habe neulich eine Kreditanfrage bei einer Bank gestellt, als der Vertrag nun vollständig ausgefüllt war bemerkte ich das ich kaum noch zeit habe und zur arbeit muss. Die Mitarbeiterin verweigerte mir den Vertrag mitzunehmen damit ich mir diesen durchlesen kann, nachdem ich ein wenig wütend wurde hat Sie mir den Vertrag letztendlich doch mitgegeben, diesen allerdings vorher durchgestrichen.
Tja das Geld wurde trotzdem überwiesen seitens Bank. Einen Abzug der monatlichen Rate konnte ich bisher noch nicht feststellen.
Die Frage ist nun.
Merkt die Bank das überhaupt ?
Kann ich das Geld rechmäßig behalten wenn es einen Rechnungsabschluß gibt ? Den dieser muss von beiden Parteien innerhalb von 6 Wochen angefechtet werden, falls dies nicht geschieht sind sich die Parteien ja einig ! ?
Ist es strafbar wenn ich das geld behalte ?
Gibt es eine verjährigungsfrist ?
wenn man Geld erhält, was einem nicht zusteht (und das tut es bei einem nichtzustande gekommenen Vertrag nunmal nicht), muss man es melden. Rein rechtlich darf man nichts davon behalten.
Und im Rahmen einer guten Kunde-Bank-Verbindung würde ich es sowieso melden.
habe neulich eine Kreditanfrage bei einer Bank gestellt, als
der Vertrag nun vollständig ausgefüllt war bemerkte ich das
ich kaum noch zeit habe und zur arbeit muss. Die Mitarbeiterin
verweigerte mir den Vertrag mitzunehmen damit ich mir diesen
durchlesen kann, nachdem ich ein wenig wütend wurde hat Sie
mir den Vertrag letztendlich doch mitgegeben, diesen
allerdings vorher durchgestrichen.
Tja das Geld wurde trotzdem überwiesen seitens Bank. Einen
Abzug der monatlichen Rate konnte ich bisher noch nicht
feststellen.
Hallo, Norbert,
leider kann ich keine befriedigende Antwort liefern, denn alle Banker sind mir als Versicherungsmakler sehr unangenehm (mal vorsichtig formuliert ! halten sich für schlau und können aber nur ihre begrenzten und vorgeschriebenen Produkte anbieten.
MfG K-H Luckner aus Bremerhaven
Wie lange ist denn die Auszahlung her?
Es kann sein, dass die Ratenabbuchung erst noch kommt. Das Datum der ersten Rate wird oft ein Stück in die Zukunft gelegt um nicht Auszahlung und erste Rate direkt hintereinander zu haben.
Und ja, falls Sie das Geld einfach behalten dürfte das strafbar sein. Bin zwar kein Jurist, aber das Geld haben Sie ja unrechtmäßig bekommen.
Gruß,
Kitty
PS: Den Vertrag darf man übrigens u.A. nicht mitnehmen, weil dann die Bankangestellte nicht prüfen kann, wer den Vertrag unterschrieben hat. Zu dieser Prüfung ist sie allerdings gesetzlich verpflichtet.
Ohne den Vertrag genau gesehen zu haben ist eine endgültige Beurteilung nicht möglich.
Das die Bank Dir das Geld überwiesen hat, merkt sie mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit.
Offensichtlich ist ein Kreditvertrag zu Stande gekommen. Das bedeutet, Du kannst das Geld behalten, musst es aber (in Höhe der vereinbarten Raten) zurückbezahlen. Ist das Geld irrtümlich überwiesen worden und Du behälst es, wäre das eine ungerechtfertigte Bereicherung. Dann wir die Bank gegen Dich klagen.
Meine Empfehlung: Gehe zur Bank und kläre die Angelegenheit. Alles Andere gibt blos Ärger und Stress.
m. E. ist der Behalt des Geldes nicht strafbar aber auch nicht schicklich, wenn man ein ehrlicher Mensch ist - zur Sicherheit bitte noch einen Juristen fragen.
Im Zweifel wird die Bank den Irrtum bemerken und dann muss das Geld auch zurückbezahlt werden, es sei, es ist inzwischen verbraucht. Das wäre aber wohl auch nicht schön, solch ein armer Wicht zu sein oder?
mfg
HJR
Auch nach einem Rechnungsabschluß bist Du ungerechtfertigt bereichert und musst das Geld zurückgeben; wie das allerdings unter Verjährungsfristen zu beurteilen ist kann ich nicht sagen; solltes dazu einen Juristen befragen.
MfG Schuwucki