Bankirrtum zu meinen Gunsten

Hallo,

ich hab eine größere Summe (einige Td €) auf mein Konto bekommen (Scheckeinreichung).

Gibt es irgendeine Hoffnung, daß ich das Geld behalten kann?

Also, was ich meine ist, wenn nun keiner das Geld vermißt und die Bank den Irrtum nicht entdeckt…

(Wär halt schön, da meine finanzielle Situation momentan nicht so wahnsinnig rosig aussieht:wink:)

Gruß,
Christiane

Hallo Christiane,

heißt Du Leisler-Kiep? Dann wäre solcher Umgang mit dem Bankkonto erblich. Der ehemalige Schatzmeister der CDU argumentierte vor ein paar Jahren, er könne sich schließlich nicht um jedes Milliönchen kümmern, was da so auf seinen Konten landet :smile:. Bei so viel Kleinkram verliert man schon mal den Überblick.

Irgendwie verlief die Sache dann im Sande. Aber darauf wirst Du kaum hoffen können. Durch Irrtum oder Fehler wirst Du nicht Eigentümerin.

Gruß
Wolfgang

Hallo Christiane,

ich mag ja konservativ sein, aber IMHO grenzt es mächtig an Diebstahl, wenn Du mit Vorsatz (den Du uns jetzt klargemacht hast) Geld behälst (und natürlich ausgibst), von dem Du weißt, dass es Dir nicht gehört, von dem Du aber weißt, wem es gehört.

Ruf bei der Bank an und sei ehrlich! Du willst doch auch nicht, dass jeder Irrtum von Dir ausgenutzt wird!

(Mal abgesehen ist IMHO die Wahrscheinlichkeit, dass mans merkt bei knapp 100%)

Kopfschüttelnde Grüße
Jürgen

Hi Jürgen,

(und natürlich ausgibst),

Nein, nein, von Ausgeben war nicht die Rede! (Wär ja auch blöde, irgendwann müßt ich’s dann wieder zurückzahlen!)

Ruf bei der Bank an und sei ehrlich! Du willst doch auch
nicht, dass jeder Irrtum von Dir ausgenutzt wird!

Nein, aber ich hab ja auch nicht gepostet, um mich von euch über die Moral aufklären zu lassen:wink:

Aber ich kann’s nicht lassen: wie geht’s eigentlich weiter, wenn ich nicht bei der Bank anrufe? Kann die Bank, wenn sie den Irrtum entdeckt, das Geld ohne weiteres zurücküberweisen? Oder muß sie erst mich darüber informieren?

(Mal abgesehen ist IMHO die Wahrscheinlichkeit, dass mans
merkt bei knapp 100%)

Dann kann ich noch auf die 0,1 Prozent hoffen?:wink:)

Gruß,
Christiane

Nö…
Hallo Wolfgang,

heißt Du Leisler-Kiep? Dann wäre solcher Umgang mit dem
Bankkonto erblich.

:wink:

Irgendwie verlief die Sache dann im Sande. Aber darauf wirst
Du kaum hoffen können.

Schade - ich hätt so gern noch ein bißchen gehofft…

Gruß,
Christiane

Hallo,

Gibt es irgendeine Hoffnung, daß ich das Geld behalten kann?

die Hoffnung stirbt zuletzt.

Also, was ich meine ist, wenn nun keiner das Geld vermißt und
die Bank den Irrtum nicht entdeckt…

Ob die Bank den Irrtum bemerkt ist eine Sache - wird sie im Zweifel nicht - aber der eigentliche Empfänger wird es sicherlich irgendwann bemerken.

Nach der mir bekannten Rechtsprechung hast Du nicht die Pflicht, der Bank oder dem eigentlichen Zahlungsempfänger den Irrtum anzuzeigen.

Allerdings hast Du ggü. dem eigentlichen Zahlungsempfänger eine Herausgabepflicht, die sich nicht zuletzt aus dem BGB ergibt.
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/BGB/data/4…

Fazit: Das Geld ist erst einmal Deins, sobald aber der Irrtum herauskommt, mußt das Geld nebst Zinsen wieder rausrücken. Du kannst es also irgendwo anlegen, mußt Dir aber vor Augen halten, daß Du es im Fall des Falles (und der ist eben sehr wahrscheinlich) wieder rausrücken mußt.

Gruß
Christian

kein diebst. max. unterschlagung gruss & owt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

Ob die Bank den Irrtum bemerkt ist eine Sache - wird sie im
Zweifel nicht - aber der eigentliche Empfänger wird es
sicherlich irgendwann bemerken.

Na, vielleicht war’s ja ne Parteispende?:wink:

Nach der mir bekannten Rechtsprechung hast Du nicht die
Pflicht, der Bank oder dem eigentlichen Zahlungsempfänger den
Irrtum anzuzeigen.

Ah, genau das wollt ich wissen! Den eigentlichen Zahlungsempfänger kenn ich übrigens nicht, das erleichtert mir meine Zurückhaltung.

Allerdings hast Du ggü. dem eigentlichen Zahlungsempfänger
eine Herausgabepflicht, die sich nicht zuletzt aus dem BGB
ergibt.
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/BGB/data/4…

Ah ja, danke, wie gesagt, würd ich ihn kennen, würd ich hier auch nicht posten.

Fazit: Das Geld ist erst einmal Deins, sobald aber der Irrtum
herauskommt, mußt das Geld nebst Zinsen wieder rausrücken.

Nebst Zinsen? Das kann nicht sein. Auf dem Konto wo’s liegt, gibt’s keine Zinsen. Das hieße ja, ich hätte die Pflicht es irgendwo anzulegen bzw. müßte aus meiner eigenen Tasche Zinsen zahlen???

Gruß,
Christiane

Hallo Christiane,

Nebst Zinsen? Das kann nicht sein. Auf dem Konto wo’s liegt,
gibt’s keine Zinsen.

Du weißt ja nicht, wie das auf dem Konto des Empfängers aussieht. Vielleicht steht es im Soll und zahlt 18,5% Zinsen. Diese stehen ihm zwar dann nicht allerdings nur von Dir zu, sondern auch von der Bank bzw. von demjenigen, der die Zahlung verbockt hat. Was Du zu zahlen hättest, ergibt sich aus dem BGB, aus dem Kopf weiß ich es nicht. Dürfte irgendwas zwischen 4 und 5% sein.

Das hieße ja, ich hätte die Pflicht es
irgendwo anzulegen bzw. müßte aus meiner eigenen Tasche Zinsen
zahlen???

Das sollte Deine Entscheidung darüber, ob Du den Fehler freiwillig meldest etwas vereinfachen :wink:

Gruß
Christian

Hallo,

und zahlt 18,5% Zinsen.
Diese stehen ihm zwar dann nicht allerdings nur von Dir zu,
sondern auch von der Bank bzw. von demjenigen, der die Zahlung
verbockt hat.

Wieso ist’s nicht eindeutig und der, der den Fehler begangen hat muß für die Zinsen geradestehen?

Was Du zu zahlen hättest, ergibt sich aus dem
BGB, aus dem Kopf weiß ich es nicht. Dürfte irgendwas zwischen
4 und 5% sein.

Ist das wahr? Es gibt doch nirgends zur Zeit 5% Tagesgeld??!!

Sorry, ich kann’s nicht glauben. Die Bank müßte mir erstmal nachweisen (wenn sie mich jetzt nicht hier gerad beim posten sieht:wink: daß ich die Überweisung überhaupt bemerkt habe. Da kann sie von mir nicht die Zinsen verlangen, die sie selbst nicht zahlt. Es fängt nämlich schon mal da an, daß ich mir die Bank nicht ausgewählt habe, sondern daß irgendwer wiedermal ein paar mal fusioniert hat. Das Konto der „neuen“ Bank hab ich NIE genutzt. Zudem bin ich eh sauer, da die alte Bank mir noch ca. 80€ schuldet, für die nun angeblich keiner mehr zuständig ist.

Danke für Deine Antwort!

Gruß,
Christiane

Hallo nochmal,

und zahlt 18,5% Zinsen.
Diese stehen ihm zwar dann nicht allerdings nur von Dir zu,
sondern auch von der Bank bzw. von demjenigen, der die Zahlung
verbockt hat.

Wieso ist’s nicht eindeutig und der, der den Fehler begangen
hat muß für die Zinsen geradestehen?

weil der nicht weiß, daß er einen Fehler begangen hat, den er ansonsten korrigieren könnte, bis Du es ihm sagst.

Ist das wahr? Es gibt doch nirgends zur Zeit 5% Tagesgeld??!!

Hab´ ich doch erklärt: Wenn sein Konto im soll steht, muß er erheblich höhere Zinsen zahlen. Das kann also nicht das Argument sein. Die Verzinsung ist für solche Fälle im BGB geregelt.

Sorry, ich kann’s nicht glauben. Die Bank müßte mir erstmal
nachweisen (wenn sie mich jetzt nicht hier gerad beim posten
sieht:wink: daß ich die Überweisung überhaupt bemerkt habe. Da
kann sie von mir nicht die Zinsen verlangen, die sie selbst
nicht zahlt.

Es ist nicht so, daß die bank von Dir Zinsen fordern wird, sondern der eigentliche Zahlungsempfänger bzw. der Auftraggeber nachdem der Zahlungsempfänger Schadenersatzforderungen an ihn gestellt hat und der Auftraggeber mitbekommt, daß Du die ganze Zeit auf dem Geld gesessen hast.

Es fängt nämlich schon mal da an, daß ich mir die
Bank nicht ausgewählt habe, sondern daß irgendwer wiedermal
ein paar mal fusioniert hat. Das Konto der „neuen“ Bank hab
ich NIE genutzt. Zudem bin ich eh sauer, da die alte Bank mir
noch ca. 80€ schuldet, für die nun angeblich keiner mehr
zuständig ist.

Einzelschiksal :wink: Im ernst: Das hat mit em aktuellen Fall doch nichts zu tun.

Gruß
Christian

P.S.
Merke: Wenn es auf eine Frage Antworten geben kann, die einem nicht passen, sollte man die Frage besser nicht stellen.

Hi Christiane,

(und natürlich ausgibst),

Nein, nein, von Ausgeben war nicht die Rede! (Wär ja auch
blöde, irgendwann müßt ich’s dann wieder zurückzahlen!)

Behalten macht IMHO nur dann Sinn, wenn man es auch ausgeben will. Ansonsten stellt sich mir die Frage gar nicht, da ich dann als rechtschaffender Bürger das Geld schnellstmöglich zurückgeben würde, wie ich es auch bei einem Irrtum meinerseits erwarten würde. (Letztendlich kann man sich ja auch mal in der Kontonummer irren…)

Ruf bei der Bank an und sei ehrlich! Du willst doch auch
nicht, dass jeder Irrtum von Dir ausgenutzt wird!

Nein, aber ich hab ja auch nicht gepostet, um mich von euch
über die Moral aufklären zu lassen:wink:

Dann schreib nicht solche IMHO dreisten Postings, mit denen Du uns explizit oder implizit fragst, ob es Sinn macht, Geld zu unterschlagen (danke showbee!).

Aber ich kann’s nicht lassen: wie geht’s eigentlich weiter,
wenn ich nicht bei der Bank anrufe? Kann die Bank, wenn sie
den Irrtum entdeckt, das Geld ohne weiteres zurücküberweisen?
Oder muß sie erst mich darüber informieren?

Normalerweise müßte sie Dich informieren, da Du ja das Geld ausgegeben haben kannst, ohne es zu merken und keine ausreichende Liquidität mehr hast. Aber da weiss Christian sicher mehr.

Dann kann ich noch auf die 0,1 Prozent hoffen?:wink:)

Womit wir wieder bei Thema 1 wären:smile:

Grüße
Jürgen

Hallo,

Einzelschiksal :wink: Im ernst: Das hat mit em aktuellen Fall
doch nichts zu tun.

Nein, aber dient zur Erklärung, daß man mir wohl kaum nachweisen kann, daß ich von dem Geld wußte, da es eben nicht MEINE Bank an der Ecke ist, sondern eine Bank, deren Konto ich noch nie benutzt habe.

P.S.
Merke: Wenn es auf eine Frage Antworten geben kann, die einem
nicht passen, sollte man die Frage besser nicht stellen.

:wink: Klar, aber immerhin hab ich Infos rechtlicher Art bekommen, derer ich mir vorher nicht sicher war. Merci nochmal!

Hi Jürgen,

da ich
dann als rechtschaffender Bürger

Hab selbst nie behauptet rechtschaffend zu sein:wink:

Dann schreib nicht solche IMHO dreisten Postings, mit denen Du
uns explizit oder implizit fragst, ob es Sinn macht, Geld zu
unterschlagen

Hab ich nicht. Wenn ich’s später nicht zurückzahlen müßte (womöglich auch noch mit Zinsen), würd’s auf jeden Fall Sinn machen. Da würd ich hier gar nicht erst fragen. Daß es moralisch verwerflich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Normalerweise müßte sie Dich informieren, da Du ja das Geld
ausgegeben haben kannst, ohne es zu merken und keine
ausreichende Liquidität mehr hast. Aber da weiss Christian
sicher mehr.

Gut, die Infos, die ich wollte, hab ich nun.

Danke Dir.

Gruß,
Christiane

Hallo Christiane,

wie ruhig hast Du doch gelebt, als dieses verflixte Geld noch nicht auf Deinem Konto war! Jetzt mußt Du Dir Sorgen machen, juristische Probleme wälzen, mit Ungewißheiten leben… Wie glücklich die Zeiten, als Du dieses Geld noch nicht hattest. Also: Rück es raus!

Gruß
Wolfgang

PS: Eine Alternative wäre, Du überweist das Geld für irgend einen guten Zweck, z. B. an mich…

Ein Fazit mit Folgen!

Ob die Bank den Irrtum bemerkt ist eine Sache - wird sie im
Zweifel nicht - aber der eigentliche Empfänger wird es
sicherlich irgendwann bemerken.

Nach der mir bekannten Rechtsprechung hast Du nicht die
Pflicht, der Bank oder dem eigentlichen Zahlungsempfänger den
Irrtum anzuzeigen.

Allerdings hast Du ggü. dem eigentlichen Zahlungsempfänger
eine Herausgabepflicht, die sich nicht zuletzt aus dem BGB
ergibt.
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/BGB/data/4…

Fazit: Das Geld ist erst einmal Deins, sobald aber der Irrtum
herauskommt, mußt das Geld nebst Zinsen wieder rausrücken. Du
kannst es also irgendwo anlegen, mußt Dir aber vor Augen
halten, daß Du es im Fall des Falles (und der ist eben sehr
wahrscheinlich) wieder rausrücken mußt.

Hallo Christian,

du läßt eines außer acht. Ließ mal die AGBs der Banken zu diesem Thema durch! Da könnte massiv Ärger geben. Zumindest wenn irgendwas mit dem Geld gemacht wird ist es offensichtlich, dass man den Irrtum bemerkt hat und ihn hätte melden müssen.

… als Kundin wäre sie bei den meisten Banken raus.

Gruß Ivo

Lieber unbekannter Sternchenverteiler, …
…kannst Du mir nicht statt Sternchen für jede meiner Fragen einfach jeweils 50€ überweisen? Die Kontonummer lautet: 84117842, die BLZ 501 300 00, vielen Dank:wink:

Gruß,
Christiane

Der Fachausdruck fuer diesen „Bankirrtum“ heisst ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812ff BGB). Wenn Die Bank den Irrtum entdeckt, wird sie die Falschbuchung rueckgängig machen. Was Sollzinsen betrifft, haben Banken die Möglichkeit Buchungen mit Wertstellung zu buchen.
Beispiel
BT 27.11.02 EUR 15.000,–S WERT: 01.11.02
Das bedeutet die Buchung wird am 27.11.02 gebucht, die Zinsen werden aber gerechnet, als ob die Buchung schon am 01.11.02 erfolgt wäre.