Bankkaufmann

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe bei Ihnen bin ich wegen meiner Frage richtig und zwar geht es um folgendes:

Wir haben eine GbR mit mehreren Gesellschafter, jetzt wollten wir eine GmbH Gründen und uns ein GmbH Konto eröffnen, dieses wurde von der Bank abgelehnt, weil ein Gesellschafter in der Schufa steht.

Ist das bei einem GmbH Konto auch relevant? Da die GmbH ja nichts mit den Gesellschafter mehr zu tun hat, sondern als eigene Person zählt. Es wurde auch kein Dispo oder ähnliches beantragt.

Ist das normal ? bzw bei allen Banken so?

Ist die Volksbank.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Daniel

Hallo,

bevor ich romane hier schreibe fasse ich es lieber in punkte zusammen:

  1. ein konto für eine nicht existierende gmbh zu eröffnen ist nicht möglich. die kontobezeichnung
    müsste dan korrekt lauten " xxx gmbh i.gr. (in gründung).

nach erfolgter eintragung im HRA wird aus dem „i.gr.“ konto, ein gmbh-konto.

zur anmeldung einer gmbh müssen beim notar die „gründungsgesellschafter“ eine gmbh-gründung beauftragen. sollte einer davon in der schufa sein,
ist dies wirklich schwierig. daher würde ich einfach diesen gesellschafter einfach nicht zum notar nehmen.
dies ist lediglich eine formsache.

in der gründungsurkunde werden auch die künfitgen geschäftsführer eingetragen. gegen diese darf keine
stgrafrechtliche verfolgung laufen bzw. eine veruteilung vorliegen.

mein tipp an sie: gründung und eintgragung einer gmbh ist nicht gerade billig, zumal 25.000 eur eigenkapital hinterlegt werden müssen.

günstiger, jedoch mit selben stellenwert, ist die gründung einer UG (Unternehmergesellschaft). dies empfiehlt sich bei start-up unternehmen.

hoffe ich konnte helfen.

vg
r

Bei der Schufa werden keine Daten von Firmenkunden gespeichert. Demnach ist es auch nicht üblich, dass man die Schufa der Gesellschafter abfragt, zumal bei einer GmbH ja keine persönliche Haftung vorliegt.

Mein Tipp: Mit der Bank ein ernstes Wort reden und gegebenenfalls zur Sparkasse wechseln.

Normal ist das nicht, aber auch nicht unüblich. Es liegt im Ermessen der Bank, manchmal sogar im Ermessen des Mitarbeiters ob ein Konto eröffnet wird. Grundsätzlich ist die schlechte Schufa kein Hinderungsgrund für eine Kontoeröffnung.

Ich kann nur empfehlen, es bei anderen Banken zu versuchen und von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Direkt sagen, daß eine schlechte Schufa vorliegt, garnicht erst abwarten, bis es im Rahmen der Schufaabfrage entdeckt wird. Der Schufaeintrag muss natürlich erläutert werden. Jugendsünde, damals nicht weit gedacht, …

Die neue Geschäftsverbindung baut natürlich auf Vertrauen auf. D.h. Je mehr in der Schufa drin steht und je schwerwiegender der Eintrag, desto weniger Vertrauen ist bei einem Neukunden vorhanden. Wichtig ist daher, zu dem/n Fehler/n stehen und den Lerneffekt hervorarbeiten.

Mit Sicherheit werdet Ihr aber keinen Kredit oder Dispo bekommen. Das wird bei den meisten Banken gegen die Richtlinien sein.

Viel Glück

Hallo Daniel,

zuallererst muß ich mich entschuldigen, daß ich deine Anfrage erst jetzt beantworten kann.

Die von dir beschriebene Situation ist tatsächlich zweischneidig. Zum einen stellt die GmbH eine eigene (juristische) Person da. D.h. für die Kontoeröffnung
reicht üblicherweise die korrekte Eintragung ins Handelsregister aus. Das ist die Legitimation. Handelt es sich bei der GmbH noch um eine GmbH i.Gr. (in Gründung) sieht die Angelegenheit schon anders aus. Da wird die angefragte Bank schon die persönlichen Daten einholen, um die Bonität festzustellen, da hier die Haftungsfrage / Vertretungsfrage nicht/noch nicht abschließend (bis zur Eintragung ins HR) erfolgt ist.
Hat die Volksbank evtl. auch negative Erfahrungen mit dem Gesellschafter aus früherer Zeit? Wäre u.U. auch ein Grund der Ablehnung.
Mein Tip aus der Ferne mit den wenigen Infos:

Schaut euch auch bei anderen Instituten um, fragt nach einem Termin beim Geschäfts-/Firmenkundenberater und legt die „Karten“ auf den Tisch.
Treibt die abschließende Eintragung der GmbH im HR voran.
Achtet ggfs. darauf, daß der Ge-fü „sauber“ ist, falls hierfür eine Schufa-Auskunft oder auch eine Bürgschaft für einen Kontokorrentkredit angefragt wird.

Beste Grüße aus Schleswig-Holstein

Hans-Jürgen