwierigkeiten machen, aber auch ihre Privatsphäre nicht unnötig den Bankmenschen preisgeben.
Bitte nur Antworten von fachkundigen (!) Menschen (!), danke.
kommt drauf an. Sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind, muss man die Besichtigung grundsätzlich dulden:
Der Vermieter muss schriftlich darlegen, warum die Besichtigung erforderlich ist (z. B. Nachbewertung der Immobilie für die bankseitige Re-Finanzierung).
Der Termin muss rechtzeitig angekündigt werden (in der Regel mindestens 1 bis 2 Wochen im Voraus).
Der Termin muss zu üblichen Zeiten liegen und auf die Berufs- oder Lebenssituation der Mieterin Rücksicht nehmen.
Der Gutachter darf nur räumlich prüfen, was für den Zweck nötig ist. Fotos von persönlichen Gegenständen oder der Einrichtung dürfen grundsätzlich nicht gemacht werden – höchstens bildliche Nachweise über die Bausubstanz.
So ein Gutachter rennt täglich durch 5-20 Immobilien. Den interessiert nichts, was nicht seine Arbeit bzw. seinen Auftrag betrifft.
Hm. Es steht nur da, die Bank habe sich gemeldet und wolle die Wohnung für eine Bewertung besichtigen.
Ich finde es etwas merkwürdig, weil ja erst ein Gutachter da war. Ist das üblich?
Der Termin ist recht kurzfristig angesetzt, aber da er für die Mieterin möglich wäre, soll es daran nicht scheitern.