Bankkaufmann

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
die Stadtkasse hatte aufgrund einer öffentlichen Forderung von knapp 100 EUR eine Kontenpfänung gegen mich bewirkt. Ich habe nun mehr eine Ratenzahlung mit der Stadt vereinbart und die Kontenpfändung wurde ruhendgestellt. Die Bank hat mein Konto nun mehr 15,00 EUR für die Ruhendstellung als Gebühren belastet. Ist das rechtens? Weil ich habe gehört, dass die Bank verpflichtet wäre eine Kontenpfändung ohne Gebühren zu bearbeiten?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG
Frank

Hallo Frank,

Du hast Recht. Die Bank muss die Kontenpfändung kostenfrei bearbeiten. Offensichtlich versucht es Deine Bank hier mit einem Trick. Sie geben dem Kind einen neuen Namen (Bearbeitung der Ruhendstellung) und stellen Dir das dann in Rechnung.

Meiner Meinung nach ist das nicht in Ordnung. Du solltest zuerst einmal das Gespräch mit Deinem Berater suchen. Erkläre ihm den Grund für die Pfändung (Zahlung vergessen, vorrübergehende Geldnot, was-auch-immer). Bitte ihn dann, auf die Gebühr zu verzichten. Sollte er nicht einlenken, weise ihn freundlich (!) darauf hin, dass die Gebühr Deiner Meinung nach unberechtigt ist. Sollte auch dieser Hinweis nichts bringen, verabschiede Dich (ebenfalls noch freundlich!) und gehe zum Verbraucherschutz. Die werden Dir dann weiterhelfen.

Wichtig: vermeide jeden Streit mit Deinem Berater - es sei denn, Du hast sowieso vor die Bank zu wechseln. Ansonsten werdet Ihr noch einige Zeit zusammenarbeiten. Und da ist es immer besser, wenn sich man sich mit gegenseitigem Respekt begegnet.

Achtung: Meine Aussage mit der unrechtmäßigen Gebühr trifft nur zu, wenn Du eine Privatperson bist. Sollte es sich bei Deinem Konto um ein Geschäftskonto handeln, kann die Bank mit Dir grundsätzlich jede Art von Gebühr vereinbaren. Da hilft Dir auch der Verbraucherschutz nicht weiter.

Viele Grüße und einen guten Rutsch wünscht:

Michael Reinhard

Hallo Frank,

ob es rechtens ist, kann ich Dir nicht sagen, aber ich gehe davon aus, daß es das ist, da die Banken in der Regel sich sehr eng an solche Anforderungen halten. Auf der anderen Seite frage ich mich aber, wieso musste es dazu kommen, daß die Bank eine Pfändung bekommt. Hättest Du die Ratenzahlung mit der Stadt nicht vorher vereinbaren können? Der Bank entstehen durch eine Pfändung nicht unerhebliche Kosten für Einrichtung und Überwachung. Die 15 € decken nicht annähernd die Kosten einer Pfändung.

Hallo Frank,

meines Wissens nach hast du Recht, da die Berechnung von Gebühren od. Preisen wg. einer Kontopfändung unzulässig ist. Siehe auch BGH, Beschluss vom 19.10.1999, IX ZR 8/1999.

Ich glaube, das du diese Preisberechnung erfolgreich reklamieren kannst.

Frage: bist du Kunde einer ausländischen Bank? Dort kann es evtl. abweichende Rechtssprechung geben.

Beste Grüße

Hans-Jürgen Clasen

Hallo,
mit meiner Antwort bin ich jetzt leider sehr spät dran. Mit rechtlichen Fragen kenne ich mich in diesem Zusammenhang leider nicht aus. tut mir leid.
mfg

die bank kann gebühren verlangen. nun weiss ich aber nicht wie es in den neuen richtlinien ist. denn es gab hierbei ne änderung. fragen sie mal nach dem P-konto