Bankirrtum -Geld zurück zahlen ?

Guten Tag,

Anfang des Jahres 2008 hat sich die Bank bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, das aus meinem Immobilien-Darlehen 7000 € übrig wären
und sie mir den Betraf überweisen wollen.
Das Geld wurde danach auf mein Girokonto überwiesen.

Ein halbes Jahr später kam ein Anruf der Bank, da wäre bei denen was schiefgelaufen ich soll das Geld zurückzahlen.

Auf Nachfrage begründete die Bank den Vorfall folgendermaßen:
Eine Rechnung für meine Wohnung wurde versehentlich von einem Darlehenskonto
eines anderen Kunden bezahlt, der auch bei der Bank ein Darlehen unterhält und den
gleichen Namen trägt wie ich.

Dadurch blieb der Betrag bei meinem Darlehen übrig, der dann an mich ausbezahlt wurde.

Das Geld habe ich mittlerweile nicht mehr.

Frage: Kann die Bank das Geld von mir zurückverlangen ?

Bitte um hilfreiche Antworten.

Hallo,

Frage: Kann die Bank das Geld von mir zurückverlangen ?

aber hallo, vgl. § 812 BGB.

Das Geld habe ich mittlerweile nicht mehr.

Man müßte sich den Sachverhalt genauer anschauen. Wenn Du für das Geld etwas gekauft hast, das noch vorhanden ist oder Dir dadurch die Ausgabe „eigenen“ Geldes erspart, blieb, ja.

Kuckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entreicherung#Entreiche…

Gruß
Christian

Bankirrtum -Geld zurück zahlen ?
Hallo,

also es ist tatsächlich so, dass die Bank aufgrund dieses Irrtums das Geld zurückverlangen kann. Ist im weitesten Sinne eine „unrechtmäßige Bereicherung“ auch wenn du nichts davon wusstest und nichts dafür kannst. Da die Bank aber nicht einfach den Betrag zurückbuchen darf, muss sie sich mit dir in Verbindung setzen und klären, wie ihr das am besten regeln könnt, schließlich kannst du dir das Geld nicht einfach aus den Fingern zaubern.

lg

maus*

Hallo,

behalten darfst du das nur bei Monopoly, wenn du die Karte ziehst „Bankirrtum zu deinen Gunsten“

Gruß Woko

Hallo,

also es ist tatsächlich so, dass die Bank aufgrund dieses
Irrtums das Geld zurückverlangen kann. Ist im weitesten Sinne
eine „unrechtmäßige Bereicherung“

nein, sogar im allerengsten Sinne.

auch wenn du nichts davon
wusstest und nichts dafür kannst. Da die Bank aber nicht
einfach den Betrag zurückbuchen darf,

Das darf sie schon - je nachdem, wieviel Zeit zwischen der Buchung und der Feststellung des Irrtums vergangen ist bzw. ob ein Kontoabschluß dazwischen lag.

könnt, schließlich kannst du dir das Geld nicht einfach aus
den Fingern zaubern.

Wobei das Ausgeben ja ganz prima geklappt hat.

Gruß
Christian

Hallo gajero,

zur rechtlichen Seite hast du ja schon super Antworten bekommen.

Ich frage mich ehrlich gesagt nur wie das überhaupt passieren kann. Wir haben damals bei unserem Hausbau peinlich genau aufgeschrieben wann was von unserem Baukonto bezahlt wurde und wussten somit wieviel Geld noch zur Verfügung steht. Das mal so als kleiner Tipp.

Gruß

Samira

Aber nur wenn man nicht „Gehe in das Gefängnis, gehe nicht über LOS, ziehe nicht 4000 DM ein“ auf einem Ereignisfeld gezogen hat ^^

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Jetzt ist mir der Sachverhalt schon klarer.

Die einzelnen Rechnungen des Bauträgers gingen immer an
die Bank und die hat sie beglichen und mir eine Mitteilung
gesendet.
Ich konnte nicht wissen das da irgendeine Rechnung von denen
falsch gelaufen ist. da hätte sich ja der andere Darlehenskunde
bei denen melden müssen, von dessen Darlehen falsch abgebucht
wurde.

Den Bauträger gibts nicht mehr, von dem kann die Bank das Geld
nicht mehr zurückholen.

Also probierens die bei mir - ich hab mir davon Aktien gekauft,
die Stand heute natürlich nur noch die Hälfte wert sind !!

Hallo,

Den Bauträger gibts nicht mehr, von dem kann die Bank das Geld
nicht mehr zurückholen.

Also probierens die bei mir - ich hab mir davon Aktien
gekauft,
die Stand heute natürlich nur noch die Hälfte wert sind !!

geile Geschichte. Könnte der erste Fall werden, bei dem die Karte Entreicherung zieht. Wenns ganz skuril läuft, verkaufst Du die Aktien, überweist den traurigen Rest der 7000 Euro an die Bank, erklärst denen, daß Du hinsichtlich des Restes entreichert bist und hast am Ende noch als Gewinn (weil irgendwann vielleicht mal steuermindernd) den Verlustvortrag aus dem Verkauf der Aktien.

Eventuell solltest Du das aber unter Beachtung von FAQ:1129 im Rechtsbrett abklären.

Gruß
Christian

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Fachanwalt für Schuldrecht angehen - sofort. O.w.T

gibts nicht o.w.T
.

Richtig. Das habe ich nach Recherche auch herausbekommen.
Was es jedoch gibt, dass sind Rechtsanwälte, die damit in zulässigem Umfang werben, dass sie sich auf Schuldrecht spezialisiert haben und dort ihren Tätigkeistsschwerpunkt sehen. Viele. Bestimmt.
Gruß
Günther

dagegen habe ich keine Einwände owt

Was es jedoch gibt, dass sind Rechtsanwälte, die damit in
zulässigem Umfang werben, dass sie sich auf Schuldrecht
spezialisiert haben und dort ihren Tätigkeistsschwerpunkt
sehen. Viele. Bestimmt.